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Fernstudium / Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« on: August 31, 2015, 12:34:14 am »
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist sich im Fernstudium Maschinenbau einzuschreiben wenn man schon an einer anderen Universität eingeschrieben ist?
Bin nämlich schon an einer Uni im anderen Bundesland eingeschrieben und würde gerne Maschinenbau im Fernstudium studieren,nur für mich siehts so aus als würde das nicht mehr gehen(wurde zuletzt was geändert?).
Denn nach den Gesetzen müsste man sich wohl als Nebenhörer einschreiben,(oder ist eine Immatrikulation bei 2 Unis beim Fernstudium möglich?) ,doch in dem verlinkten Formular vom Threadersteller(http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf) steht,dass das fürs Fernstudium leider nicht geht;-(.Es wird sich auf die Ordnung des Teilzeitstudium berufen(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2014-02/sonstO01.02.2014.pdf),wo steht: Die Beantragung eines Parallelstudiums gemäß § 8 Immatrikulationsordnung der Technischen
Universität Dresden ist für Studierende im Teilzeitstudium nicht möglich.
Doch leider fällt das Studium als Nebenhörer unter Paragraph 8 der Immatrikulationordnung,oder?(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2012-03/immao01.06.2012.pdf),denn dort steht: Studierende, die bereits an einer anderen deutschen Hochschule studieren, werden bei Vorliegen
aller Immatrikulationsvoraussetzungen und der Voraussetzungen für die Aufnahme eines
Parallelstudiums an der Technischen Universität Dresden als Nebenhörer immatrikuliert.
Sieht so aus als sei es nicht möglich,oder?weis jemand mehr.wäre echt schade wenn das nicht gehen würde
weiß jemand ob es möglich ist sich im Fernstudium Maschinenbau einzuschreiben wenn man schon an einer anderen Universität eingeschrieben ist?
Bin nämlich schon an einer Uni im anderen Bundesland eingeschrieben und würde gerne Maschinenbau im Fernstudium studieren,nur für mich siehts so aus als würde das nicht mehr gehen(wurde zuletzt was geändert?).
Denn nach den Gesetzen müsste man sich wohl als Nebenhörer einschreiben,(oder ist eine Immatrikulation bei 2 Unis beim Fernstudium möglich?) ,doch in dem verlinkten Formular vom Threadersteller(http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf) steht,dass das fürs Fernstudium leider nicht geht;-(.Es wird sich auf die Ordnung des Teilzeitstudium berufen(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2014-02/sonstO01.02.2014.pdf),wo steht: Die Beantragung eines Parallelstudiums gemäß § 8 Immatrikulationsordnung der Technischen
Universität Dresden ist für Studierende im Teilzeitstudium nicht möglich.
Doch leider fällt das Studium als Nebenhörer unter Paragraph 8 der Immatrikulationordnung,oder?(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2012-03/immao01.06.2012.pdf),denn dort steht: Studierende, die bereits an einer anderen deutschen Hochschule studieren, werden bei Vorliegen
aller Immatrikulationsvoraussetzungen und der Voraussetzungen für die Aufnahme eines
Parallelstudiums an der Technischen Universität Dresden als Nebenhörer immatrikuliert.
Sieht so aus als sei es nicht möglich,oder?weis jemand mehr.wäre echt schade wenn das nicht gehen würde