Bombentrichter
Sonstiges => Jobs, Praktika und Auslandsstudium => Topic started by: the pIke on February 12, 2009, 10:30:27 am
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Ist es möglich sein Fachpraktikum in einem Urlaubssemester zu machen?
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Ich war in der zweiten Januarhälfte im Prüfungsamt und da hieß es, das gänge nicht, weil ja Leistungen in Anspruch genommen werden (Bericht- bzw- Beleg-Kontrolle) und weil man das Ganze ja anerkannt haben möchte. Deswegen muss man auch eingetragener Student sein.
Ob sich das allerdings mit dem neuen HSG ändert, weiß ich nicht. Aber ich denke eher nicht, weil das Praxissemester ja regulär zum Studienablauf gehört (im Gegensatz zum Grundpraktikum, das man nebenbei mit machen muss) und auch nicht mit geschobenen Prüfungen vergleichbar ist.
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hat sich da nun etwas daran geändert?
Mein Kumpel meinte neulich, dass es mit dem neuen HSG möglich wäre, Studienleistungen im urlaubssemester in Anspruch zu nehmen...somit wäre der weg frei oder?
An wen kann ich mich denn da am besten wennden? Bafögamt oder Praktikantenamt?
mfg
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hast schon recht ... siehe §20 (3) SächsHSG (http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2245212885215&jlink=p20&jabs=25) ...
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Heißt das man kann sich beurlauben lassen und das Fachpraktikum sowie Interdisziplinäre Projektarbeit und Praktikumsbericht anrechnen lassen ohne dass ein Fachsemester dafür gezählt wird?
Dann wäre es ja möglich das Studium innerhalb von 9 Fachsemester abzuschließen... oder?
Gruß,
Ramon
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Die TU hat ne eigene Infoseite (http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubung) zu dem Thema.
...interessant wär jetzt nur noch zu wissen, ob Praktikum mit Fachpraktikum gleichzusetzen ist.
Wie begründet sich eigentlich die Streichung des Kindergeldes? Ich bin doch während der Beurlaubung noch immer immatrikuliert, oder?
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so ich hab das nun geklärt.
xx schrieb:
>Sehr geehrte Frau Lucas,
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>ich absolviere im WS 09/10 mein Fachpraktikum bei ALSTOM in der Schweiz und habe vor meinen kleinen Beleg als Prüfungsleistung dort anzufertigen.
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>Ist es möglich, ein Urlaubssemester zu beantragen (da dies für meine spätere Studienplanung vorteilhaft wäre) und wird dieses nach Anerkennung
>der Prüfungsleistung immernoch als Urlaubssemester gezählt?
>
>mit freundlichen Grüßen
>
>
>xx
>
>
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Sehr geehrter Herr xx,
bitte regeln Sie das mit dem Imma-Amt! Lt. neuem HS-Gesetz ist das möglich!
Mit freundlichen Grüßen
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mal ne frage, was soll das bringen?
damit spaeter aufn diplom steht studium in 9 semester, aber trotzdem in 5 jahren?
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Wenn man als Bafög-Student weniger als die Regelstudienzeit studiert, muss man weniger zurückzahlen:)
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man hat aber maximal 2 urlaubssemester oder?!
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kannst auch ein drittes beantragen, dann aber mit "besonderer" begründung.
Wenn du ein Kind hast, gibts nochmal 6 Semester dazu;)
kannst also im 1.Fachsemster unter bestimmten Umständen dein Diplom machen;)
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müsste aber im Rückschluss heißen, dass mir ein bzw 2 Urlaubssemester gegeben werden müssten, auch ohne das eine "besondere Härte" oder ähnliches vorliegt, oder wollen die dann noch ne stichhaltige Begründung?
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die 2 Urlaubssemester bekommt man normalerweise ohne irgendwelchen Begründungen abgeben zu müssen
wenn irgendwer von dir einen Nachweis für einen Härtefall verlangt, frag denjenigen, auf welches Gesetz oder Vorschrift er sich bezieht...
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Weiß denn jetzt jemand wie sich das ganze konkret verhält?
Ein Urlaubssemester muss ja in der Regel während der Rückmeldezeit beantragt werden, also in meinem Fall VOR Beginn des Fachpraktikums.
Darf ich denn im Urlaubssemester mein Fachpraktikum machen (inkl. Betreuung von der TUD)? Darf ich im Urlaubssemster noch ausstehende Prüfungen schreiben?
Hat jemand da Erfahrungen?
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Ein Urlaubssemester muss ja in der Regel während der Rückmeldezeit beantragt werden, [..]
Ich habe das in Absprache mit der für uns zuständigen Dame im Imma-Amt gemacht, da die ja auch ne Kopie des Praktikumsvertrags haben wollen, wenn ich mich recht entsinne. Mit dieser Absprache war die Überweisung des Semesterbeitrags bis kurz vor Semesterende möglich.
Darf ich denn im Urlaubssemester mein Fachpraktikum machen (inkl. Betreuung von der TUD)?
Ja.
Darf ich im Urlaubssemster noch ausstehende Prüfungen schreiben?
Ja.