1
Laberecke / Windows 7 darf nicht mehr in Deutschland vertrieben werden (vorerst)
« on: May 05, 2012, 01:42:13 pm »Quote from: Caipiranha
Das hat ja nun wirklich nichts mit dem Patentrecht zu tuen, sondern ist einfach das Prinzip der einstweiligen Verfügung.
...man könnte so eine einstweilige Verfügung ja auch so ausgestalten, dass dem Betroffenen unter Auflagen, beispielsweise durch das Entrichten einer Lizenzgebühr, der Weitervertrieb erlaubt bleibt, die gängige Praxis des, salopp ausgedrückt, "erstmal alles verbieten, und dann schauen wir uns den Fall an" finde ich halt etwas fragwürdig (in allen Rechtsbereichen).
Quote
Da müssen schon glaubhafte Beweise vorliegen
...die sich im Falle des Patentrechts garnicht mal so selten auf Rechte beziehen, von denen keiner weiß, ob sie eigentlich auch wirklich rechtmäßig sind.
Das hat in meinen Augen den Charakter einer Rechtssprechung, die sich auf Gesetze stützt, die gerade in 1. Lesung im Bundestag behandelt werden - keiner weiß, ob das auch wirklich so kommt, aber wir begründen schonmal unsere Klageschriften damit.
Quote
Der Patentinhaber kann durchaus Schadenersatzansprüche gegen den Kläger geltend machen!
...im Zweifelsfall versucht's dann der Insolvenzverwalter...