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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: June 17, 2011, 12:58:10 am »
Mir gehts gar nicht so sehr um Leistungen vom Amt sondern eher um Beiträge für Versicherungen, Rente etc. ...
Laut §21 des SächsHG von 2008 wird man erst zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Demnach wird man weiter als Student geführt und hat auch den Status... Also brauch ich mich doch bei keinem Amt melden!?
Was ist denn nun richtig?!
Laut §21 des SächsHG von 2008 wird man erst zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Demnach wird man weiter als Student geführt und hat auch den Status... Also brauch ich mich doch bei keinem Amt melden!?
Was ist denn nun richtig?!