Bombentrichter
Sonstiges => Jobs, Praktika und Auslandsstudium => Topic started by: mArKuZZZ on February 02, 2010, 02:07:56 pm
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Hallo zusammen,
ich bin aktuell auf der Suche nach einem Praktikumsplatz für die kommenden Semesterferien. Ich wurde vorhin von einer Firma angerufen die einen Praktikumsplatz für 4-5 Wochen anzubieten hätten. Es wurde mir die Frage gestellt ob ich während des Praktikums über die Universität krankenversichert bin. Weiß jmd ob das der Fall ist oder wie das mit Versicherung + Praktikum geregelt ist? Danke
MfG
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Hallo,
Beim Fachpraktikum ist es nicht notwendig sich selbst zu verischern. Da es sich dabei um ein Pflichtpraktikum handelt kannst du normal weiter in der Familienversicherung verbleiben da sich an deinem Studentenstatus nichts geändert hat.
Anders ist das wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Aber ich vermute dass du dort entweder auf 400 Euro-Basis bezahlt wirst wodurch du ebenfalls nicht Sozialversichungspflichtig wirst. Ansonsten lass in den Vertrag schreiben dass du keine Vergütung sondern eine Ausbildungsbeihilfe bekommst diese ist meines Wissens nach ebenfalls nicht SV-pflichtig.
Aber sicherheitshalber vorher nochma bei der Krankenkasse nachfragen bzw. meist weiß das dann auch die Personalabteilung deines Arbeitgebers.
Viel Spaß beim Praktikum
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Beim Fachpraktikum ist es nicht notwendig sich selbst zu verischern. Da es sich dabei um ein Pflichtpraktikum handelt kannst du normal weiter in der Familienversicherung verbleiben da sich an deinem Studentenstatus nichts geändert hat.
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Es gibt eine Verdienstgrenze die du nicht überschreiten darfst, um in der Familienversicherung zu bleiben. Pflichtpraktikum oder nicht spielt keine Rolle. Ich meine die Grenze liegt bei 360€/Monat.
Ich hatte das Praktikum meiner Versicherung blöderweise gemeldet und durfte dadurch saftig nachzahlen. Bei gegenteiligen Erfahrungen würde ich mich über Kommentare freuen.
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das stimmt so nicht, ich glaube das handhabt jede versicherung anders. ich verdiene weit mehr als das und bin noch familienversichert (die versicherung meinte damals zu mir: solange es ein pflichtpraktikum ist, ist man darüber versichert u es darf wohl im jahr einen bestimmten betrag (ich glaub da kommt keiner ran) nicht überschreiten)
auf jeden fall bist du versichert wenn es ein pflichtpraktikum ist.
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dann bin ich offensichtlich in der falschen krankenkasse :cry:
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Hallo zusammen,
soweit ich weiss ist es egal ob es sich dabei um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums handelt. Es zählt einzig und allein das Gesamteinkommen (im Regelfall Lohn aus einer nichtselbstständigen Arbeit; BAföG zählt dabei nicht als Einkommen).
Sobald dein monatliches Gesamteinkommen größer als 360 EUR (2009) bzw. 365 EUR (2010) ist überschreitest du die Hinzuverdienstgrenze und wirst somit automatisch aus der Familienversicherung ausgeschlossen.
Desweiteren kann eine Familienversicherung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Werbungskostenpauschale auch bekannt als Arbeitnehmerpauschbetrag (920 EUR pro Kalenderjahr) weitergeführt werden.
In den Monaten in denen man nicht familienversichert ist tritt die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) ein.
Dabei ist es egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du bist, die monatlichen Beiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) sind gesetzlich geregelt:- 63,38 EUR
- kinderlose Studenten: 64,66 EUR (53,40 EUR KV + 11,26 EUR PV)
Wenn es noch Fragen gibt versuche ich die gerne zu beantworten.
edit: hallo polarbehr, auch die möglichkeit der weiteren familienversicherung habe ich bereits erwähnt ;)
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'sehe das wie stefbeck - es besteht keine Pflicht zur KV als Arbeitnehmer, aber ggf kann man aus der Familienversicherung herausfallen. Unterscheide gibt es meines Erachtens nicht, es gelten überall die gleichen Rechtsgrundlagen.
Meine Krankenkasse hat mir dazu mal nen Flyer zugemailt, hab ihn mal angehängt.
