Bombentrichter
Archiv => 1./2. Semester => Prüfungen/Testate 1./2. Sem. => Topic started by: Haru on March 02, 2006, 03:59:22 pm
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wie der Titel schon sagt
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na im prüfungsamt:-) bei den netten damen im zeunerbau... hast aber ne frist von 3 oder 5 werktagen nach der prüfung um den abzugeben.
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ich würd's auch im Prüfungsamt versuchen ... wo wolltest Du denn sonst damit hin?
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gut danke für die schnelle antwort
also morgen zum prüfungsamt
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Kann man das mit der Frist irgendwo nachgucken?
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Originally posted by ChrisW@2.3.2006 - 17:36
Kann man das mit der Frist irgendwo nachgucken?
Da würd ich mal die Prüfungsordnung vorschlagen... ich hab das mit der Krankschreibung irgendwo schon mal gelesen, weiß zwar nicht mehr wo, aber ich tippe auf die Prüfungsordnung.
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Ich hab mal Frau Damm vom P-Amt gefragt:
Es genügt nicht mehr nur ein Krankenschein, sondern Sie brauchen als Entschuldigung ein "Ärztliches Attest". [...] die Abgabe sollte innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.