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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: July 17, 2012, 11:28:02 am »
Hallo,
dazu ist in der Diplomprüfungsordnung folgendes zu finden: DPO § 22: Einsicht in die Prüfungsakten
Ich lese daraus, dass du sogar noch ein Jahr nach Abschluss deiner Diplomprüfung Einsicht in alle relevanten schriftlichen Prüfungen nehmen darfst.
Seitens der Strömungsmechanik wurde dir diese Einsicht bereits gewährt. Ob man nun hieraus lesen kann, dass eine weitere Einsicht erlaubt ist, kann ich leider nicht wirklich einschätzen.
Du musst aber auch bedenken, dass deine Prüfungen jetzt in einem riesigen Stapel irgendwo in einem Raum voller abgelegter Prüfungen steckt und dass das Raussuchen ein enormer Aufwand ist, den jeder gerne vermeidet. Reichen die Konsultationen wirklich nicht?
dazu ist in der Diplomprüfungsordnung folgendes zu finden: DPO § 22: Einsicht in die Prüfungsakten
Quote
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
Ich lese daraus, dass du sogar noch ein Jahr nach Abschluss deiner Diplomprüfung Einsicht in alle relevanten schriftlichen Prüfungen nehmen darfst.
Seitens der Strömungsmechanik wurde dir diese Einsicht bereits gewährt. Ob man nun hieraus lesen kann, dass eine weitere Einsicht erlaubt ist, kann ich leider nicht wirklich einschätzen.
Du musst aber auch bedenken, dass deine Prüfungen jetzt in einem riesigen Stapel irgendwo in einem Raum voller abgelegter Prüfungen steckt und dass das Raussuchen ein enormer Aufwand ist, den jeder gerne vermeidet. Reichen die Konsultationen wirklich nicht?