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Messages - m1ra

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Falls sich jemand für das Ergebnis interessiert: mein Finanzamt hat das Arbeitszimmer anerkannt :shifty:

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Quote from: OlegOSNA
Wie gestaltet es sich mit dem Nachweis von Lerntreffen mit Kommilitonen?

Das solltest du beweisen können, wenn Nachfragen kommen, z.B. durch Bestätigungen deiner Kommilitonen, mit denen du dich zum Lernen getroffen hast. So etwa empfiehlt es auch Konz!

Noch eine Bemerkung zur Eingangsfrage: Ich habe inzwischen meine Kosten für das Fernstudium als Werbungskosten absetzen können, wobei ich die Kosten zuvor als Sonderausgaben abgesetzt hatte. Es ist also möglich, die Art der Kosten zu ändern (mit Begründung).

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Tafel, schön, dass du offenbar telepathische Fähigkeiten hast, und die Fähigkeiten des TE von weitem beurteilen kannst. Falls nicht: Geht's noch??! Lass doch bitte jeden machen, wie er/sie gedenkt. Hier wurde um Hilfe in Einschreibungsfragen gebeten und nicht um Lebenshilfe. Ich bin auch in zwei Fernstudiengängen eingeschrieben und arbeite "nebenbei" Vollzeit in der Industrie. Studieren ist eben eins meiner Hobbies, so what?!!

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Das ist richtig, aber da der TE schon an anderen Unis eingeschrieben ist, wäre er in Dresden sowieso Nebenhörer, ohne Gebühren (Rückmeldung durch Vorlage der Imma der Ersthochschule). Dann spricht nichts dagegen, sich als Fernstudent (gleichzeitig Nebenhörer) einzuschreiben.

Übrigens war mir nicht klar, dass man als Nebenhörer keinen Abschluss machen darf? Wo finde ich dazu was verbindliches? Bin nämlich selber Nebenhörer im Fernstudium. Kann es sein, dass du das mit Doppelimmatrikulation, also zwei Fächer gleichzeitig an der TU, verwechselst?

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Ich glaube, in deinem Fall solltest du dich als Fernstudent immatrikulieren. Problematisch könnte es sonst mit den Fristen werden, z.B. im Diplom darf man nur eine begrenzte Anzahl von Semestern überziehen. Wenn du als Fernstudent für MB eingeschrieben bist, verdoppeln sich diese Fristen, da Teilstudium. Für einen Nebenhörer bleiben sie mW gleich, da Vollstudium. Man berichtige mich, falls erforderlich.

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Was meinst du denn, sei so die Regel? Schonmal bei nem OEM beworben? Ohne Vitamin B hat man da gar keine Chance.

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Prüfungen/Testate 7./8. Sem. / Nichttechnische Whalpflichtfächer
« on: August 26, 2014, 08:42:10 pm »
Quote from: Steven
Personaler: Warum haben Sie in einem nicht-technischen Wahlfach nicht bestanden?
Du: Ich bin absichtlich durchgefallen, da es den Aufwand nicht wert war.
Personaler: NEXT.


afaik stehen nur die Modulnoten auf dem Zeugnis.

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Ebooks gibt es auch ohne Slubzugang per WebVPN über die TU. Aber evtl reicht ja schon der Zugang deiner Heimathochschule zu Springer, Hanser & Co.

Ich kann dir empfehlen, regelmäßig die Opal und Webseiten der Veranstaltungen zu besuchen, möglichst schon ein zwei Semester vorher. Manche Unterlagen sind nur im Winter, manche nur im Sommer zugänglich. Typischerweise sind die Dozenten aber recht hilfsbereit wenn man sie nach Unterlagen fragt und gleichzeitig erwähnt, dass man Fernstudi ist.

Ich vermute, Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre? Dafür gab es zwei sehr hilfreiche Skripte über die AG Fern.

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Im Formular Antrag auf Immatrikulation als Nebenhörer - Technische Universität ...
steht, dass für Nebenhörer keine Rückmeldebeträge zu entrichten sind. @AufbauWS13, möglicherweise hast du die umsonst bezahlt?

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Ich war bis zum Abschluss meiner Promotion als Nebenhörer in Dresden eingeschrieben. Das war kein Problem, man muss nur einen halbwegs schlüssigen Antrag schreiben, warum das Doppelstudium zweckmäßig ist. Rückmeldung erfolgt dann durch Vorlage der Imma-Bescheinigung von der Ersthochschule, Rückmeldegebühren gibt es nicht. Zuletzt gab es Stress und Exmatrikulationen wegen verspäteter Überweisungen der Rückmeldegebühren. Inwieweit das auch die Vorlage der Imma-Bescheinigung betrifft, kann ich nicht beurteilen. Da würde ich mal im Imma-Amt nachfragen, genauso, was die Frist zur Einschreibung betrifft.

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Fernstudium / Bachelor oder Diplom
« on: May 31, 2014, 11:11:23 am »
Ich hatte vermutet, dass die Bachelorarbeit nach einem Wechsel ins Diplom als IPA bzw. kleiner Beleg gewertet wird...
Vorsicht übrigens mit den Noten, beim BA zählt alles von Beginn an, beim Diplom setzt sich die Diplomnote nur aus den Prüfungen nach dem Vordiplom zusammen.

Ich möchte noch erwähnen, dass meiner Meinung nach die Fächer, die nach dem fiktiven Bachelor kommen, nicht mehr allzu schwer sind und sich sicher gut meistern lassen, zumindest in der Richtung AKM (wie das bei den anderen Vertiefungsrichtungen aussieht, kann ich natürlich nicht beurteilen).

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: March 10, 2014, 12:04:10 pm »
Welche Relevanz hat eigentlich der Satz
"Diese Lehrveranstaltung ist im 6. Semester
zu belegen, wenn dieses Modul als 1. Modul mit 16 SWS gewählt wird. Dann gilt auch das 6. Semester als Prüfungssemester."
der in dieser bzw. ähnlicher Form in den Modulbeschreibungen der Vertiefungsmodule auftaucht?

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: March 10, 2014, 11:55:59 am »
Vielleicht mit dem Dozenten sprechen und die Prüfung im kommenden Semester anmelden?

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Gemeldete Beiträge / Beitrag gemeldet von m1ra
« on: February 11, 2014, 06:42:26 pm »
m1ra hat diesen Beitrag gemeldet.

Beitrag: Wechseln ins Präsenzstudium
Grund:
Quote
Hallo, kann mal bitte jemand die Beiträge und den Acoount löschen- Es ist unverhohlene Werbung für eine kommerzielle (?) Fernstudiumsseite. Viele Grüße

Forum: Fernstudium
Zuständige Moderatoren: DIGIT, Doc

Beitrag erstellt von: Ema190808
Inhalt des Beitrags:
Quote
Ich denke schon, dass man es kann. Man kriegt auch sicher manche Veranstaltungen/Prüfungen angerechnet.
Allgemeine Infos kann man sich gut von der Seite holen. Alles über Fernstudium in Deutschland, wo, was, Voraussetzungen und Preise.

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