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Laberecke / Diskussion über die Ungerechtigkeit der Prüfungsordnung
« on: September 06, 2010, 01:59:01 pm »
Hallo, ich habe (Schande über mich) auch nicht alle Beiträge gelesen, habe was diese Regelung angeht aber Erfahrung aus erster Hand. Die Stuko des Wasserwesens wollte dieses Wiederholungsverbot auch kippen (wir hatten Mathe früher über 4 Semester in einen Modul...!), diese Änderung ist aber von der entsprechende Stelle an der TU zurückgewiesen worden, weil ein Anspruch auf Wiederholung eben erst mit Nichtbestehen der gesamten Prüfung und nicht der Teilprüfung entsteht. Das heißt die TUD legt das Hochschulgesetz so aus dass die Modulprüfung gleich der Prüfung im Sinne des SächsHSG ist. Das ist eigentlich eine recht logische Ansicht und es könnte evt. schwierig sein, da eine andere Regel durchzusetzen.