Bombentrichter
Sonstiges => Wissenswertes => Topic started by: tiefenbass on March 02, 2010, 10:28:36 am
-
soeben hat das Verfassungsgericht das Gesetz bezüglich der Vorratsspeicherung außer Kraft gesetzt und die Löschung bisher erhobener Daten angeordnet.
http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/bundesverfassungsgericht_vorratsdatenspeicherung_1.5122012.html
LG, Matthias
-
Doch keine DDR 2.0 :cry:
Wenigstens das BVG hält sich noch ans Grundgesetz. Danke Karlsruhe :up:
Schonmal ein Schritt in die richtige Richtung...
-
Dazu mal ne frage, betrifft das jetzt nicht auch die diskussion zwecks der tu um vorratsspericherung?
Ist ja letztendlich das selbe.
-
imho einerseits ja, weil der Leiter des Projektes "Frühwarnsystem" sich darauf bezog, andererseits nein, weil das außer Kraft gesetzte Gesetz eben keine Vorratsdatenspeicherung bei öffentlich zugänglichen Telekommunikationszugängen vorschrieb; sie galt ausschließlich für kommerzielle Zugänge :whistling:
Auf jeden Fall kann man den Leiter von diesem Projekt mit sein eigenen Worten festNAGELn.
Übrigens:
Nicht auszudenken, wenn Achmed (http://efrafandays.files.wordpress.com/2009/07/achmed-the-dead-terrorist.jpg)via einer Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft E-Mails verschickt :w00t: