Bombentrichter
Archiv => 5./6. Semester => Vorlesungen/Übungen 5./6. Semester => Topic started by: badewannenchemiker86 on October 14, 2008, 10:04:03 pm
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Mal ne Frage. Ich mach dieses Semester eine Veranstaltung als NTWF. Ist auch alles mit Note und beim Prüfungsamt abgesegnet, dass ich es machen darf. Nun ist meine Frage: Darf ich zum Beispiel im 8. Semester was anderes machen und das nur als Sitzschein oder brauchen wir explizit einen Leistungsnachweis, sei es Hausarbeit, Beleg oder sonst was? Wäre ja extrem von Vorteil.:w00t: Und laut Studienordnung müssen wir auch nur eine Veranstaltung im Rahmen von 2 SWS mit Note machen. Beim anderen Fach ist meiner Meinung nach nicht genau beschrieben, was gebraucht wird...:unsure:
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Das besagt die Information, die im Netz steht:
"- Wird in 3 und 1 SWS aufgeteilt, ist für das Lehrfach mit dem größeren SWS-Anteil eine
Prüfungsnote, für den Rest mindestens ein Leistungsnachweis zu erbringen.
- Wird in 2 und 2 SWS aufgeteilt, ist für mindestens eines der Fächer eine Prüfung, für das
andere mindestens ein Leistungsnachweis abzulegen. "
Also ein Sitzschein genügt leider in keinem Fall.
Darf ich fragen, was du als NTW besuchst?
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Schönen Dank, hatte das zwar auch gelesen, aber anscheinend nich so genau...
Ich mach jetz erstma Astro I. Is zwar spät, aber was soll's.
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Da frage ich mich aber, wieso denn auf der Liste vom Prüfungsamt als anerkanntes NTWF Ringvorlesung Medizin steht!?
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/NTW-neu.pdf
In dieser Vorlesung kann man in keinem Fall einen Leistungsnachweis erbringen, sondern nur einen Sitzschein bekommen.
@ badewannenchemiker86:
Da würde ich im Prüfungsamt auf jeden fall nochmal nachfragen.
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ja genau über diesen satz rätsel ich auch schon.
scheinbar muss man eine prüfung mit note schreiben und in dem anderen fach nur ein testat, bei dem es nur bestehen oder durchfallen gibt
bisher hatte ich das so interpretiert, dass man bei dem einen eine prüfung brauch und bei dem anderen nur einen sitzschein..
ich kann mir kaum vorstellen dass eine 2 sws vorlesung eine prüfung mit note anbieten wird?!
ich blick nicht durch -.-
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Doch doch. Prof. Soffel vergibt Scheine als Sitzschein, Leistungsnachweis(also mit Erfolg bestanden) oder mit Note. Das is nich das Problem. Aber eigentlich wollte ich das andere NTWF als Sitzschein machen...
Ich frag mal im Prüfungsamt nach und sag dann hier wieder Bescheid oder ein anderer findet sich, der es ganz genau weiß.
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Sitzscheine werden nicht anerkannt, du hast nur eine Möglichkeit, wenn der Prof so nett ist und bei dir statt Sitzschein-> Leistungsschein schreibt, manche machen das
ansonsten müssen bei allen NTWF oder TWF eine Prüfung geschrieben werden, man kann sich dann raussuchen ob benotet oder nicht (je eine von beiden muss benotet sein)
Medizin bildet eine Ausnahme, da das vom Stoff her so umfangreich ist, aber ich vermute mal das man da etwas diskutieren muss mit dem Prüfungsamt damit das anerkannt wird:P
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kann man wenn mach noch offene prüfungen aus dem grundstudium hat einfach trotzdem jetzt schon das ntwf machen und dann den schein einfach zurückhalten bis man sein vordiplom hat, oder meckert da das prüfungsamt wegen dem datum rum?
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Mir wurde im Prüfungsamt gesagt, dass ich selbst eine Prüfung, die schon ans Amt gemeldet wurde, noch nehmen kann (würden die selbst zurückhalten). Ist bei mir nämlich mit BWL so. Ich bin deswegen einigermaßen verwirrt, weil es ja sonst immer heißt, dass man die Prüfung im ensprechenden Fach VORHER anmelden muss. Aber ich werde da nochmal nachfragen und es mir dann schriftlich geben lassen.
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Mir wurde gesagt, dass ich die unangemeldete Prüfung (2SWS BWL mit Note)vom Grundstudium ins Hauptstudium nur als den nicht benoteten 2SWS Teil des NTWF nehmen kann. Ich habe es schriftlich.
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Naja, wäre immerhin auch was ... Mir hat man zwar was anderes gesagt, aber ich war in dem Moment nicht so geistesgegenwärtig, es mir schriftlich geben zu lassen.
