Bombentrichter
Archiv => 5./6. Semester => Vorlesungen/Übungen 5./6. Semester => Topic started by: Litschi on October 09, 2008, 10:01:46 am
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Moin,
Ich will dieses semester "interplanetare Raumfahrtmisionen" als TWF belegen, allerdings gibbet da nur nen sitzschein.
Wie krieg ich denn, mal ganz dumm gefragt,die 2 sws ohne prüfung irgendwo angerechnet?
Muss ich da irgendeinen Antrag stellen beim Prüfungsamt?
mfg
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Also ich glaub mal gehört zu haben, dass man den Vorlesenden fragen soll, ob er nicht ne Leistungskontrolle für die machen kann, die nen Leistungsschein brauchen.
Das soll auch mit ner 10 minütigen mündlichen Kontrolle oder nen kurzen Vortrag gehen.
:whistling:
Also nur mal nachfragen.
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also so wie ich das sehe nimmst du den schein und machst dann bei den restlichen 2 SWS ein fach mit ner prüfung und schon haste das twf hinter dir.
http://web-redaktion.tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf
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Hi. Wann und wo is die Vorlesung eigentlich? Würd da auch gern hingehen..
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Kann mir mal jemand erklären wie ich rausbekomme was ich als TWF oder als NTWF nehmen darf? Die Übersicht auf der Fakultätsseite ist geschlagene 4 Jahre alt, das meiste davon gibts es nicht mehr.
Kann ich zum Beispiel alles von den Philosophen ist und einen Leistungsschein beinhaltet als NTWF nehmen?
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bei integrale schauen und vorlesungsverzeichnis runterladen!
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also im Hauptstudium isses wesentlich einfacher was zu finden als beim doofen Studium Generale im Grundstudium ...
hier gilt nämlich ... such' Dir einfach eine Vorlesung die (schon vom Titel her) nicht technisch klingt - dann geht das seinen Gang ...
im Gegensatz zum Grundstudium darf das NTWF an dieser Stelle gerne auch eine BWL- oder Jura-Vorlesung sein (zum Bleistift "Gründungsorientierte Einführung in die BWL") ...
und für das TWF einfach was von der Fakultät nehmen ... irgendwas, das Dich interessiert und das Du nicht mit in das Diplom einbringen musst ...
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Hallo,
könnt ihr vielleicht irgendwelche TWF empfehlen, ich hab echt Probleme da was sinnvolles zu finden.
Mir wurde auch von Fr. Saaber gesagt, dass Vorlesungen vom ILK für uns nicht mehr als TWF anerkannt werden...
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Ich würde vorsichtshalber im Prüfungsamt fragen ob die Fächer aus dem ILK anerkannt werden. Bis jetzt habe ich nur gehört, dass man jedes beliebige technische Fach nehmen kann, dass man in seiner Vertiefungsrichtung nicht einbringen muss.
Definition des Technischen bzw. Nichttechnischen Wahlpflichtfaches (laut Prüfungsamt)
Als TWF werden technische und naturwissenschaftliche Fächer aus dem Lehrangebot der TU Dresden gezählt, die Studieninhalt eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums sind. Sie sollen den Studenten in die Lage versetzen, sich auf dem von ihm gewünschten Gebiet weiter zu spezialisieren oder auch breiter angelegte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die über den Pflicht-Lehrinhalt seines Hauptstudiums hinausgehen. Insbesondere das Lehrangebot der Fakultät Maschinenwesen gehört hierzu, außerdem das Lehrangebot der Fakultäten Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik, Verkehrswissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, Fachrichtungen Mathematik, Physik, Chemie.
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also so wie ich das sehe nimmst du den schein und machst dann bei den restlichen 2 SWS ein fach mit ner prüfung und schon haste das twf hinter dir.
(http://web-redaktion.tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf)
im Prüfungsamt wurde mir das anders erklärt, so wie das vor mir jemand auch schon beschrieben hat. Du musst beide TWF-Fächer mit irgendeiner Art von Prüfung belegen, eine davon mit Note.
Lediglich der Sitzschein nützt wohl rein gar nix...oder hat jemand was anderes gehört?
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genauso isses ... 2 SWS mit Note und 2 SWS mit einem "Bestanden" ...
und wenn Du das 3 SWS / 1 SWS teilst, *muss* das 3-SWS-Fach davon mit Note sein
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Bei meiner Konsultation einer fachkundigen Prf-Amts-Dame wurde mir eindringlich versichert, dass beim Modus TW/NTW mit 2SWS/2SWS ein Fach mit Prüfung und Note und eines mit zumindest einem bestandenen Testat (=Leistungsnachweis) abgegeschlossen werden muß. Auf Nachfrage, wieso z.B. die als Lesitungsnachweise deklarierten Teilnahmebescheinigungen (=Sitzscheine) diverser Vorlesungen (Ringvorl. Medizin, Interplan. Raumf.miss. etc.) ebenfalls anerkannt werden, wurde darauf verwiesen, dass alles anerkannt werden muß, auf dem "Leistungsnachweis" steht, egal wie er erlangt wurde. Vor einigen Wochen gab es diesbezüglich sogar noch eine Empfehlung des Prf.-Ausschusses auf der Fakultätsseite, sich bei reinen Sitzscheinvorlesungen darum zu kümmern, einen Leistungsnachweis ausgestellt zu bekommen...
Die Ausnahme von der Regel ist wohl hier die Regel...dumm die, die noch ein Testat schreiben...