Bombentrichter
Archiv => 1./2. Semester => Praktikum 1./2. Semester => Topic started by: panda1384 on April 12, 2012, 09:51:14 pm
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Es heißt ja oft im Diplom ist es ein alles kann - nichts muss.. das verwirrt mich in der Hinsicht, dass ich keine wirklichen Prüfungsvoraussetzungen für Werkstofftechnik am Ende des 2. Semesters finde. Im ersten Semester habe ich 3/4 Praktikumsterminen versäumt, könnte das Praktikum ergo sowieso nur nächstes Jahr/Semester abschließen. Andererseits würde es mich kaum stören wenn ich das mit einer 5 in die Prüfung reinschleife und dort dann bspw. durch eine 2 das Versäumnis raushole.
Ist das möglich oder ist das (vollständige) Praktikum wirklich Prüfungsvoraussetzung für die Modulprüfung (wenn ja - gibts dafür auch 'ne Quelle?). Habe Google, Tu-Dresden-Website und Facebook bemüht aber keine konkreten Dokumente gefunden. :/
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http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/SO_MB_Module.pdf
Prüfungsordnung soll da ganz Hilfreich sein ;)
Wenn ich jetzt nicht total daneben liege hat uns Prof (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/ifww/professuren/prof_fuer_werkstofftechnik/mitarbeiter/mitarbeiter_leyens)Leyens sogar irgendwann mal gesagt das man die Prüfung nicht mitschreiben kann wenn das Praktikum nicht absolviert wurde.
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Es heißt ja oft im Diplom ist es ein alles kann - nichts muss..
Wer erzählt denn sowas? :blink: