Bombentrichter

Archiv => 3./4. Semester => Prüfungen/Testate 3./4. Sem. => Topic started by: Strombert on February 01, 2012, 01:29:36 am

Title: HISQIS Probleme
Post by: Strombert on February 01, 2012, 01:29:36 am
Hallo Leute,

ich wollte mich bin HISQIS für die Prüfung in "Thermodynamik I - Energielehre" bei Frau Prof. Breitkopf austragen. Leider verweigert HISQIS diese Aktion, gibt eine Fehlermeldung aus und lässt sich mich nicht abmelden. Wisst Ihr, woran das liegt?

Ist es nicht erlaubt, Thermo I und II in einem, nämlich dem vierten, Semester zu schreiben?

Rein theoretisch dürfte es doch kein Problem sein, Energielehre und Wärmeübertragung in einer Prüfungsperiode zu schreiben, da Energielehre doch nicht Zulassungsvoraussetzung für Wärmeübertragung ist, oder?

Wie soll ich nun verfahren, wenn HISQIS mir einen Strich durch die Rechnung machen will? Kann ich die Prüfungsabmeldung auch per Formular im Prüfungsamt beantragen und wird dies dann auch genehmtig?

Dankeschön!
Title: HISQIS Probleme
Post by: bleda on February 01, 2012, 07:06:56 am
anmeldungen sind vorbei?!
Title: HISQIS Probleme
Post by: Jule on February 01, 2012, 10:57:46 am
Normalerweise sollte es gehen.

Die Fächer sind nicht gekoppelt, du kannst sie schreiben, wann du willst, auch beide in einer Prüfungsperiode (sofern angeboten).

Der Uni-Server scheint grad bisschen zu spinnen. Habe seit gestern auch Probleme (FTP-Server). Abwarten und cool bleiben. Wenn es bis zum Wochenende immernoch nicht geklappt hat, dann nächste Woche ab zum Prüfungsamt. Kannst ja so'n formloses Schreiben vorbereiten, in dem der Rücktritt aufgeführt ist.
Title: HISQIS Probleme
Post by: tiefenbass on February 01, 2012, 11:12:57 am
Quote from: Strombert
ich wollte mich bin HISQIS für die Prüfung in "Thermodynamik I - Energielehre" bei Frau Prof. Breitkopf austragen.


Wenn HisQis rumzickt: geh direkt zum Prüfungsamt und erkläre dort den Rücktritt (schriftlich, formlos, mit netten Hinweis auf defektes HisQis, Adressat ist formal der Prüfungsausschussvorsitzende [P-Amt ist lediglich Exekutive]).

Dieser Rücktritt ohne besondere Begründung kann dir nur dann verwehrt werden, wenn:
 

LG, Matthias