Author Topic: Gestaltungslehre WDH  (Read 9027 times)

PT2006

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #15 on: April 12, 2008, 10:32:21 pm »
Hallo,

für sämtliche Sachen, welche die Lehre in den Fächern Informatik im Maschinenwesen und Gestaltungslehre betreffen ist Frau Wieghardt zuständig.

Jesse

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #16 on: April 14, 2008, 02:35:13 pm »
ich war heute beim Prof. Klöden, falls ihr GL schon wiederholt habt, obwohl das Modul noch nicht abgeschlossen ist (betrifft also hauptsächlich 4. Sem.) müsst ihr euch dringend im Prüfungsamt melden. Diese Wiederholung verstößt gegen die DPO und wird auch im Falle einer bestandenen Prüfung nicht gewertet! D.h das ihr das als 1. Versuch jedoch schon angerechnet bekommt aber der Aufwand umsonst war, die Note wird nicht mit in das Modul eingehen.
Solltet ihr GL wieder nicht bestanden haben, zählt der Versuch ebenfalls als 1. W geht aber auch nicht mit in die Wertung des Moduls ein, d.h. das bei denjenigen alles beim Alten bleibt und Apparate-konstruktion abgewartet werden muss..

Also meldet euch bitte dringend im Prüfungsamt
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


Litschki

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #17 on: April 14, 2008, 02:50:41 pm »
Das kann ja wohl nicht mein ernst sein!?!?!?
Ich habe gehört, dass man alle klausuren eines moduls geschrieben haben muss, um evl. etwas nachzuschreiben...
ABER: Man muss doch GL und TD bestehen um überhaupt das Modul erfolgreich abschießen zu können.(anders als in andern Modulen, wo man einfach nur im durchschnitt eine 4,0 haben muss...)
Warum sollte ich dann warten, wenn ich GL beim ersten mal 5.0 hatte,die Zeit macht daraus keine 4,0?!?!?!?

foo

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #18 on: April 14, 2008, 02:54:11 pm »
Du bist Maschinenbauer dir kann das egal sein
eof.

Litschki

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #19 on: April 14, 2008, 02:56:15 pm »
oder gilt das nur für die CIW`ler; die müssen das ja eh nicht bestehen....?!

Jesse

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #20 on: April 14, 2008, 03:39:44 pm »
das gilt wie die Überschrift schon sagt nur für die CIW'ler :glare:
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


heqa

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #21 on: April 14, 2008, 04:09:34 pm »
Quote from: Jesse
ich war heute beim Prof. Klöden, falls ihr GL schon wiederholt habt, obwohl das Modul noch nicht abgeschlossen ist (betrifft also hauptsächlich 4. Sem.) müsst ihr euch dringend im Prüfungsamt melden. Diese Wiederholung verstößt gegen die DPO und wird auch im Falle einer bestandenen Prüfung nicht gewertet! D.h das ihr das als 1. Versuch jedoch schon angerechnet bekommt aber der Aufwand umsonst war, die Note wird nicht mit in das Modul eingehen.
Solltet ihr GL wieder nicht bestanden haben, zählt der Versuch ebenfalls als 1. W geht aber auch nicht mit in die Wertung des Moduls ein, d.h. das bei denjenigen alles beim Alten bleibt und Apparate-konstruktion abgewartet werden muss..

Also meldet euch bitte dringend im Prüfungsamt



Ich war genau deswegen letzte Woche beim P-Amt. Und Frau Höffner hat mir gesagt auch gesagt, dass man erst das Modul abschließen muss um die Wiederholung zuschreiben und es nen Fehler war. Ich soll jetzt nen Antrag auf 2.Wiederholung stellen und den ich erst nach vollenden des Moduls schreiben kann. Also hab ich einen Versuch so oder so in den Sand gesetzt auch wenn ich bestanden hätte. Geil XD

Rumael

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #22 on: April 14, 2008, 05:15:55 pm »
Quote from: foo
Du bist Maschinenbauer dir kann das egal sein


Aber bei uns ist doch Technische Darstellung, Gestaltungslehre und Fertigungstechnik I ebenfalls ein Modul... wenn ich also TD und Fertigung ausreichend gut bestanden habe und trotz einer 5.0 in Gestaltungslehre mein Modul mit 4.0 abschließe, muss ich doch demzufolge GL doch nicht wiederholen.

Oder!?

Litschki

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Gestaltungslehre WDH
« Reply #23 on: April 14, 2008, 05:20:55 pm »
doch.... bei uns Maschinenbauern muss TD und GL bestanden sein!