Bombentrichter
Archiv => 3./4. Semester => Praktika 3./4. Semester => Topic started by: Sensenmann on December 16, 2008, 11:32:31 pm
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Unter >>>Vorbehalt<<< gelten folgende Informationen für das Biochemie-Praktikum und das Praktikum für Anorganische Chemie:
09.März 2009:
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08:00 Uhr
Eingangsklausur ANORG bis 09:30 Uhr, nur für Nachholer
10:00 Uhr
Sicherheitsbelehrung BIOCHEM für >>>alle<<<
unmittelbar danach findet der erste Block des BIOCHEM-Praktikums statt.
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Di e Einteilung in die BIOCHEM-Praktikumsblöcke erfolgt >>>nicht<<< alphabetisch. Es werden soviele ANORG-Nachholer wie möglich in der ersten Woche platziert (das gilt nur für diejenigen, die sich auf der entsprechenden Liste eingetragen haben). Alle anderen werden auf die anderen beiden Wochen verteilt.Die genaue Einteilunng in die Gruppen wird vorraussichtlich in der zweiten Kalenderwoche des neuen Jahres bekannt gegeben.
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Für alle diejenigen, die ihr Grundpraktikum noch nicht absolviert haben und dies in den so genannten Semesterferien machen wollen:
Ihr müsst euch leider bis in das nächste Jahr gedulden um herauszufinden in welchem Block ihr Praktikum macht.
Alle diejenigen, die erst in der 3. Woche ihr BIOCHEM-Praktikum machen und auch gleichzeitig am 09.März 2009 wegen eines Grundpraktikums verhindert sind, haben die Möglichkeit an der Sicherheitsbelehrung am Anfang der 3. Praktikumswoche teilzunehmen.
ES WIRD GEBETEN DEN TERMIN AM 09. MÄRZ 2009 WAHRZUNEHMEN, da die Kapazitäten für eine weitere Sicherheitsbelehrung sehr knapp bemessen sind.
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falls fragen auftreten sollten bitte erst im neuen jahr stellen, denn mehr informationen kann ich euch bis dahin nicht geben. Danke
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Nochmal wegen der Info, dass die Sicherheitsbelehrung auch in der dritten Woche stattfinden kann. An wen müsste ich mich denn dann wenden? Hab nämlich gerade mein Praktikumsplatz gefunden *frohsein*. allerdings hab ich auch in der zweiten woche, was die Sache zusätzlich nicht einfacher macht^^
Danke für deine Hilfe
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also eine einführungsveranstaltung für biochemie in der geplanten form gibt es nicht mehr. die sicherheitshinweise findest du jetzt im aktualisierten skript unter dem gleichen link und am ersten tag von biochemie musst dann unterschreiben, dass du die belehrung erhalten hast! allerdings wird es schwierig, wenn du biochemie und anorganik parallel hast, denn es besteht soweit ich weiß keine möglichkeit mehr noch zu tauschen!
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Hmmm.. soweit ich weiß, ist doch am Donnerstag davor (war letztes Jahr so) die Einführung zum AC-Praktikum, was machen da die Nachholer, die da grad den ersten Biochemie Praktikumstag haben?
edit: Habs inzwischen selbst herausgefunden: Einfach gleich im Anschluss an die Einführungsveranstaltung AC zum BC-Praktikum gehen.
edit2: Die Einführung ist Freitag, nicht Donnerstag (siehe unten)
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mal ne frage, die sicherheitseinweisung für das praktikum AC findet doch am 13.03.2009 um 8:30 uhr statt, ich hab an dem tag aber schon das praktikum BC was um 8:00 uhr beginnt. wie soll ich das beides unter einen hut bringen?
vielleicht kann mir ja jemand helfen, dem es ähnlich geht, wäre nett.
danke schon ma im voraus:)
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hm na entweder du tauschst noch mit jemand vom bc-praktikum, oder redest mal mit Prof. Kaskel über dein Problemchen (wäre vielleicht die bessere Wahl, da mehrere dieses Problem haben).
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Stimmt das, dass ich die Sicherheitsbelehrung nicht nochmal besuchen muss, wenn ich letztes Jahr schon dort war oder muss ich trotzdem kommen?
edit:
danke, das hab ich wohl mit organische chemie verwechselt, dort is das wohl so
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musst trotzdem kommen und nochmal unterschreiben
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also ich habe herrn kaskel mal eine mail geschrieben, er meinte man muss noch mal kommen, da die sicherheitsbelehrung jährlich erfolgen muss. außerdem meinte er, dass man sich wegen des problems des gleichzeitigen BC praktikums an seine assistenten wenden soll. nur muss man die erstmal finden;) also was tun?
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ne mail an dr. senkovska senden oder am besten persönlich bei ihr aufkreuzen
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Ok also ich hab mich jetzt noch mal mit dr. senkovska bzw. ihrer sekretärin in verbindung gesetzt, die meinte, ich muss zu der sicherheitseinweisung am 13.3 erscheinen, weil es keine extraregelungen bzw extratermine mehr gibt. tja jetzt bin ich immer noch nicht schlauer:(, es muss doch möglich sein da ne lösung zu finden!?
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Sagt mal... Habt ihr alle meinen letzten Beitrag nicht gelesen? :nudelholz:
WER AC WIEDERHOLT, MUSS AM FREITAG ZUR SICHERHEITSBELEHRUNG. WENN MAN DA GRAD DEN ZWEITEN BC-PRAKTIKUMSTAG HAT, DANN GEHT MAN GLEICH IM ANSCHLUSS DER SICHERHEITSBELEHRUNG ZUM PRAKTIKUM.
