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Messages - tiefenbass

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Wissenswertes / Ms Office für Studenten der TU Dresden
« on: February 15, 2014, 05:45:31 pm »
.. und dem steht wiederum - wenn man nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoßen möchte - aufgrund der Speicherung der Daten im IRGENDWO eine Nutzung von MS Office 365 bei der Mitarbeit in Forschungsvorhaben (Belege, Dipolomarbeiten, SHK) entgegen ..

LG, Matthias

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: February 11, 2014, 09:21:41 pm »
Mag sein, dass es in der DPO nicht geregelt ist. Vielleicht hast du sogar zwar Recht. Solange jedoch keiner aufmuckt, wird sich auch nichts ändern.

Ich persönlich würde folgendermaßen vorgehen:
[LIST=1]
  • nen Anwalt fragen, wie der es sieht und ggf. eine erste Abschätzung, ob es sich lohnt (Wenn Aussichten für deine Interpretation gering sind, dann die Zeit lieber in die anderen Prüfungen investieren)
  • weitere Prüfungen für das Fach schreiben, so dass du eine Wahlmöglichkeit hast
  • dann Antrag den Prüfungsausschuss schreiben, der folgende Punkte abhandeln sollte
[LIST=1]
  • welche der Prüfungsleistungen du im Endeffekt anrechnen willst
  • Ausweisung der SWS und der Noten des Faches NTWF (um darzulegen, dass du die Leistungen für dieses Fach zusammen hast)
[/LIST]

Wenn du Mitglied der Studentenschaft bist:
Sicherheitshalber kannst du einen Anwalt fragen, eine kostenlose Beratung gibt es bei dem im StuRa -> Rechtsberatung. Eine Konsultation des Referates Lehre und Studioum ist vielleicht ebenfalls hilfreich.

"Computer sagt nein" ist übrigens keine Lösung: du bist mit der DPO "verheiratet", nicht mit dem Algorithmus einer Beta-Version von Prüfungsverwaltung.

LG, Matthias

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Know-how / Dropbox
« on: February 05, 2014, 08:33:02 pm »
Alternative wäre beispielsweise ein owncloud auf dem Uni-Webspace oder auf einen eigenen Server (z.B. nen Raspberry) .. für die Unisachen sollte es reichen

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Laberecke / Verloren & Gefunden
« on: January 26, 2014, 05:55:17 pm »
Hi Leute,
wer war beim Prüfungsamt und vermisst seitdem diesen Hefter?
Abzuholen beim FSR gegen Angabe des Inhaltes...

LG, Matthias

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Erstsemester-Unterstützung / Cisco AnyConnect timeout
« on: January 06, 2014, 02:42:15 am »
Ab und an ist der Nameserver des ZIH offline/nicht erreichbar. Dadurch kann die Serveradresse nicht in eine IP aufgelöst werden und somit der VPN-Server nicht gefunden werden.

Solltest dir sicherheitshalber vom Cisco VPN-Server die IP notieren und diese statt den DNS-Namen im Anyconnect verwenden, falls es mal dringend ist ;-)

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Fachschaftsrat / Beschwerden/Diskussion Briefwahl
« on: December 28, 2013, 11:44:39 am »
Zur Info: Der Studentenrat hat auf der letzten Sitzung seine Geschäftsführung beauftragt, Parameter für eine Durchführung der FSR-Wahlen als reine Briefwahl zu ermitteln.

Vielleicht erledigen sich ja zur nächsten Wahl einige Probleme von allein (z.B. die kurzen Fristen, Wegfall des Beantragungsprozedere Briefwahl).

LG, Matthias

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Liebe Leser,
der Kolbenfresser Flyer für Dezember hat frisch den Drucker verlassen. Neugierig? Einfach bei der Verteilung einen abfassen, aus dem FSR-Büro fischen oder herunterladen unter
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/fsr/fsr/kf-dateien/kf-flyer_2013-12.pdf (Link).

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Fachschaftsrat / Beschwerden/Diskussion Briefwahl
« on: November 26, 2013, 08:02:22 pm »
Wahltag ist Entsorgungstag für altes Büromaterial :laugh:

