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Prüfungen/Testate 1./2. Sem. / Klausureinsicht verpasst
« on: May 21, 2008, 03:45:34 pm »
ich hab mal nachgeschaut, in meiner prüfungsordung für verfahrenstechnik ist es der §22:
"Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt."
bei mir ist es elektrotechnik was ich nich bestanden hab; war zu dem einsichtstermin im urlaub und hab keinen weiteren bekommen, bin jetzt dabei den netten leuten da mal ne mail mit dem paragraphen zu schreiben.
"Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt."
bei mir ist es elektrotechnik was ich nich bestanden hab; war zu dem einsichtstermin im urlaub und hab keinen weiteren bekommen, bin jetzt dabei den netten leuten da mal ne mail mit dem paragraphen zu schreiben.