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Fragen an den Prüfungsausschuss / Folgen der neuen Prüfungsordnung 2019
« on: September 08, 2019, 03:26:45 pm »
Hey "run",
ich kenne deinen konkreten Fall, die PO/SO, usw nicht. Was ich allerdings weiß, ist, dass im Studiengang Maschinenbau uni-seitig seltsame Dinge passieren, frei nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". So wurden z.B. in die vorherige PO jahrelang Studenten eingeschrieben, ohne dass sie offiziell akkreditiert war. Meines Wissens gab es sogar schon Abschlussjahrgänge vor der Akkreditierung, d.h. eigentlich haben diese Studenten gar keinen offiziellen Abschluss.
Normalerweise gilt: Du studierst in der PO fertig, in die du dich immatrikuliert hast. Die Uni kann sie nicht einseitig ändern, deine Zustimmung ist nötig. Du kannst nicht automatisch in eine neue PO "überschrieben" werden, ebenso können nicht Prüfungsleistungen nachträglich verändert werden. Bitte verlasse dich bezüglich Informationen zu diesem Thema nicht einseitig aufs Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss. Letzterer hat mir zu meiner Unizeit schriftlich bestätigt, dass sie sich weder an die PO noch an geltendes Recht halten. War vermutlich ein Versehen, aber hat mir sehr geholfen Daher: FSR und Anwalt fragen. Falls es den StuRa-Anwalt noch gibt bekommst du sogar kostenlose Beratung.
ich kenne deinen konkreten Fall, die PO/SO, usw nicht. Was ich allerdings weiß, ist, dass im Studiengang Maschinenbau uni-seitig seltsame Dinge passieren, frei nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". So wurden z.B. in die vorherige PO jahrelang Studenten eingeschrieben, ohne dass sie offiziell akkreditiert war. Meines Wissens gab es sogar schon Abschlussjahrgänge vor der Akkreditierung, d.h. eigentlich haben diese Studenten gar keinen offiziellen Abschluss.
Normalerweise gilt: Du studierst in der PO fertig, in die du dich immatrikuliert hast. Die Uni kann sie nicht einseitig ändern, deine Zustimmung ist nötig. Du kannst nicht automatisch in eine neue PO "überschrieben" werden, ebenso können nicht Prüfungsleistungen nachträglich verändert werden. Bitte verlasse dich bezüglich Informationen zu diesem Thema nicht einseitig aufs Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss. Letzterer hat mir zu meiner Unizeit schriftlich bestätigt, dass sie sich weder an die PO noch an geltendes Recht halten. War vermutlich ein Versehen, aber hat mir sehr geholfen Daher: FSR und Anwalt fragen. Falls es den StuRa-Anwalt noch gibt bekommst du sogar kostenlose Beratung.