Bombentrichter
Archiv => 7./8. Semester => Prüfungen/Testate 7./8. Sem. => Topic started by: teh-ir on January 18, 2010, 03:11:50 pm
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Hallo Leute!
Muss man die Projektarbeit eigentlich im Prüfungsamt anmelden?
Grüße
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Die Frage hab ich mir auch schon gestellt.
Meines Erachtens nach sollte es nicht notwendig sein die IP anzumelden, da sich im Anmeldebaum nirgendwo ein entsprechender Punkt findet.
Gruß
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salut, angemeldet wird sie von eurem uni-betreuer. wenn die arbeit bereits fertig ist, benötigt ihr das formular auf der seite vom praktikantenamt, auf welchem der betreuer nochmal bestätigt, dass ihr eine ip mit thema xy im zeitraum vonbis angefertigt habt. das muss er unterschreiben und damit geht es dann samt berichten für den betriebsdurchlauf, praktikumsbescheinigungen zum p-amt.
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wie streng ist eigentlich das Praktikantenamt bzgl
- Erfüllung aller Bereiche
- Umfang und Stichhaltigkeit des Berichts
- allgemein
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nun viel wert wird auf die genauen zeitangaben der einzelnen tätigkeitsbereiche gelegt. genauer zeitraum, tätigkeit nach prakt.- ordnung, unterschrift bereichsleiter oder dortiger betreuer. dann solltest du dir beim abfassen des berichtes für den betriebsdurchlauf die vorm prüfungsamt aushängenden hinweise annehmen. erkenntnisse, solziale strukturen, arbeitsablauforganisation im jeweiligen bereich....etc, sowas. es sollte ein fortschritt in der beschreibung technischer abläufe, prozessstufen etc i.vgl. zu deinen berichten aus dem grundpraktikum erkennbar sein. jedoch nicht zu sehr in details vertiefen.
hast du denn alles beisammen, sollte die anerkennung reibungslos ablaufen....