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Laberecke / Verlängerung des Studiums für Diplomarbeit
« on: July 30, 2014, 11:03:30 pm »
Hallo,
laut TU Seite werden folgende Gründe für ein Urlaubssemester akzeptiert:
[LIST=1]
Mich würde mal interessieren ob es da in Euren Fällen eine Ausnahme gibt?
laut TU Seite werden folgende Gründe für ein Urlaubssemester akzeptiert:
[LIST=1]
- eigene Krankheit des Studierenden, durch die er an der ordnungsgemäßen Durchführung seines Studiums während eines gesamten Semesters oder jedenfalls in einem Umfang gehindert ist, der einem vollständigen Ausfall des Studiums während des betroffenen Semesters gleich kommt; ausgeschlossen sind Erkankungen, die dauerhaft bestehen,
- gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit,
- Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr, sofern nicht bereits eine Beurlaubung nach Nr. 2 vorliegt,
- ein dem Studium dienendes Praktikum,
- Studienaufenthalt im Ausland.
Mich würde mal interessieren ob es da in Euren Fällen eine Ausnahme gibt?