Am Besten ist einfach, wenn du dir merkst, dass eine Weichlötverbindung unter Anwendung von Warme bedingt lösbar ist.
Der Grund ist die die Grenze der Einteilung von Weich- und Hartlöten bei 450°C. Wenn eine Weichlötverbindung auf 450°C erhitzt wird, verliert sie ihren Zusammenhalt. Die zu verbindenden Werkstücke hingegen sollten bei max. 450°C nicht dahinschmelzen. Also: bedingt lösbar (bedingt weil durch die Erwärmung Gefügeveränderungen der Werkstücke nicht immer verhindert werden können.)
Bei Hartlötverbindungen müssen die Werkstücke teilweise weit über 600°C erhitzt werden (Es gibt auch Lötverbindungen, z.B. mit Keramik, wo 1000°C Schmelztemperatur oder noch mehr erreicht werden.) Bei Aluminiumwerkstücken wird das dann bei 660°C Schmelztemperatur schon kritisch. Außerdem kann man hier praktisch kaum noch Veränderungen im Gefüge ausschließen. bzw. verhindern, dass der Grundwerkstoff auch anschmilzt.
Um dich zu beruhigen: bei mir kam damals ncihts zum Löten in der Prüfung dran, dafür gibts später bei Bedarf eigene Vorlesungen.