Ok, ich bring mal Licht ins Dunkel:
mit dem HSG von 2008 macht die Uni seit 2009 keine FSR-Wahlen mehr, die Studentenschaft soll sich selbst drum kümmern. Das Ergebnis: wo früher eine Wahlordnung genügte, mussten auf einmal zwei her: eines für die Uni-Gremien und ein Exemplar für die FSR-Wahlen, wo die Quotenjünger gleich noch ihre feuchten Träume mit erfüllen konnten. Da nun zwei Ordnungen mit voneinander abweichenden Fristen existieren, bestehen die beiden Wahlorgane (jo, es sind zwei: das eine sitzt im Rektorat und das andere in der StuRa-Baracke) auf separate Anträge (da ja unterschiedliche Ordnungen zu Grunde liegen).
Daher zwei Anträge.
Soweit so schön, aber:
wenn einem auch noch bekannt ist, dass im Wahlorgan der Uni auf studentischer Seite dieselben Leute wie im Wahlorgan der Studentenschaft sitzen (nur dies ist der Grund, warum Wahlausschussmitglieder der Studentenschaft für Uni-Gremien nicht kandidieren dürfen, obwohl die nach einer anderen Ordnung gewählt werden als die Wahlen, die sie durchzuführen haben), kann dem Wahnsinn mit "zwei Formulare für eine Sache, die von denselben Leuten beaufsichtigt werden" im Grunde kein Verständnis entgegengebracht werden.

Die Laufzeit von Post, besonders wenn sie durch die zentrale Poststelle muss, hat ja bereits zu einer eigenen Legendenbildung beigetragen, und dass die Verwaltung der Universität hier nicht die notwendige "Weitsicht" an den Tag legt, ist einfach nur traurig.

Meiner Meinung nach kann die Studentenschaft hier folgende Punkte umsetzen, um dieser sicherlich unschönen Situation zu begegnen:
  • Angleichung der Fristen - da die Studentenschaft im Vergleich zum Senat wesentlich unkomplizierter die Wahlordnung ändern kann, sollte der StuRa eine entsprechende Verlängerung der Vorlauffristen umsetzen. Positiver Nebeneffekt wäre auch eine zeitliche Entlastung beim Tagesgeschäft des Wahlausschusses - die machen's schließlich auch nur nebenbei..
  • Einigung (und ev. diese in die Wahlordnungen verankern) auf ein gemeinsames Antragsformular für die Briefwahl: weniger Papier, weniger Tohuwabohu
  • schnellster statt billigster Dienstanbieter für Versand der Wahlunterlagen benutzen - entsprechende Referenzen werden ja von diversen Verbraucherzentralen und Testseiten/-sendungen recht häufig erhoben und veröffentlicht

zumindest meine Meinung zur Sache.

LG, Matthias

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neulich bei stern.de...


Willkommen in "Toyed Shoe Lunt"

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Know-how / Löschung der TU-Mail nach Exmatrikulation
« on: November 11, 2013, 11:24:33 pm »
Boah, die Uni wächst rasant.. waren wir letzte Woch noch ca. 37000 Studenten, gestern wurden es beim Spiegel und DNN 40000... heute stehen wir bereits mit 50000 da (Quelle)

Mal schauen, ob wir vor Weihnachten dem Status eines Großstadt-Äquivalents erreichen

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Know-how / Löschung der TU-Mail nach Exmatrikulation
« on: November 10, 2013, 10:27:47 am »
Scheint dieses Mal eine echte Mail vom ZIH und ein typisches "Computer sagt 'nein'" Problem zu sein. Datum und Uhrzeit weisen auf einen automatisierten Prozess hin.
Jeder, der dieses Problem hat, sollte sich schleunigst mit dem Helpdesk der TU in Verbindung setzen (steht ja in der Mail unten drinnen).

LG, Matthias

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Erstsemester-Unterstützung / stundenausfall durch feiertage
« on: October 15, 2013, 11:37:26 am »
... oder in der betreffenden Woche bei einer anderen Übungsgruppe zu Gast sein... verteilt euch in diesem Falle bitte auf mehrere Gruppen (kiekst du hier für die Pläne der anderen): bis zu fünf Leute zusätzlich ist i.d.R. kein Problem für die Übungen, alles darüber hinaus wird zu Lasten der Qualität gehen.

LG, Matthias

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Fernstudium / Fernstudium und Semesterticket
« on: September 30, 2013, 04:36:51 am »
Leider ist dies ein Vergleich eines Apfels mit einer Himbeere:
Sowohl Motivation als auch die Fördertöpfe sind bei beiden grundlegend verschieden:

Basis bei Studentenwerk: ohne Studenten fehlt ihnen die Existenzberechtigung in ihrer derzeitigen Rechtsform (Anstalt des öffentlichen Rechtes). Sie sind daher auch verpflichtet ihre Dienstleistungen allen Studenten zu gleichen Konditionen darzubieten. Es genügt daher auch, in einem deutschen Studentenwerk einzuzahlen, um in ganz Deutschland preiswert mensen gehen zu können. Aktuell gibt es für das Essen noch ein bisschen Zuschuss (ich glaub 500k € pro Jahr derzeit für StuWe Dresden) vom Land, jedoch versucht hier Schwarz-Gelb diese auf 0 € zu drücken.