Insofern hast du wohl Glück und solltest deiner Krankenkasse gegenüber nicht zu ehrlich sein, falls sie nachfragen @ Jesse
Edit: zu langsam - aber noch was zu den 360 Euro.. die Grenze kann in einem Zeitraum von 50 Werktagen/2 Monaten im Jahr überschritten werden, ohne dass man die Versicherung verliert
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Hallo,
Ich hatte gerade während des Praktikums dieses Problem. Und die verbindliche Aussage von Techniker Krankenkasse, Barmer und dem Personaler in meinem Betrieb lautet:
Wenn das Praktikum von der Uni vorgeschrieben wird und es demnach also ein Pflichtpraktikum ist, ist man als Student nicht verpflichtet sich selber ne Krankenversicherung zuzulegen!
Dabei spielt die Höhe des Einkommens während des Praktikums keine Rolle!
Wenn andere Krankenkassen dort Beitrage oder Nachzahlungen erheben ist das schlichtweg Abzocke.
Gruß
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also auch nicht, wenn man im zuge des großen beleges beispielsweise ein "zweites" semester für'n praktikum einlegt und dabei deutlich über 400€ kommt!?
immerhin is mer ja noch immatrikuliert :blink:
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Hallo Sandmann,
da könnte die Sache anders liegen wenn du bereits dein Praxissem. hinter dir hast ist es ja kein Pflichtprakitkum mehr in dem Sinne. Wenn du während dieses zusätzlichen oder verlängerten Prakitkums weiterhin Geld vom Unternehmen bekommet musst du auf die Verdienstgrenzen achten ob die genannten 365 Euro stimmen weiß ich nicht gibt aber auf jeden Fall nen Maximalwert fürs Jahr über den du net drüber darfst.
Leider kann ich dir dazu erstmal nicht mehr sagen.
Gruß
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hm, verdammt. wenn die grenze so besteht, egal ob im jahr oder nich, komm ich auf jeden fall drüber (zwecks im sem -> nebenjob). werd ich mich wohl bei meiner krankenkasse mal dumm stellen.
aber woher wollen die dann bitte wissen, ob ich nich vllt jetzt mein fachpraktikum mache mit praktikantenvertrag, immabescheinigung und so weiter... fragen über fragen :unsure:
aber ich danke dir erstmal.
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Der DGB schreibt:[INDENT]"Pflichtpraktika werden nicht als normale Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil der Ausbildung (des Studiums) behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt - gleich welcher Höhe - gezahlt wird, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung des gesetzlichen Krankenkassen wegfallen (Einkommensgrenze im Pflichtpraktikum 365 Euro)"
[/INDENT]Die AOK lässt folgendes verlauten:[INDENT]„Ganz gleich ob man in der Studentischen Krankenversicherung oder über einen Angehörigen familienversichert ist, während eines vorgeschriebenes Praktikums in der Studienzeit muss man keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen“, informieren die AOK-Sprecher. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob dem Praktikanten für seine Arbeit eine Vergütung gezahlt wird oder nicht. Bezieht ein familienversicherter Student aber ein monatliches Entgelt über 355 Euro, muss er während dieser Zeit den „Studentenbeitrag“ für die Krankenversicherung entrichten. Studenten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums absolvieren, werden als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, wenn das monatlich erzielte Entgelt 400 Euro übersteigt. Für Praktika, die vor oder nach einem Studium absolviert werden, gilt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung."
[/INDENT]Und als letzten kleinen Brocken empfehle ich noch diese bekömmliche Bettlektüre:- § 5 SGB V
- § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 SGB XI
- § 10 SGB V und § 25 SGB XI
Wenn ich das zusammenfassen darf: Die KVdS ist eine Pflichtversicherung, die durch die Familienversicherung verdrängt wird. Jedoch gibt es den Haken mit den Einkünften nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V wodurch die Versicherungspflicht in der KVdS nach § 5 Abs. 1 SGB V vorrangig wird.
