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Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben?
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Topic: Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben? (Read 3179 times)
Tupolev
Jr. Member
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Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben?
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on:
June 26, 2008, 03:25:32 pm »
Hallo!
Das Thema war glaube vor ein paar Monaten schon einmal da, ich wolltes nur der Aktualität halber wieder aufgreifen:
Laut DPO ist es ja so, dass man, wenn man TMA noch nicht hat kein TMB mitschreiben kann. Prof. Ulbricht / Prof. Balke hatten aber glaube mal verlauten lassen, dass falls kein zu großer Andrang bestehen würde, es auch möglich wäre TMA mitzuschreiben, dann eine Schnellkorrektur zu beantragen um noch in dieser Prüfungsperiode TMB mitzuschreiben.
Dies wäre ja insofern wichtig, da man z.B. in einem nach dem 4. Sem. fälligen Urlaubssemester (falls man etwas nicht bestehen sollte) TMB immernoch nicht mitschreiben darf, da es ja eine noch nie erstrebte Prüfungsleistung ist.
Fällt man also in einem weiteren Fach durch, dann beantragt man ein Urlaubssemester, schreibt diese eine Prüfung und macht noch nebenbei die Praktika usw. des 5. Semesters mit. Danach könnte man ins 6. Semester wechseln, wo man aber immernoch keine Prüfungen des Hauptstudiums mitschreiben darf, da man hier erstmal (da es ja dann wieder ein reguläres Semester wäre) TMB nachholen muss.
Meine Frage nun an euch: Habt ihr dasselbe Problem und habt diesbezüglich schoneinmal mit den diesjährigen Prüfern gesprochen (müsste Prof. Balke sein)? Schreibt man ihm da direkt ne Mail / ruft ihn an oder sollte man da andere Leute in dem Lehrstuhl ansprechen?
Bei eventuellem Erfolg: Wie regelt man das dann? Geht man dann einfach zum Prüfungsamt mit der Bestätigung von Prof. Balke und kann sich dann noch schnell für TMB einschreiben?
Grüße,
Tupo
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jleu
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Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben?
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Reply #1 on:
June 30, 2008, 07:48:49 am »
Ich weiß leider auch nicht, ob das so funktioniert, wie du es dir vorstellst, aber frag zunächst bei Prof. Balke, ob er das machen würde und dann im Prüfungsamt bzw. bei der Studienberatung oder beim Prüfungsausschuß, dort muss das Ganze ja am Ende abgesegnet werden.
Du kannst deine Recherche-ergebnisse ja dann auch hier mitteilen. Das Thema ist bestimmt auch für andere interessant.
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Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
mermaid
Guest
Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben?
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Reply #2 on:
June 30, 2008, 10:04:07 am »
Also erst mal Richtigstellung: In einem Urlaubssemester darf man nur Prüfungen Wiederholen,
keine neuen Leistungen ablegen
, seien es Prüfungen oder Praktika! Das ergibt sich allein schon aus der Sache des Urlaubssemesters. (siehe Modalitäten für dessen Beantragung)
Um dich nach positiver Schnellkorrektur für TMB einzuschreiben, musst du an den Prüfungsausschuss einen Antrag auf nachträgliche Einschreibung stellen (Antrag beim Prüfungsamt abgeben). Eine vorsorgliche Einschreibung, also unter der Annahme, dass ihr bestehen werdet, ist nicht möglich.
Ob der prüfende Prof. überhaupt eine Schnellkorrektur durchführt, müsst ihr bei ihm erfragen. Erklärt er sich bereit, müsst ihr bei ihm die Schnellkorrektur beantragen. Fragt auch in welcher Form vermerkt werden soll, dass ihr eine Schnellkorrektur wünscht!
Wenn ihr nach dem 4. Semester offene Leistungen habt, könnt ihr ins Hauptstudium einsteigen:
-> bei mehr als einer offenen Prüfungsleistung könnt ihr keine Prüfungen mitschreiben, aber z.B. Praktika machen
-> bei einer offenen Prüfungsleistung könnt ihr einen Antrag stellen, ob ihr trotzdem die Prüfungen mitschreiben dürft
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Kami-Katze
Full Member
Posts: 117
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Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben?
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Reply #3 on:
June 30, 2008, 10:26:11 am »
also ich hab auch das problem, aber ich hab mich schon damit abgefunden nur TMA zu schreiben.
wenn ich mich recht erinnere, hatte der prof. Ulbricht irgendwann im zweiten semester auch mal verlauten lassen, dass sie generell keine schnellkorrekturen mehr machen würden. kannst natürlich trotzdem beim prof. Balke anfragen.
also ich werd nur TMA schreiben und mich beim rest reinknieen, damit ich nur eine offene prüfungsleistung habe. und dann komm ich ja trotzdem ins hauptstudium
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\"Zucker ist ein weißer Stoff, der dem Kaffee einen scheußlichen Geschmack gibt, wenn man vergisst ihn hinein zu schütten:blink:\"(unbekannt)
Lordi
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Schnellkorrektur TMA, um noch TMB mitzuschreiben?
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Reply #4 on:
July 04, 2008, 05:29:00 pm »
Ich habe auch dieses Problem und werde jetzt deshalb geext. Ich bin im 6ten Semester Verfahrenstechnik und habe TMA noch nicht, bis zum Ende des 6ten Semesters muss man aber jede Prüfung mind. 1 mal geschrieben haben. Deshalb kann ich TMB nicht schreiben. Ich war sowohl bei Prof. Balke, als auch bei Prof. Ulbricht, als auch bei Prof. Klöden (Vorsitzender des Prüfungsamtes) und beim Prüfungsamt selber. Die Schnellkorrektur ist juristisch nicht mehr möglich haben mir sowohl Prof. Balke, als auch Dekan Ulbricht gesagt, denn wenn sie einem die Schnellkorrektur gewähren, müssen sie die auch jedem andren gewähren.
Eine Ausnahme für diese Regelung gibt es nur, wenn Gründe auftreten, die nicht in deinem Ermessensbereich stehen. Ich weiß ja nicht, wie oft du schon die Möglichkeit für das Testat hattest, aber mind. so oft muss auch eine Großmutter sterben oder du vom Auto angefahren werden.
Das ist zwar echt bitter, aber scheinbar einer der Stolpersteine die es hier gibt. Sei also froh, dass du noch nicht im 6ten Semester bist, sonst wär es für dich jetzt aus :cry:
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