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also um das nochmal aufzurollen...
ich kann das einfach nicht glauben:
steht es fest, dass man einen NTWF/TWF Teil mit einer Prüfung mit note und den anderen mit einem testat abschließen muss? (... wenn man die 4 sws auf 2 vorlesungen aufeilt)
ein großteil der in fragekommende vorlesungen bietet ja nur auf nachfrage ein testat überhaupt an und ich kann es mir nicht vorstellen, dass man eine 2 sws vorlesung mit einer prüfung mit note abschließen kann..
ist es nicht eher so, dass man einen teil mit testat und den anderen mit sitzschein abschließen muss?
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nein, nein, das hattest du schon richtig verstanden. Eine Prüfung und einen Leistungsschein musst du mindestens ablegen, wenn du es auf 2 Lehrveranstaltungen aufteilst.
Ich denke und hoffe, dass es nach Absprache mit dem jeweiligen Dozenten in den meisten Fällen eine Möglichkeit gibt, eine mündliche oder schriftliche Prüfung abzulegen. Das kostet natürlich ein wenig Mühe, weil vieles einzeln erfragt werden muss.
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steht es fest, dass man einen NTWF/TWF Teil mit einer Prüfung mit note und den anderen mit einem testat abschließen muss? (... wenn man die 4 sws auf 2 vorlesungen aufeilt)
ja ... das ist so genau richtig - das steht definitiv fest!
ein großteil der in fragekommende vorlesungen bietet ja nur auf nachfrage ein testat überhaupt an und ich kann es mir nicht vorstellen, dass man eine 2 sws vorlesung mit einer prüfung mit note abschließen kann..
:blink: ... AWI, BWL, Strömi ... alles 2-SWS-Vorlesungen die Du mit Note abschließen musst ... warum soll das bei anderen nicht gehen?
ist es nicht eher so, dass man einen teil mit testat und den anderen mit sitzschein abschließen muss?
NEIN ... definitiv nicht - damit würdest Du auf jeden Fall was umsonst machen!
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Uns wurde da noch ein bisschen mehr erzählt:
Ein Sitzschein reicht definitiv nicht. Es reicht aber ein unbenotetes Testat (bestanden/nicht bestanden) sofern da Leistungsnachweis (<- WICHTIG !!!)draufsteht.
Prof. Klöden hat mir vor einer halben Stunden noch gesagt, dass - sofern die Rahmenbedingung eingehalten werden (zwei nichttechnische Fächer, beide mit Leistungsnachweis, eins mit, eins ohne Note) - da nicht so viel diskutiert werden muss wie bei Studium Generale.
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Und wie kann dann die Ringvorlesung Medizin als NTW anerkannt werden, so wie es in der Liste vom Prüfungsamt steht? Man kann ja nicht einfach Teilnahmeschein durchstreichen und Leistungsnachweis daneben schreiben....
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du kannst das nicht, aber manchen Profs ist das schurz und schreiben dir halt nen "Leistungsnachweis".
Medizin ist die Ausnahme bei den Fächern,da das vom Umfang her vermutlich mehr ist langt da ein Sitzschein (d.h. du musst da von Anfang an dabei sein, ich denke mal das gilt nur, da du dort jede Stunde ne Unterschrift leisten musst, bei anderen Fächern bekommst du den Sitzschein meist schon bei 80% Anwesenheit)
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is die anerkennung der ringvorlesung medizin als sitzschein noch aktuell dieses semester?
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is die anerkennung der ringvorlesung medizin als sitzschein noch aktuell dieses semester?
Ich dachte die wird nur im WiSe angeboten, hatte im SoSe nichts gefunden, kannst du mir mal nen Link geben? Dankö!
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vorlesungsverzeichnis SS11 (http://rcswww.urz.tu-dresden.de/%7Eintegral/vl-verz/index_fak.html) und auf medizin klicken
Mittwoch
14.50–16.20 Uhr
Beginn: 06. 04. 2011
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Ich würde gerne meine Testatkarte für Medizin abgegeben. Es sind bereits 5 Unterschriften vom letzten Semester drauf, kann also dieses Semester fortgesetzt werden. Interessenten können sich gerne bei mir melden.... ;)
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hat schon jmd eine genaue ortsangabe für die ringvorlesung medizin gefunden? auf integrale.de steht nur "HSZ"
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Stand: 13.10.2010 10:33
sprich ist noch vom WS
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yoah, ganz raff ichs auch nicht. aber wieso stehts dann im integrale vorlesungsverzeichnis fürs SS2011? haben die geschlampt und die veranstaltung eingetragen obwohl sie nicht stattfindet?
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Ist es nicht auch allgemein so, dass es in der offiziellen Liste vom Prüfungsamt einige Vorlesungen gibt, die garnicht mehr stattfinden?:glare:
zB Photoshop
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Dieses Semester findet die Ringvorlesung Medizin sehrwohl statt. Laut Integrale ist der Beginn am 06.04.2011 (demnach ist das kein veralteter Eintrag).
Und laut Raumbelegungsplan findet das im HSZ/02 statt.