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Messages - Christian S.

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Prüfungen/Testate 7./8. Sem. / Astronomie 2
« on: August 02, 2012, 02:47:56 pm »
War eher auf den letzten Teil des Zitats bezogen.

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Prüfungen/Testate 7./8. Sem. / Astronomie 2
« on: August 01, 2012, 02:13:28 pm »
Quote from: Daniel Bock
Hey!
Ist kein Problem Astro 2 ohne Astro 1 zu belegen. Baut nicht aufeinander auf. Machen auch viele so. Viel Spaß bei Astro, ist ne gute Vorlesung!
War wohl doch eher ein Aprilscherz, mh? :D
Aber naja, lief trotzdem alles gut.

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Danke.
Hat geklappt :).

Aber die freundliche Sekretärin hat drauf hingewiesen, dass ohne Postweg später kein Nachweis da ist, dass Du die Vorlesungen ordnungsgemäß besucht hast. Also wenn die Karte auf dem Weg zum Prüfungsamt (oder beim Prüfungsamt) verloren geht, steht man doof da.
Aber dass das passiert, wollen wir ja mal nicht hoffen.

Grüße

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Hallo.

Vielleicht kann mir hier jemand diese Frage beantworten:

Muss man den fertigen Testatschein wirklich postalisch zur Medizinischen Fakultät schicken und zurückgeschickt bekommen? Oder kann man auch einfach mal dort vorbeifahren und den Schein vom Sekretariat unterschreiben lassen?

Besten Dank.

Grüße

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Vorlesungen/Übungen 7./8. Semester / Twf / Ntwf
« on: June 30, 2012, 12:56:52 pm »
Antrag auf Eröffnung des Diplom-Verfahrens:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Antrag_Eroeffnung_Diplomverfahren_PO2003.pdf

Und warum soll man dann hier explizit die Fächer nochmal hinschreiben? Wollt ihr mir erzählen, dass das Prüfungsamt dann im Dreieck springt, wenn man 3 TWF macht und die letzten zwei statt den ersten beiden dort einträgt?

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Prüfungen/Testate 7./8. Sem. / Astronomie 2
« on: April 01, 2012, 01:12:32 pm »
Sehr gut, danke Dir, sofern das kein Aprilscherz eben war ;).

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Prüfungen/Testate 7./8. Sem. / Astronomie 2
« on: April 01, 2012, 10:50:35 am »
Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob es Sinn macht, Astronomie 2 zu besuchen, wenn man Astronomie 1 nicht besucht hatte? Oder ist das eine doofe Idee?

Danke.

Grüße

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Dann guck nochmal. Montag 6. DS steht's doch drin.

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Laberecke / [Stellenkürzungen] Maschinenbau bald mit NC?
« on: January 27, 2012, 11:02:37 pm »
Quote from: Leviathan
Von einem auf alle zu schließen, ist in meinen Augen wohl eine Fehlanwendung des Induktionsprinzipes...
'tschuldige, das sollte nicht so rüberkommen. Eher bestätigte er meine Erfahrungen mit dem FSR.
Übrigens ein richtig geiler Spruch, Induktionsprinzip, jawoll!

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Laberecke / [Stellenkürzungen] Maschinenbau bald mit NC?
« on: January 27, 2012, 08:19:43 pm »
Hä? Was wird im Hauptstudium gekürzt, wenn keine neuenCIWler mehr dazukommen?

Nur so Leute im FSR?

PS: Ich find's gut, wenn der Audimax und die TM-Übungen nicht mehr krachend voll sind. Nur weiter so, liebe TU.

/Ich denke da auch an die nachfolgenden Studenten. Die werden es viel angenehmer im Hörsaal und den Übungen haben, sie werden einen Sitzplatz finden, sie werden Übungsleiter bekommen, die nicht von 3 einzelnen Hanseln 90 Minuten in Beschlag genommen werden.

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Laberecke / [Stellenkürzungen] Maschinenbau bald mit NC?
« on: January 27, 2012, 08:12:35 pm »
Zeitung und so... Merkst Du es?

Ich hab durchaus gelesen, was Du geschrieben hast. Ich hab auch gelesen, dass Du meinst, wir wären trotzdem genügend durch Kürzungen betroffen - und dass Du dann als Beispiel bringst, dass CIW nicht mehr angeboten wird. Was genau betrifft mich oder uns da nun mehr als der NC für den Maschinenbau?

