Author Topic: Fehlende Leistung: Praktikum  (Read 4365 times)

Yue

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Fehlende Leistung: Praktikum
« on: October 08, 2008, 12:34:39 pm »
Ich hätte da mal ne Frage bezüglich der einen fehlenden Leistung die man mit ins Hauptstudium nehmen darf.
Hab alles bestanden, mir fehlt nur noch die Abgabe des Praktikumsberichtes und wollte da mal nachfragen, ob diese Leistung als fehlende Leistung anerkannt wird oder man den Bericht auf jeden Fall bis zu den nächsten Prüfungen haben muss.

Wills

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Fehlende Leistung: Praktikum
« Reply #1 on: October 08, 2008, 01:14:47 pm »
is bei mir ähnlich, ich muss das praktikum noch machen und hatte mal gehört, das gilt ganz normal als Fehlleistung

Allesfresser

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Fehlende Leistung: Praktikum
« Reply #2 on: October 08, 2008, 03:52:43 pm »
Das ist richtig. Wenn ihr keine weiteren Fehlleistungen habt, kanns losgehn! - aber trotzdem dranbleiben mit dem Bericht!

Yue

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Fehlende Leistung: Praktikum
« Reply #3 on: October 08, 2008, 10:56:20 pm »
Naja ich hab das Problem, dass ich schon das Praktikum absolviert habe und auch die Unterschriften habe, dass ich da war. Aber die wollen mir nicht den Praktikumsbericht abstempeln, weil die das ni durchlesen wollen. Nimmt mir das Praktikumsamt das trotzdem ab?

Yogi

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Fehlende Leistung: Praktikum
« Reply #4 on: October 08, 2008, 11:45:12 pm »
Hallo Yue,
Hast du als Praktikumsvertrag die Vorlage von der Universität genommen?

Wenn ja steht unter Punkt 4:
Der Betrieb verpflichtet sich,
2. die Berichterstattung zu überwachen und regelmäßig abzuzeichnen,
3. nach Beendigung des Praktikums die notwendigen Unterlagen für die Anerkennung durch das Praktikantenamt der Fakultät Maschinenwesen (Praktikantenbescheinigung) auszustellen.


zu deinen Pflichten diesbezüglich steht:
4. die Tätigkeitsberichte sorgfältig zu führen und nach jedem Abschnitt des Praktikums, mindestens jedoch einmal im Monat, der Betriebsleitung bzw. dem Betriebsbetreuer vorzulegen,

Kurz und Bündig: Die Firma hat sich vertraglich dazu verpflichtet deine Berichte zu überwachen UND abzuzeichen, das würde ich denen mal genau vor Augen halten. Dann werden die das schon einsehen.

Hast du denen die Berichte auch nach 4 Wochen vorgelegt? Sonst können die sich bequem darauf zurückziehen, dass du die Frist nicht eingehalten hast.

Ohne diese Stempel/Unterschriften kann gemäß der Praktikumsordnung dein Praktikum NICHT anerkannt werden. Vllt lassen die Damen vom Praktikantenamt Gnade vor Recht ergehen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Quelle:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/praktikantenamt_dokumente/praktikumsordnung_2005.pdf - Seite 7, Punkt 3.2

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/praktikantenamt_dokumente/Praktikantenvertrag.pdf

in der Praktikumsordnung steht auch noch, dass die Tätigkeitsberichte vom Betrieb zu bestätigen sind.

An deiner Stelle würd ich mich nochmal mit dem Betrieb auseinandersetzen und denen das klar machen, dass die sich dazu vertraglich verpflichtet haben. Es ist ja nicht nötig das ganze konfrontativ anzugehen. Wenn du die ein wenig nervst, sehen die sicher auch ein, dass es einfacher ist das kurz abzuzeichen, als jeden Tag mit dir telefonieren zu müssen. :happy:
Hoffe ich konnte weiterhelfen
gruß
Yogi

nyphis

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Fehlende Leistung: Praktikum
« Reply #5 on: October 09, 2008, 09:02:53 am »
Quote from: Yue
[...]
Aber die wollen mir nicht den Praktikumsbericht abstempeln, weil die das ni durchlesen wollen. Nimmt mir das Praktikumsamt das trotzdem ab?
hmmm ... einfach mal probieren ... wenn Du das abgibst, kannst Du ja dazusagen, dass bei dem Betrieb leider keiner die Lust/Zeit hatte den Bericht zu lesen ...

probieren würde ich das auf jeden Fall ... zur Not können die ja da anrufen ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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