Bombentrichter
Archiv => 7./8. Semester => Praktika 7./8. Semester => Topic started by: scopy on December 09, 2008, 05:37:36 pm
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Hallo Leute,
weiß vielleicht einer von euch (evtl. aus Erfahrung) wie das mit den Feiertagen während des Praktikums gehandhabt wird?
Macht da das Prüfungs-/Praktikantenamt, wer auch immer dann dafür zuständig ist, Probleme wenn es darum geht ob eine Woche in der viele Feiertage sind (steht ja jetzt schon bald an ;)) auch komplett anerkannt wird!?
Schließlich sind in der Praktikumsordnung ja 20 Wochen Fachpraktikum gefordert - und was kann man dafür wenn in diesen 20 Wochen gerade 5 Feiertage liegen?
Ich frage nur, weil ich genau 20 Wochen Praktikum habe und wenn mir nur 19 Wochen anerkannt werden müsste ich nämlich mal über eine Verlängerung nachdenken.
Für Antworten schonmal Danke im Voraus.
Gruß aus dem Praktikum :)
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Ich musste den Feiertag in meinem Grundpraktikum jedenfalls nacharbeiten. Kann mir gut vorstellen, dass das im Fachpraktikum auch so sein wird.
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Ich habe damals im Prüfungsamt nachgefragt und sie haben mir gesagt, man müsse mindestens 100 Arbeitstage nachweisen. Ich habe daraufhin eine Woche länger gemacht.
Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es kein Problem ist, solange man es nicht anspricht. Vielleicht kann dazu noch jemand anders was sagen.
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In der Praktikumsordnung steht folgendes:
5.6 Urlaub, Krankheit, Fehltage
Wegen der Kürze der geforderten Ausbildungszeit können Hochschulpraktikanten nur im Ausnahmefall Urlaub während ihrer Arbeitszeit erhalten.
Durch Krankheit oder sonstige Behinderung ausgefallene Arbeitszeit muss in jedem Falle nachgeholt werden.
Bei Ausfallzeiten sollte der Praktikant den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können.
Solltest du/ dein Betrieb ein Problem damit haben den/ die Feiertag/e nachzuarbeiten, musst du wohl mit Frau Lucas reden, was du da machen kannst.
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Letztes Jahr hatte ich die gleiche Frage. Ich bin mal so frei und zitiere Frau Herzog-Schaudick vom P-Amt: "... hinsichtlich der 20 Wochen kann
ich Ihnen mitteilen, dass Sie Feiertage, Betriebsruhe, Krankheit
nacharbeiten müssen. Es geht nicht um die reine Zeit von 20 Wochen,
sondern darum, dass Sie 20 Wochen Praktikum selbst absolviert haben."
Daraufhin habe ich gefragt, ob man dann nicht sagen könnte es sind 100 Tage und nicht 20 Wochen - das könne man so sehen wurde mir mitgeteilt.
Also macht lieber 100 Tage bevor es Probleme gibt.
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Letztes Jahr hatte ich die gleiche Frage. Ich bin mal so frei und zitiere Frau Herzog-Schaudick vom P-Amt: "... hinsichtlich der 20 Wochen kann
ich Ihnen mitteilen, dass Sie Feiertage, Betriebsruhe, Krankheit
nacharbeiten müssen. Es geht nicht um die reine Zeit von 20 Wochen,
sondern darum, dass Sie 20 Wochen Praktikum selbst absolviert haben."
Daraufhin habe ich gefragt, ob man dann nicht sagen könnte es sind 100 Tage und nicht 20 Wochen - das könne man so sehen wurde mir mitgeteilt.
Also macht lieber 100 Tage bevor es Probleme gibt.
Genau das wollte ich wissen und hatte es irgendwie schon erwartet, bzw. befürchtet.
Werde dann wohl mal versuchen eine Woche zu verlängern (zumindest auf dem Papier :) )
Ich möchte aber hiermit auch nochmal meinen Unmut über das Ganze kund tun und denjendigen vom FSR, der das eventuell liest, darum bitten vielleicht eine Änderung der Praktikumsordnung anzuregen.
Ich denke nämlich auch hier gilt das höchst weihnachtliche Motto:
ALLE JAHRE WIEDER
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da das diplom ein auslaufmodell ist, werden leider keine änderungen mehr genehmigt
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da das diplom ein auslaufmodell ist, werden leider keine änderungen mehr genehmigt
Okay, sorry.
Da dran hab ich natürlich wieder überhaupt nicht gedacht!
Hoffe mal dass es für die B/M-Leute dann besser geregelt ist.