Basis bei Verkehrsbetrieben: sie müssen ermäßigte Tickets für den Ausbildungsbetrieb anbieten (max 75% Normaltarif) und bekommen einen Ausgleich durch Bundesmittel dafür. Dieser Verpflichtung kommen sie bereits durch ermäßigte Zeitkarten für Personen mit Ausbildungsstatus (also Schüler, Azubis und Direktstudenten, für Tarifzone Dresden beispielsweise 39,50 € pro Monat)) nach. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, neben diesen Tarif studentenspezifische Tarife (hier eben das Semesterticket) anzubieten. Und wenn sie es machen, dann auch nur für den studentischen Personenkreis mit Ausbildungsstatus. Wer hauptberuflich berufstätig ist, zählt nicht zu diesem Personenkreis.

Kurzum: ohne dem Studium als hauptberufliche Tätigkeit bekommt man an den wenigsten Hochschulen ein Semesterticket (Situation ist in ganz D ähnlich wie hier, da die Zuschüsse für Ausbildungsverkehr aus dem Bundeshaushalt kommen und damit die Länder nur geringfügig an den daran hängenden Bedingungen was verändern können [hier in Sachsen wurde letztens am Verteilungsschlüssel zwischen Landkreisen und Großstädten zum Nachteil der Großstädte herumgepfuscht]). Und da in diesem Verteilerschlüssel die Fernstudenten nicht berücksichtigt werden, sind sie auch nicht berechtigt, ermäßigte Tarife oder eben studentenspezifische Fahrausweise zu nutzen.

LG, Matthias

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Laberecke / Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2013
« on: September 27, 2013, 09:59:59 pm »
Zum schmunzeln (oder weinen, je nachdem wie du dich lieber politisch veräppeln lässt ;)): Briefwahl

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Fachschaftsrat / Antrag auf Urlaubssemster
« on: September 20, 2013, 02:48:22 pm »
Quote from: M a r c u s
Ich habe nun am 19.September den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Beurlaubung abgelehnt wurde, da ich schon zwei Urlaubssemester absolviert habe. Weitere Urlaubssemester sind unteranderem dann möglich, wenn der Zweck „Studieninhalt im Ausland“ vorliegt.

Das Imma-Amt bezieht sich auf $ 20 (2) SächsHSFG:
Quote
Auf Antrag können Studenten aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt  werden. Eine Beurlaubung soll die Zeit von insgesamt 2 Semestern nicht  überschreiten; dies gilt nicht für die Beurlaubung zum Zwecke eines  Studienaufenthalts im Ausland.[...]
Als Studienaufenthalt wird vom Imma-Amt wohl eher die Immatrikulation an einer ausländischen Hochschule verstanden, ist allerdings auch nirgends genauer definiert.
Dass das Imma-Amt dir diesen Grund nicht anerkennen, könnte auch an der Begründung zu deinem Urlaubsantrag liegen: hast du in der schriftlichen Begründung angegeben, dass du aufgrund Auslandsaufenthalt dich beurlauben lassen möchtest?

Unabhängig davon empfehle ich dir folgende Strategie:[LIST=1]
  • Zahl' den fehlenden Betrag für die Rückmeldung an die Uni, damit du erst einmal immatrikuliert bist. Falls dir Verwaltungskosten aufgebrummt wurden: setze ein Schreiben auf, in dem du Widerspruch gegen die Gebühren einlegst mit der Begründung, dass du dich im Rückmeldezeitraum unter Annahme der Annahme deines Urlaubssemesterantrages den passenden Betrag zahltest und du erst am xx.xx.xx (Datum, wo du die Ablehnung erhieltest) über die Ablehnung des Antrages in Kenntnis gesetzt wurdest.
  • Stelle einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets beim Studentenrat.
  • unabhängig von den oberen Punkten steht es dir dann noch frei, grundsätzlich gegen den Bescheid vorzugehen und in diesem Widerspruch detailliert auf die Sache mit dem Studienaufenthalt einzugehen. Lohnt allerdings nur, wenn du den Fachsemesterzähler anhalten willst.
Kannst natürlich komplett auf Konfrontation gehen und nur den Widerspruch einlegen ohne den Differenzbetrag zu zahlen, dann wirst du jedoch wahrscheinlich nicht immatrikuliert zum WS, und  dies wiederum könnte sich auf Krankenversicherung, Kindergeld, etc auswirken.

Quote from: M a r c u s
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fachpraktikum, die interdisziplinäre Projektarbeit und meine Diplomarbeit (alles in der Schweiz) als Studieninhalt im Ausland zählen und habe daher einen weiteren Antrag auf Beurlaubung gestellt.

Das wirst du nicht in einem Semester machen können. Andernfalls kann sowohl Diplomarbeit als auch Fachpraktikum wegen dem zeitlichen Aspekt infrage gestellt werden.

LG, Matthias

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