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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: November 27, 2013, 01:12:49 pm »
Ist eine nicht-öffentliche Verteidigung auf Wunsch der betreuenden Firma bei der Diplomarbeit möglich?
Die Prüfungsordnung (Version 2006) trifft darüber keine genaue Aussage:
§29, Absatz 2:
"Der Kandidat hat die Ergebnisse seiner Diplomarbeit vor einer Prüfungskommission zu verteidigen. Die gesamte Verteidigung dauert ca. 60 Minuten. Die Verteidigung sollte innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit erfolgen. Für die Teilnahme von Studierenden an der Verteidigung gilt § 6, Abs. 5 entsprechend."
§6, Absatz 5 wiederrum besagt, dass bei Widerspruch des Kandidaten andere Studierende nicht teilnehmen dürfen.
Wäre für Erfahrungswerte sehr dankbar, da das Thema bei mir gerade sehr aktuell ist, danke.
Die Prüfungsordnung (Version 2006) trifft darüber keine genaue Aussage:
§29, Absatz 2:
"Der Kandidat hat die Ergebnisse seiner Diplomarbeit vor einer Prüfungskommission zu verteidigen. Die gesamte Verteidigung dauert ca. 60 Minuten. Die Verteidigung sollte innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit erfolgen. Für die Teilnahme von Studierenden an der Verteidigung gilt § 6, Abs. 5 entsprechend."
§6, Absatz 5 wiederrum besagt, dass bei Widerspruch des Kandidaten andere Studierende nicht teilnehmen dürfen.
Wäre für Erfahrungswerte sehr dankbar, da das Thema bei mir gerade sehr aktuell ist, danke.