Bombentrichter
Archiv => 3./4. Semester => Prüfungen/Testate 3./4. Sem. => Topic started by: Kami-Katze on June 21, 2008, 09:41:31 pm
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hi
Da ich die Prüfung verbockt habe und mir jetzt bei den Praktika den A**** aufgerissen hab um <=2,0 zu bekommen (steht noch nich ganz fest, aber ich arbeite dran - 2 praktika fehlen noch) Da damit das Modul bestanden wäre, dürfte ich ja die Prüfung nicht mitschreiben. Jetzt habe ich aber das letzte Praktikum NACH Ende der Einschreibefrist für die Prüfungen. Muss ich mich da erstmal mit einschreiben, damit ich sie im Notfall mitschreiben kann, oder kann ich es lassen und - wenn ich das letzte Praktikum doch in Sand setzen sollte - mich nachträglich noch für die Prüfung anmelden?
danke im voraus
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Was spräche dagegen die Möglichkeit des Prüfungsrücktritts nach Anmeldung zu nutzen?
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ich selbst war im prüfungsamt um nachzufragen wie das ist mit praktikum und klausur...
und dort hab ichs schwarz auf weiss gezeigt bekommen, dass ET, PHY, WT separat bestanden werden müssen! also nützt dir auch ne 1,0 im et prak nix.....
was komisch ist: soweit ich weiß, wurde diese regelung damals bei phy nicht angewendet...keine ahnung warum, konnte mir die eine dame im p amt nicht sagen...
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nee oder ? ich hab nämlich das selbe problem ... ich hab dem prüfungsamt auch nochmal geschrieben, aber hab noch keine antwort erhalten ... stehe jetzt nämlich im praktikum auf 1.7 und will ungern die prüfung nochmal schreiben ... wo stand das, dass alles beides bestanden werden muss ??????? wieso setzt man uns dann immer solche flausen in den kopf ?
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In Werkstofftechnik und einem der beiden anderen Fächer (vermutlich Physik, bin mir aber nicht 100% sicher) wurden die aktuell geltenden Prüfungsordnungen erst kürzlich dahingehend geändert bzw. nachgetragen. Diese ist Änderung ist für alle wirksam, die betreffende Module noch offen haben.
Es wurde von verschiedenen Seiten als Usus angesehen, dass ein Modul/Fach mit einem vergleichsweise "einfachen" Praktikum bestanden werden konnte.
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also in physik war es voriges jahr definitiv so, das man mit nem guten praktikum bestehen konnte und in der modulbeschreibung steht auch nicht drin, dass man die prüfung bestehen muss, sondern:
"Mit dem Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden.
Die Modulnote F wird aus den Noten für die Klausurarbeit K und das Praktikum Pr
nach der Formel F = (2 K + Pr)/3 errechnet.(für elektrotechnik)"
siehe hierzu auch: modulbeschreibung (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/SO_MB_Module.pdf)
und in der diplomprüfungsordnung steht auch nichts drin, das man die prüfung separat bestehen muss. sondern, dass es ausreicht, wenn man das modul besteht.
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Ok, nochmal zur Wiederholung: Die erwähnten Änderungen gelten für Maschinenelemente und Werkstofftechnik und treten irgendwann dieses Jahr mit der Änderung der DPO 06 in Kraft. Für ET und Physik gilt weiterhin: Wenn ihr die Prüfung verhaut, aber im Praktikum besser/gleich 2.0 seid, dann dürft ihr die Prüfung nicht wiederholen und müsst mit der Gesamtnote leben.
Und denkt dabei bitte immer daran, dass ihr euch mit eurem Vordiplom für das Praktikumssemester bewerben wollt...
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na da wollen wir mal hoffen, dass caipi recht hat, komme auch grad so auf ne gerundete 2.0 und et nochma schreiben hm...muss nicht sein (gut, fürs verständnis wärs schon besser...)