[AOK (http://www.aok.de/aokplus/tool/pressedb_p/ansicht01.php?ID=733)] [DGB (http://www.dgb-jugend.de/studium/praktika/im_praktikum/pflichtpraktikum)] [SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/)] [SGB XI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/)]
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Danke an gefluegelschere für den Beitrag. Noch ein paar Anmerkungen:
Punkt 1:
Ich muss Jesse recht geben: Es gibt Krankenkassen, welche die Praktikumszeit auf ein Jahr umlegen (ich kenn da noch mehr Beispiele) und damit kein gesondertes Versicherungsverhältnis außer der Familienversicherung für den Zeitraum erzwingen. Die TK zählt allerdings imho nicht dazu (sonst würde ich die 60€ im Monat nicht dafür ausgeben).
Punkt 2:
Ich würde mich allerdings lieber nicht dummstellen, das kann ins Augen gehen. Lieber nachfragen und im Zweifel auf die Aussage des Sachbearbeiters pochen. Erst dann ist man im Zweifel abgesichert. Nebenbei verlangen größere Firmen immer eine Bescheinigung der Krankenkasse (nicht nur die Karte) über ein bestehendes Versicherungsverhältnis. Ohne KK wird einen der Betrieb vermutlich nicht einstellen. Dieser schriftliche Nachweis sollte reichen.
Punkt 3:
Das Versicherungsverhältnis muss - wenn erforderlich - vom Studenten selbst das Beschäftigungsverhältnis anzeigen.
Im Zweifel wird man auch in die Betriebskrankenkasse für den Zeitraum übernommen. Ich habe mal die Aussage von einem Sachbearbeiter bekommen, dass der Arbeitgeber sowieso die Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse melde und die Krankenkasse sich dann schon rühren werde. Das ist aber FALSCH! Aufgrund der Befreiung von der RV im Pflichtpraktikum gibt es diese Meldung nicht. Im Falle des Falles wäre man nicht versichert.
Punkt 4 ("Versicherung der Universität"):
Die Universität besitzt als Institution aufgrund der horrenden Summen (7700 Mitarbeiter + 35000 Studenten), die eine solche Versicherung kosten würde, keine eigene Versicherung. Nicht einmal eine Haftpflicht! Es steht jedoch den Instituten frei eigene Verträge abzuschließen, die dann aus dem Haushalt des Instituts bezahlt werden müssen.
So viel dazu.
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Also ich hab das selbe Problem. Die AOK hat mir jetzt sogar ein Mahnbescheid geschickt, daß ich innerhalb eines Monats die Kosten der Studentenversicherung zu bezahlen habe. Wollte trotzdem nochmal nachfragen ob sich da jemand rausmogeln konnte. Wenn das nicht geht werde ich mich wahrscheinlich über eine andere KV rückgängig versichern, da mir die AOK langsam annervt. Außerdem muss man in der KV mind 18 Monate bleiben wenn man sich studentisch versichert...
Ich war übrigens in München und habe 600Eur gekriegt... davon gingen alleine für ein WG Zimmer 400 drauf....
Sinnlos
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hallo,
die diskussion ist zwar schon alt, aber ich frag einfach mal:
es gibt ja bei familienversicherung eine grenze des verdienstes.
ich habe was gelesen bzw mein versicherungsheini, hatte gemeint 360-400 euro, in speziellen fällen 450 euro pro monat
bei dem ungünstigen fall ists ja 360 *12= 4320.
ich komme bei 6 monaten arbeiten unter diese grenze jedoch ohne meinen entfernungszuschlag.
ich bin der meinung der entfernungszuschlag ist kein verdienst sondern eher aufwandsentschädigung.
meiner meinung nach muesste man keine extraversicherung abschließen, wenn man über die 360-400 euro grenze hinaus kommt.
reine abzocke von den krankenversicherungen, bzw die gehen auf dummfang.
kann jmd mehr sagen?
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Ich hab zwar noch keine Verdiensterfahrungen im Fachpraktikum, aber schlage mich auch schon seit Jahren mit meiner Familienversicherung rum.
Erstmal Seit 1.1.2012 darf man 375€ (Eine Familienversicherung ist unter anderem möglich, wenn das Gesamteinkommen im Monat nicht regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet.)
Wichtig ist hierbei das du das nur 375€ pro Monat verdienen darfst... kannst also nicht im durchschnitt unter 375€ liegen, sondern musst tatsächlich jeden Monat darunter liegen.
