Bombentrichter
Archiv => Fachschaftsrat-News => Topic started by: tiefenbass on January 20, 2010, 03:45:00 pm
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Hallo Leute,
folgende Informationen sind bei dem Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums zu berücksichtigen:
Du musst beim Prüfungsamt einen formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums stellen, wenn du mindestens eine Prüfung des Grundstudiums noch gar nicht versucht hast.
Du brauchst keinen Antrag stellen, wenn du jede Prüfung des Grundstudiums mindestens einmal versucht hast und / oder noch das Grundpraktikum offen hast.
Wer nur noch das Grundpraktikum offen hat, braucht keinen Antrag zur Verlängerung stellen.
MfG, Matthias