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soviel dazu, man kann sich eh nich für die prüfung anmelden.....
hat sich also die ganze rätselei erledigt :huh:
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eben, man kann sich nicht für et anmelden... ich würd die klausur schon gern wiederholen, auch wenn ich im praktikum besser als 2.0 bin, eben weil halt scheiße im vordilom aussieht.
kann mir einer erklären, warum das nicht funktioniert. werd morgen gleich mal im prüfungsamt vorbei schneien...
beste grüße
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da brauchst du die leute vom p-amt nich besuchen. eigene modulbeschreibung kennen reicht....
(@ p-ausschuss, fsr, sesamstraße,.... wo bleibt denn nun unsere für ciw?! :whistling:)
"Mit dem Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden.
Die Modulnote F wird aus den Noten für die Klausurarbeit K und das Praktikum Pr
nach der Formel F = (2 K + Pr)/3 errechnet."
modulbeschreibung MB (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/SO_MB_Module.pdf#page=12)
€:aus der DPO MB (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/DPO_MB_Text.pdf#page=9) §11-§13:
(1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens „ausreichend“ (4,0) ist
und alle Prüfungsleistungen abgelegt worden sind. In diesem Fall werden Leistungspunkte auf
der Grundlage des an der Fakultät Maschinenwesen zur Anwendung kommenden Leistungspunktesystems
erworben. Näheres ist in der Studienordnung geregelt.
(2) In Abweichung zur Festlegung in Absatz 1, Satz 1 gilt für das Modul „Konstruktion und Fertigung“,
dass dieses Modul nur dann erfolgreich bestanden ist, wenn die beiden Prüfungsleistungen
„Technische Darstellung“ und „Gestaltungslehre“ jeweils mit mindestens „ausreichend“
(4,0) bewertet wurden. Auf diese Weise sollen die wichtigsten konstruktiven Grundlagenkenntnisse
eines Maschinenbauers abgesichert werden. Ebenso gilt für das Modul „Arbeitswissenschaft/
Betriebswirtschaftslehre“ bzw. „Arbeitswissenschaft/BWL/Energiewirtschaft“, dass dieses
Modul nur dann erfolgreich bestanden ist, wenn die Prüfungsleistung in „Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft“ mindestens „ausreichend“
(4,0) ist. Damit soll ein Mindestwissen in dem einzigen betriebswirtschaftlichen Fach
des Studienganges abgesichert werden.
(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten
Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig
nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung
ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens
der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung
einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall,
nicht zulässig. Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen.
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit mindestens
„ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen.
der rest ist nachzulesen!
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Wenn du im Praktikum mindestens ne 2.0 hast, dann hast du das Modul bestanden. Das heißt mit der Wiederholung wird das leider nichts.
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na mal ganz ehrlich, als Mb´ler ein Praktikum zu bekommen ist ja wohl nicht so schwer in der momentanen Situation! Und lieber eine 4 mehr auf dem Zeugnis als erklären zu müssen warum man ein Jahr länger gemacht hat, oder?
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ich hab grad die situation, dass ich im praktikum definitiv nicht mehr auf 2,0 kommen kann und somit die prüfung mitschreiben muss. da hilft sicherlich auch nur ein persönliches gespräch im PA oder?
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Und wieso wird uns dann im P-amt erzählt, dass die Prüfung definitiv bestanden werden muss, egal wies im Praktikum aussieht?
Das ist doch schwachsinn...
Ich war extra dort und habe gefragt, eben weil ich die Prüfung gern wiederholen möchte. Dann hätt ich doch zugesehen, im Praktikum unter 2,0 zu bleiben.
Son Schmarrn, wer liegt den jetzt richtig..P-Amt oder FSR?
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Jep ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Ich war auch vor ner woche im Prüfungsamt und die Frau Höfer hat mir gesagt, dass alles in der Praktikumsordnung steht. Also mit ner 2 im Praktikum das modul estanden wär.
Obwohl sie mir ja das nun persönlich gesagt hat habe trotzdem echt zweifel ob das so richtig ist.
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da hilft sicherlich auch nur ein persönliches gespräch im PA oder?
Was genau erhoffst du dir von dem Gespräch?
