Bombentrichter
Sonstiges => Jobs, Praktika und Auslandsstudium => Topic started by: Wills on November 14, 2010, 04:53:49 pm
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Hallo in die schöne Heimat
Ich befinde mich z.Z. im Fachpraktikum und habe mit meinem Betrieb und Institut vereinbart, dass ich über die im Fachpraktikum gestellte Aufgabe eine große Belegarbeit verfassen kann. Nun würde ich gerne wissen, ob ich mir das Schreiben des Tätigkeitsberichts sparen kann, wie dies ja der Fall ist, wenn man eine IPA/kleinen Beleg im Fachpraktikum bearbeitet.
Wo kann man das genau nachlesen? In der Praktikumsordnung habe ich nur folgendes gefunden:
"Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fach-bezug zur gewählten Studienrichtung im Studiengang nach Tätigkeitsarten 12 oder 13 durchgeführt, dann sind weiterhin 4 Tätigkeitsarten nachzuweisen. Diese Praktikumsabschnitte können auch zu einem anderen Zeitpunkt, z. B. als Betriebsdurchlauf, absolviert werden."
Reicht mein großer Beleg dem Praktikantenamt als Nachweis oder wie sieht es da "rechtlich" aus? Ich werde mich auch noch ans Praktikantenamt richten, wollte vorher hier jedoch schonmal Infos einholen.
Danke für Hinweise und ne schöne Woche :)
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In Anlage 1 der Praktikumsordnung steht dazu:
13. Fachspezifische praktische Tätigkeit entsprechend der gewählten Studienrichtung im Studiengang
Im Verlauf dieses Zeitraums kann eine Aufgabenstellung bearbeitet werden, die den Anforderungen an eine Studienarbeit (Projektarbeit) nach den Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge der Fakultät Maschinenwesen (§§10 und 21 DPO) entspricht.