Hier findest du auch nochmal son Merkblatt, was die mir geschickt haben [attachment=4905]
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter ;)
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Bin ebenfalls bei der IKK familienversichert und hatte die selbe Diskussion mit meiner Sachbearbeiterin. Verdiene pro Monat 400-460€ und das über 7 Monate Praktikumsdauer, sie meinte, es wäre kein Problem weiter familienversichert zu bleiben. (Wird wohl ihrerseits etwas angemessener über das Jahr "verteilt".)
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Die Sache ist die, dass das Fachpraktikum ein "Pflichtpraktikum" ist und es auch in der DPO festgeschrieben steht. Deshalb kann man auch weiterhin familienversichert bleiben. Wenn das Fachpraktikum die reguläre Zeit überschreitet, musst du dich selbst versichern.
Ich bin auch bei der IKK und hatte damals keine Probleme
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Hi, also um euch mal meiner Meinung(under der der Barmer) nach den aktuellsten Stand von Anfang/Mitte des letzten Jahres(2012), unter dem ich seit Sept. 12 und derzeit noch bis März 13 im Praktikum bin, zum Thema Praktikumssemester/Fachpraktikum im Hauptstudium Maschinenbau zu sagen:
Ich verdiene derzeit 900 nahezu unversteuert(es gibt eine gewisse obergrenze bei 800-irgendwas ab der dann ein wenig Lohnsteuer hinzu kommt, aber nicht viel) und ich habe das Glück familienversichert bleiben zu können und noch Kindergeld zu bekommen.
[Es erlaubt definitiv mehr Luxus, aber bei den Miet- und Lebenskosten in den "Ballungsgebieten" ist da sehr schnell viel Geld weg.]
Das ist wie gesagt seit letztem Jahr alles auch legitim, da das Fachpraktikum als solches laut DPO auch im Studium vorgesehen ist und das ist der wichtigste Punkt.
Ich war bei meiner Sachbearbeiterin und die hat so eine Art Tabelle gehabt und da wurde in jeden möglichen Mist unterschieden. Es gibt z. B. auch einen Unterschied, ob das Praktikum vor dem Studium, am Ende eines Studiums oder als nicht in einer Ordnung vorgesehenes Zwischenpraktikum absolviert wird. Da geht es vielen in den Bachelor Master Studiengängen nämlich schlecht, die ein Praktikum dazwischen machen.
PS Noch ein Tipp: Ich weiß, dass es in vielen großen Städten(weiß nicht, ob das bundesweit gilt) so gehandhabt wird, dass man sich nicht dort anmelden muss, wenn man z.B. wegen eines Praktikums nur bis zu einem halben Jahr dort ist. Das weiß ich von jemandem aus dem Bürgeramt. Wenn man da doch so eine Aufforderung bekommen sollte, gibt es da glaube ein Formular oder der Praktikantenvertrag oder so reicht da als Beweis und dann hat man seine Ruhe.
Ich hoffe, das schafft ein wenig Klarheit und macht es nicht noch schlimmer :)
EDIT: Habe jetzt erst das Merkblatt von der IKK gesehn, dass ist meiner Meinung nach aber nicht vollständig bzw. bei der Barmer gab es da noch mehr Unterscheidungen.
Aber ansonsten stimmt das, dass es da gewisse Gehaltsgrenzen gibt bei anderen Praktika.
Also lasst Euch nicht verarschen, schaut aber lieber selber nochmal in die Ordnungen. Ich meine, die paar Rechtstexte sind keine Hexerei und meine Sachbearbeiterin hat mit mir auch auf diese Tabelle schauen müssen, damit ich Ihr nochmal zeigen konnte, was auf mich zutrifft.
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Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die AOK zumind. da nicht sehr entgegenkommend ist.
Ich habe über dise 375€ Verdient (Geringverdiener 400 €) wärend meines Pflichtpraktikums und das einzige was sie mir zugestanden haben (nach ewigen Hin und Her und mind. 3 Sachbearbeitern, weil keiner Ahnung hatte :nudelholz: ), dass ich die Studentische Versicherung bekomme. Aus der Familienversicherung bin ich also heraus gefallen.
Jetzt mach ich bald noch ein zweites Praktikum wärend der Semesterferien- da muss ich dann auch noch mal mich damit rumägern, mal sehen was sie mir diesmal sagen, im schlimmsten Fall sagen sie mein Arbeitgeber muss mich mitversichern, darauf war der bestimmt auch nicht eingestellt.