Bombentrichter
Archiv => 5./6. Semester => Prüfungen/Testate 5./6. Sem. => Topic started by: Koma2812 on February 16, 2010, 09:04:58 am
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Morgen mit einander,
ist es laut Prüfungsordnung erlaubt einen Prüfung die man schon hätte im 4. Semester schreiben können bis ins 6. zu schieben? und dort den ersten Versuch zu wagen?
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wenn ich noch richtig informiert bin musst bis zum ende des 6. semesters alle prüfungen einmal versucht haben. musst dann allerdings antrag auf verlängerung des grundstudiums stellen.
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Ja, es ist erlaubt, habs selbst so gemacht.
Hat aber den kleinen Haken, dass wenn du einen schlechten Tag oder Blackout oder was auch immer hast und durchfällst, du im 7. Semester keine Klausuren mitschreiben kannst.
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@ öli, wieso sollte man dann im 7. nix schreiben dürfen?
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Weil ihm der Zugang zur Prüfung dann mangels Vordiplom verweigert werden kann. Ich denke nicht, dass wir hier vom Praxissemester reden ;).
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Hi Koma2812 und follows,
zunächst zu Mitschreiben von Prüfungen im HS:
ich empfehle die Präsentation von Herrn Prof. Klöden (http://bombentrichter.de/showthread.php?t=14384), Seite 6.
Weil ihm der Zugang zur Prüfung dann mangels Vordiplom verweigert werden kann.
Jo, so steht es im Grunde auch in der Präsentation, ob es sich rechtlich begründen lässt, ist eine andere Geschichte.
Ansonsten: solltest du die Prüfung auf einen Termin außerhalb deiner ersten 4 Fachsemester schieben, so musst du bereits für das 5. Fachsemester die Verlängerung des Grundstudiums beantragen. Falls die geschobene Prüfung erst wieder in der Prüfungsperiode des 6. Semesters angeboten wird, musst du ebenfalls für dieses Fachsemester die Verlängerung des Grundstudiums beantragen (also jedes weitere Semester aufs Neue, bis du alles aus dem Grundstudium mindestens einmal versucht hast). Siehe hierzu noch dieser Thread (http://bombentrichter.de/showthread.php?t=16009).
LG, Matthias