Vorher ist mit dem „Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens“ eine so genannte Kontenklärung durchzuführen. Als Voraussetzungen müssen alle Prüfungen sowie [...] nachgewiesen werden. [...] Mit der Bearbeitung der Diplomarbeit (Ausgabedatum) sollte spätestens 4 Wochen nach Vorliegen aller Voraussetzungen begonnen werden.
Hallo, wozu dient denn der o.g. Antrag genau? Dient der nur dem im Zitat erwähnten "Kontenabgleich" oder ist der Antrag gleichzusetzen mit der Anmeldung der Arbeit, d.h. Beginn der Bearbeitungsfrist von 4 Monaten? Wo steht in der DPO, wann mit der Bearbeitung der DA begonnen werden "sollte"? Und was heißt "sollte"? Muss? Oder sind auch 8, 10, 12 Wochen möglich?
Und: Wie erfolgt die eigentliche Anmeldung des Diploms? Ich habs einfach noch nicht verstanden..
Danke und viele Grüße