Bombentrichter
Sonstiges => Laberecke => Topic started by: Black Dragon on May 02, 2012, 06:14:15 pm
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Wegen Verletzung von Motorola-Patenten beim h.264-Standard darf Microsoft
- Windows 7
- Internet Explorer, sowie
- Xbox 360
nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim nicht mehr in Deutschland vertreiben.
Link (http://heise.de/-1565249)
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Immer diese reißerischen Überschriften... Noch ist nichts entschieden. :rolleyes:
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Heise macht's doch auch. :innocent:
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War auch eher allgemein gemeint ;)
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Bin mal gespannt, wann das erste Maschinenbau-Unternehmen auf die Idee kommt, statt eines Patentantrages für eine Maschine lieber 10.000 Anträge für ihre Einzelteile nach München zu schleppen...und dann mit dem Verklagen all derer Geld zu verdienen, die es wagen, eines der patentierten Teile zu verwenden.
Ist ja auch viel einfacher, statt 'nem vergleichsweise teuren Ingenieur braucht man plötzlich nur noch einen mittelmäßigen Juristen, dem vorsintflutlichen deutschen Patentrecht sei Dank.
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Auf die normalen Einzelteile einer Maschine bekommst du kein Patent, da diese nicht die Schutzvoraussetzungen erfüllen. Insbesondere der Anspruch an die Erfindungshöhe ist bei den meisten Fertigungsteilen in keinster Weise gegeben.
Und in wie weit ist unser Patentrecht vorsintflutlich? :blink:
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Insbesondere der Anspruch an die Erfindungshöhe ist bei den meisten Fertigungsteilen in keinster Weise gegeben.
Mein Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten ;)
Das Problem ist halt das Aufteilen in eine nahezu unübersehbare Anzahl kleinteiliger Patente, die es für Wettbewerber immer schwieriger machen, ein Gesamtprodukt herzustellen, ohne ein Patent zu verletzen - eben so, wie wenn der Maschinenbauer sämtliche Einzelteile seiner Maschine patentieren lassen würde.
Und in wie weit ist unser Patentrecht vorsintflutlich?
Es trennt die Entscheidung über den weiteren Vertrieb eines Produkts aufgrund einer vermeintlichen Patentverletzung von der Entscheidung, ob ein Patent überhaupt Bestand hat.
Das führt zu der absurden Situation, dass man seinen Wettbewerber aufgrund eines Patents verklagt, eine einstweilige Verfügung erwirkt, der Wettbewerber muss das Produkt vom Markt nehmen, seine Produktion vernichten und seinen Kundenkreis offenlegen, und irgendwann in xy Jahren wird dann vielleicht entschieden, dass das Patent garkeinen Bestand hat - das bringt dem Wettbewerber dann freilich herzlich wenig, der ist im un(günstigsten) Fall schon vom Markt verschwunden, während den Kläger höchstens das Risiko trifft, dass seiner Klage nicht statt gegeben wird und er seine Anwälte umsonst bezahlt hat.
Außerdem könnte man ruhig mal darüber nachdenken, ob man die benötigte Schöpfungshöhe für die Erteilung eines Patents nicht den Entwicklungen der letzten 20 bis 30 Jahre anpassen sollte, speziell im Softwarebereich lassen sich mit ein bisschen Expertise Patente derart schwammig formulieren, dass man praktisch die Garantie hat, dass die Wettbewerber dagegen verstoßen werden.
Es hat schon seine Gründe, warum internationale Großunternehmen in letzter Zeit ihre Patentrechtsstreitigkeiten so gern vor deutschen Gerichten austragen...
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Mein Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten
Kam nicht rüber :P
Es trennt die Entscheidung über den weiteren Vertrieb eines Produkts aufgrund einer vermeintlichen Patentverletzung von der Entscheidung, ob ein Patent überhaupt Bestand hat.
Das hat ja nun wirklich nichts mit dem Patentrecht zu tuen, sondern ist einfach das Prinzip der einstweiligen Verfügung. Anders rum wäre es ja auch nicht besser: Jemand nutzt jahrelang ungefragt mein Patent, bis irgendwann ein Urteil gefällt wird.
Das führt zu der absurden Situation, dass man seinen Wettbewerber aufgrund eines Patents verklagt, eine einstweilige Verfügung erwirkt, der Wettbewerber muss das Produkt vom Markt nehmen, seine Produktion vernichten und seinen Kundenkreis offenlegen
Eine so weitreichende Verfügung wird nicht mal eben so erteilt. Da müssen schon glaubhafte Beweise vorliegen.
während den Kläger höchstens das Risiko trifft, dass seiner Klage nicht statt gegeben wird und er seine Anwälte umsonst bezahlt hat
So einfach ist das nicht. Der Patentinhaber kann durchaus Schadenersatzansprüche gegen den Kläger geltend machen! Siehe §945 Zivilprozessordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__945.html)
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Das hat ja nun wirklich nichts mit dem Patentrecht zu tuen, sondern ist einfach das Prinzip der einstweiligen Verfügung.
...man könnte so eine einstweilige Verfügung ja auch so ausgestalten, dass dem Betroffenen unter Auflagen, beispielsweise durch das Entrichten einer Lizenzgebühr, der Weitervertrieb erlaubt bleibt, die gängige Praxis des, salopp ausgedrückt, "erstmal alles verbieten, und dann schauen wir uns den Fall an" finde ich halt etwas fragwürdig (in allen Rechtsbereichen).
Da müssen schon glaubhafte Beweise vorliegen
...die sich im Falle des Patentrechts garnicht mal so selten auf Rechte beziehen, von denen keiner weiß, ob sie eigentlich auch wirklich rechtmäßig sind.
Das hat in meinen Augen den Charakter einer Rechtssprechung, die sich auf Gesetze stützt, die gerade in 1. Lesung im Bundestag behandelt werden - keiner weiß, ob das auch wirklich so kommt, aber wir begründen schonmal unsere Klageschriften damit.
Der Patentinhaber kann durchaus Schadenersatzansprüche gegen den Kläger geltend machen!
...im Zweifelsfall versucht's dann der Insolvenzverwalter...
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Vertriebsverbote (für ungefährliche Produkte) sind wirklich einfach unangemessen. Wieso klagen die denn alle in Deutschland? Na weil nirgends sonst gleich die ganz große Keule geschwungen wird....