Author Topic: Ablauf nach Abschluss des Studiums  (Read 3258 times)

Tyson

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Ablauf nach Abschluss des Studiums
« on: February 04, 2014, 07:32:36 pm »
Hallo,

ich hätte eine kurze Frage bezüglich der Exmatrikulation, nachdem man sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Ich gehe mal davon aus, dass das alles automatisch abläuft, sofern man einfach die Gebühren für das nächste Semester nicht überweißt, oder?

Ansonsten spiele ich momentan mit dem Gedanken, vielleicht noch ein Auslandspraktikum anzuschließen. Dabei ist es ja meistens von Vorteil, noch als Student immatrikuliert zu sein. Kann man für diesen Zweck ein Urlaubssemester nutzen? Und welche (Rückmelde-)Frist gilt dabei für das nächste Semester?

Ich würde mich über jegliche Hilfe sehr freuen.

Dean

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Ablauf nach Abschluss des Studiums
« Reply #1 on: February 05, 2014, 10:30:03 am »
ähm wie genau ist denn die reihenfolge bei dir?

mit abschluss des studiums wirst du automatisch exmatrikuliert. d.h. du brauchst dich eigentlich um nicht selber kümmern. das prüfungsamt wird ja über das protokoll des diplomverfahrens über die erfolgreiche verteidigung informiert und meldet das dann ans imma-amt weiter. die exen dich dann automatisch rückwirkend zum datum der schriftlichen information über die erfolgte verteidigung.
danach bist du kein student mehr. du kannst natürlich versuchen deine verteidigung nach hinten zu verzögern. aber i.d.r. wird dir der termin ja zugeteilt und ich meine mich erinnern zu können, dass in der diplomordnung steht, das die verteidigung innerhalb von 6 wochen (oder so) nach abgabe der arbeit zu absolvieren ist. da dieses datum festgelegt ist bleibt da also wenig spielraum. da bringt dir auch das urlaubssemester nichts.

wenn du nun dein auslandspraktikum machen willst, ist das nach abschluss ein wenig spät. ich persönlich würde dir eher abraten von sowas nach dem studium. such dir doch eine firma, wo auslandsaufenthalte angeboten werden. gibt viele stellen mit solchen anforderungen.