Bombentrichter
Sonstiges => Wissenswertes => Topic started by: jleu on August 04, 2009, 05:33:53 pm
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Hallo.
Ich bin nächstes Semester an ner anderen Hochschule und will derweil hier in Dresden ein Urlaubssemester machen. Ich hab gelesen, dass ich mir den ohnehin schon kleineren Urlaubssemesterbeitrag noch zurück erstatten lassen kann. Nun zu meiner Frage: Hat das schon mal einer gemacht? Reicht es, wenn ich denen meine Immatrikulation von der anderen Uni nachreiche? Oder will das Studentenwerk noch detailiertere Aussagen/Nachweise? Kann mir jemand einen Tip geben?
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http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html (http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html)
ziemlich weit unten steht die Regelung und der Rückerstattungsantrag ist gaaanz unten
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Jo, das hab ich doch alles schon durch.
Ich wollte aber von jemandem, der schonmal was erstattet bekommen hat wissen, wie pingelig sich das Studentenwerk mit dem Nachweis hat. Weil wenn ich einmal weg bin, ist es ziemlich umständlich denen die Nachweise zukommen zu lassen.
Aber trotzdem danke für die schnelle Reaktion
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Du meinst bestimmt wegen:
Belege über den Aufenthalt während des Urlaubssemesters.
Frag doch mal beim StuWe nach, wie sie sich das vorstellen. Denn sicherlich wollen sie auch keine Papierflut bearbeiten.