Diese Info hab ich von Professor Werner (betreut das BC-Praktikum) persönlich, sollte also verlässlich sein.
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Die Sicherheitsbelehrung ist doch am 13.3, also Freitag?
http://www.chm.tu-dresden.de/ac1/vorlesungen.shtml
Nicht dass das noch einige vertrödeln, durch deine "mahnenden Worte" :laugh:
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Die Sicherheitsbelehrung ist doch am 13.3, also Freitag?
http://www.chm.tu-dresden.de/ac1/vorlesungen.shtml
Nicht dass das noch einige vertrödeln, durch deine "mahnenden Worte" :laugh:
tschuldigung... ich hab zwar gewusst, das es der dreizehnte ist, aber ich bin wohl im Kalender verrutscht:unsure:, außerdem wars letztes Jahr der Donnerstag (gleichzeitig Abgabetermin fürs Vorprotokoll!) deswegen dachte ich, es wäre dieses mal genauso, der Abgabetermin fürs Vorprotokoll IST aber noch der gleiche. Ich ändere das sofort.
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Also wen es betrifft:
Ich war bei Frau Friedrich und habe mich nach der zweiten Wiederholung erkundigt. Sie ist der Meinung, da es sich um das Praktikum handelt und nicht um die Abschlussklausur müssen wir keine zweite Wiederholung beantragen. Sollten wir doch eine zweite Wiederholung beantragen müssen, reicht es, wenn wir diese im nächsten Semester einreichen. Die vier Wochenfrist gibt es nicht mehr. (Auch zum Nachlesen auf der TU Seite
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/info_pruefungsausschuss)
"..... D.h. nach Bekanntgabe der Ergebnisse der 1. Wiederholungsprüfung muss im Falle des Nichtbestehens im darauf folgenden Semester der Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung gestellt werden und die Prüfung muss in der Prüfungszeit des jeweiligen Semesters angetreten werden, sonst gilt die Prüfung als „nicht ausreichend“, was eine Exmatrikulation zur Folge hat. .... "
Ich soll mich am Semesteranfang noch mal bei Frau Friedrich melden, damit ich mit Herrn Prof. Klöden reden kann. Bei diesem Termin werde ich nochmal genauer nachfragen.
Also bis dahin, lasst die Ohren nicht hängen.
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Also:
Da auf die Eingangsklausur nicht einmal eine Note gibt (!), fällt diese definitiv unter Prüfungsvorleistung, und für Prüfungsvorleistungen gibt es keine Ws (deshalb kann man sie so oft schreiben bis man kein Bock mehr hat)
Verweis auf §8 (2) Studienordnung CIW:
Prüfungsvorleistungen sind Studienleistungen, die Zulassungsvoraussetzungen für Fachprüfungen sind.
Weiterhin steht im §25 (1) Diplomprüfungsordnung CIW noch folgendes:
Die für die Fächer Chemie und Physikalische Chemie vorgeschriebenen Praktika sind darüber hinaus als Prüfungsvorleistungen zu erbringen
die Punkte der Eingangsklausur zählen mit für das Praktikum, wodurch diese zum Praktikum gehört und damit ein Teil des Praktikums für allg.anorg. Chemie (AC) ist.
Die Fachprüfung ist schließlich die Prüfung, die am Ende geschrieben wird (also am 03.04.09 zum Beispiel)
Diese bildet dann mit org. Chemie (OC) und analytische Chemie(AnC) die Fachnote:
Fachnote = 6/16*AC + 6/16*OC + 4/16 AnC
Meine Frage an diejenigen, die das Modul bereits abgeschlossen haben (dürfte ja bei den meisten vom Immajahr 2006 der Fall sein): fließt die Praktikumsnote von AC mit in die Modulnote Chemie ein?
Tatsächlich interessant ist, was beim Prof. Klöden herauskommt, schließlich hat das Prüfungsamt selbst diese Verunsicherungen verursacht.
LG, ich
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Meine Frage an diejenigen, die das Modul bereits abgeschlossen haben (dürfte ja bei den meisten vom Immajahr 2006 der Fall sein): fließt die Praktikumsnote von AC mit in die Modulnote Chemie ein?
bin zwar 05, aber im grundstudium ging bei uns ausschließlich physik mit in die note ein, alle andere praktika sind nur PV und interessieren niemanden (anorganik, organik, analytik, biochemie, physikal. chemie, MAT)!
und da es bei uns im studiengang nur eine DPO und keine modulbeschreibung gibt, wird das wohl bei allen so sein.
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Das heißt mit anderen worten, man kann auch mit ner 5 im praktikum AC das Modul abschließen, wenn man die fachklausur besteht?
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siehe oben
das Praktikum ist Prüfungsvorleistung = man muss das Praktikum bestehen, erst dann darf die Fachprüfung dazu geschrieben werden
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ne denn ne 5 im praktikum würde ja bedeuten du wärst durchgefallen, du brauchst mindestens ne 4 zum bestehen (du musst ja schließlich alles bestehen)
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siehe oben
das Praktikum ist Prüfungsvorleistung = man muss das Praktikum bestehen, erst dann darf die Fachprüfung dazu geschrieben werden
ist so nicht ganz richtig, denn bisher haben auch studenten die fachprüfung mitgeschrieben ohne das praktikum zu haben.
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wurde dieses Jahr aber abgeändert - Prof. Kaskel lässt nur die mitschreiben, die auch das Praktikum bestanden haben