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Laberecke / [Stellenkürzungen] Maschinenbau bald mit NC?
« on: January 27, 2012, 07:38:39 pm »
Quote from: quidde
na sowas, sie nehmen jeden bummsdummen studenten auf
Freu Dich doch, dass Du dabei bist :).
Außerdem wird das ja anscheinend bald geändert, spricht für die Exzellenz.

Übrigens herzlichen Dank für den reißerischen Thread, sogar von einem FSR-Mitglied. Ich weiß schon, warum ich euch nicht wähle.

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Hallo.
Das beantwortet beides nicht meine Frage.
 
@Maschinist: Warum steht dann hinter jeder Tätigkeitsart "Maximal 4 Wochen"? So könnte man ja auch 16 Wochen Montage machen, was wohl eher nicht so Sinn macht.
Nochmal:
- auch hinter Tätigkeitsart 12 und 13 steht "max. 4 Wochen"
- darunter kommt dann gleich der Satz, dass man auch zusammenhängend 16 Wochen nach Tätigkeit 12 oder 13 arbeiten darf
- merkwürdiger Satz, dass für einen zusammenhängenden Abschnitt "Regelungen" für eine Studienarbeit nach Tätigkeitsart 13 gelten (?!?!)
- und Tätigkeitsart 13 sagt auch nur, dass eine Aufgabenstellung bearbeitet werden "KANN"
 
 
Eigentlich genau diese Frage und genau diese Antwort.
Und das hätte ich gern bestätigt.
 
Danke.

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Hallo!
 
Ich möchte nochmal ganz explizit nachfragen, da mir das nicht gänzlich klar ist:
 
Nachdem ich ein konstruktives Projekt während meines Fachpraktikums bearbeite bzw. fertig bearbeitet habe, ist weiterhin unsicher, ob ich einen Betreuer von der Uni dafür bekomme. Die einen haben schon gesagt, dass sie zu viele Studenten zu betreuen haben und die anderen melden sich nicht zurück nach meiner Anfrage+Themenbeschreibung. Jedenfalls kann ich möglicherweise keine IPA mehr dazu schreiben, wenn das so weitergeht.
 
Frage: Zählen die 16 Wochen in der Entwicklungs/Konstruktion nun trotzdem ins Praktikum rein, wenn ich dazu komplett Berichte abliefere? Oder darf man 16 Wochen in der Tätigkeitsart 12 nur dann anrechnen, wenn währenddessen auch eine IPA geschrieben wird?
 
Ich werde aus der Praktikumsordnung nämlich nicht ganz schlau. Einerseits steht für Tätigkeit 12 ein Maximum von 4 Wochen drin. Andererseits steht direkt untendrunter:
Quote
Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fachbezug zur gewählten Studienrichtung im Studiengang nach Tätigkeitsarten 12 oder 13 durchgeführt, dann sind weiterhin 4 Tätigkeitsarten nachzuweisen.
Das klingt für mich eindeutig danach, dass ich 16 Wochen nach Tätigkeitsart 12 arbeiten - also konstruieren - darf. Ganz ohne verpflichtende IPA.
 
Aber dann kommt wieder was, bei den Beispielen für die einzelnen Tätigkeitsarten. Unter 12. steht nämlich zusätzlich folgendes:
Quote
[/SIZE]
Für einen zusammenhängenden Praktikumsabschnitt gelten die Regelungen für eine Studienarbeit nach folgender Tätigkeitsart 13.

Daraus lese ich nicht direkt, dass man eine Arbeit schreiben muss - aber das kann man sich auch wieder auslegen, wie man will.
 
Und unter 13 steht dann auch wieder, dass man eine Aufgabenstellung bearbeiten "kann" und nicht "muss".
 
Ich bitte um Erklärungen, vielen Dank. Ich seh es halt nicht gern, wenn ich hier ein knappes halbes Jahr ein Projekt bearbeite und dann aus Ermangelung eines TU-Betreuers statt 16 Wochen nur 4 anerkannt würden. Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Danke.

[/SIZE]

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Prüfungen/Testate 5./6. Sem. / MAT Klausurergebnisse
« on: September 29, 2011, 09:57:14 pm »
CIW und so

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