Author Topic: Nichtantritt  (Read 3404 times)

Grunskie

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Nichtantritt
« on: July 29, 2008, 03:02:17 am »
wenn ich zur ner angemeldeten prüfung nicht gehe wird doch automatisch ne 5 eingetragen oder?
oder stehen da andere Konsequenzen an?

Jule

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Nichtantritt
« Reply #1 on: July 29, 2008, 04:45:33 am »
Ja.
Nein.
(DPO §10)
Es muss ja keine Absicht sein dass man die Prüfung versäumt hat (z.B. im Termin geirrt).
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Grunskie

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Nichtantritt
« Reply #2 on: July 29, 2008, 11:34:32 am »
thx




[EDIT: Dafür haben wir extra den  -Button installiert :sleep:-- Caipiranha]

Teflon

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Nichtantritt
« Reply #3 on: August 02, 2008, 09:08:40 pm »
Und wie siehts mit der Wiederholungsprüfung aus (nachdem man die "Original"-Prüfung z.B. verschlafen hat)? Prof. Eppler sagte mal, um das Mathe-Testat wiederholen zu können, müsse man beim Ersten mindestens anwesend sein (um in die Anwesenheitsliste eingetragen werden zu können).

merlin3

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Nichtantritt
« Reply #4 on: August 02, 2008, 10:20:26 pm »
also was der herr eppler gesagt hat, ist meines erachtens nicht unbedingt rechtens (falls er das denn so gesagt hat...)
nur weil du bei einem testat nicht anwesend warst (würde ja ein nichtbestehen bedeuten), kannst du nicht vom nächsten ausgeschlossen werden!


zitat jule:
'Es muss ja keine Absicht sein dass man die Prüfung versäumt hat (z.B. im Termin geirrt).'

also 'im termin geirrt' und deshalb nich mitschreiben is sicher kein grund, ohne attest oder trauerfall etc. in der familie is nich viel mit rücktritt (der geht nur drei werktage (samstag ist hier angeblich keiner!!) VOR dem prüfungstermin)

Jule

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Nichtantritt
« Reply #5 on: August 02, 2008, 11:43:29 pm »
Der TE hat gefragt ob es weitere Konsequenzen gäbe. Aber außer der 5 gibt es keine, weil man es ja nicht mit Absicht versäumt haben muss, zur Prüfung zu gehen. In dem Fall wäre eine 5 schon Strafe genug. SO war das gemeint.
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nyphis

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Nichtantritt
« Reply #6 on: August 03, 2008, 01:51:15 pm »
Quote from: Teflon
Und wie siehts mit der Wiederholungsprüfung aus (nachdem man die "Original"-Prüfung z.B. verschlafen hat)? Prof. Eppler sagte mal, um das Mathe-Testat wiederholen zu können, müsse man beim Ersten mindestens anwesend sein (um in die Anwesenheitsliste eingetragen werden zu können).
dem ist definitiv nicht so ... wichtig ist, dass Du zur "originalen" Prüfung eingeschrieben warst - dann darfst Du auch an der Wiederholungsprüfung teilnehmen ...
denn ein Nichterscheinen (= "verschlafen") wird mit nicht bestanden geahndet und Du musst wiederholen ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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