Bombentrichter
Archiv => Fachschaftsrat => Topic started by: esvh on June 17, 2010, 12:31:02 pm
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Hallo,
gibt es irgendwo Reglungen bezüglich der Frist mit der der Termin zur Verteidigung der Diplomarbeit bekanntgegeben werden muss?
Fínde nur die Reglung, dass die Verteidigung innerhalb acht Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit erfolgen sollte. Aber wieviel Tage vorher muss mir der Termin bekannt gegeben werden???
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Den Termin holst du dir selbst bei deinem Professor, bzw. bei seiner Sekretöse. Die 8 Wochen sind hierbei leider nur ein Richtwert. Ich habe ca 3 Monate (fast 12 Wochen) auf meine Verteidigung warten müssen, da der Prof keine Zeit hatte.
Dem Prüfungsamt ist es egal wann du verteidigst. Mit der Abgabe der Arbeit ist es für die abgeschlossen...die bekommen dann nur irgendwann vom Institut das Protokoll und verbringen dann die nächsten 8 Wochen damit dir dein Zeugnis zu drucken.
PS: Du musst zur Verteidigung nicht einmal mehr immatrikuliert sein...kannst dich also schon vorher exen lassen. Dann hast du allerdings die Rennerei zur ARGE etc., da du kein Student mehr bist... und als Ing. bei ner Firma anfangen kannst auch nich, da du noch keiner bist.