Son Schmarrn, wer liegt den jetzt richtig..P-Amt oder FSR?
Die DPO hat Recht - Dort steht es drin. Aber langsam frage ich mich wirklich, was die da im Amt machen...
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die Leute absichtlich verwirren nehme ich an
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Ich war heute im P-Amt um den jetzt mal Klarheit zu haben. Folgendes wurde mir gesagt:
Ab IJ 2006 muss die Prüfung ET nicht bestanden sein, solange man mit einer entsprechenden Praktikumsnote auf mindestens 4,0 als Modulnote kommt.
Alle, die die verhauene Klausur nicht mit dem Praktikum ausgleichen können, müssen abwarten bis die Praktikumsnoten im Prüfungsamt sind und dürfen sich dann in der NÄCHSTEN Prüfungsperiode (WS08/09, da die Noten nicht mehr während der laufenden Einschreibungsfrist kommen werden) wiederholen.
Für ale früheren Jahrgänge gilt die Regelung, dass die Prüfung bestanden werden muss, egal wies im Praktikum aussieht.
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Ich kanns garnicht glauben, Klarheit, endlich Klarheit -.-
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das is für viele ja dann die fahrkarte zur grundstudiumsverlängerung...
ich muss sagen, dass das ziemlich bescheuert gelöst is...:nudelholz:
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Ich war heute im P-Amt um den jetzt mal Klarheit zu haben. Folgendes wurde mir gesagt:
Ab IJ 2006 muss die Prüfung ET nicht bestanden sein, solange man mit einer entsprechenden Praktikumsnote auf mindestens 4,0 als Modulnote kommt.
Alle, die die verhauene Klausur nicht mit dem Praktikum ausgleichen können, müssen abwarten bis die Praktikumsnoten im Prüfungsamt sind und dürfen sich dann in der NÄCHSTEN Prüfungsperiode (WS08/09, da die Noten nicht mehr während der laufenden Einschreibungsfrist kommen werden) wiederholen.
Für ale früheren Jahrgänge gilt die Regelung, dass die Prüfung bestanden werden muss, egal wies im Praktikum aussieht.
öhm wurde nicht in der ersten Vorlesung zum Haupstudium (Freitag 1DS) gesagt, dass man jede Prüfung mind. einmal geschrieben haben muß, um ins Hauptstudium zu kommen?!
Also die Leute die im 3Semester ET geschoben haben, aufgeschmissen sind?
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Das ist wieder was anderes. Hier geht es darum, dass man mit der Wiederholung warten muss ob das Modul schon durch die Praktika bestanden wurde. Den ersten Versuch betrifft das also nicht.
Die Situation ist natürlich ziemlich ungünstig und ich würde empfehlen, sobald die Praktikumsnoten fest stehen, zu versuchen euch nachträglich einschreiben zu lassen - Sofern ihr dort schlechter als 2.0 seid.
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es gibt nur auch leute, die in der letzten woche noch praktikum haben
klar versuchen kann mans, aber ich bin mir nich sicher, ob das noch so schnell reibungslos abläuft
aber für die zukunft könnte sich der FSR ja bitte mal darum kümmern, find es echt ganz schön ungünstig, da es eben gerade um das vordiplom geht
danke
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Also erst einmal: Im Zweifel immer Einschreiben. Nachtragen ist schwieriger als drei WerkTage vorher wieder austragen. Das das momentan nicht möglich ist, können wir persönlich auch nicht ändern. Ist wohl ein Fall für Prof. Klöden und seine HISPOS/HISQIS-Gruppe.
Zweitens: Eine Prüfung, zu der man nicht erschienen ist, obwohl man eingeschrieben war, wird mit Fünf und als Fehlversuch gewertet. Egal ob es rechnerisch hinkommen würde oder nicht. Das Modul ist dann nicht abgeschlossen (wurde letztes Jahr in Info II auch so gehandhabt)! Ergo: Immer hingehen, Unterschrift leisten und dann meinetwegen wieder gehen.
<-- Eine Fehlerinformation meinerseits. Vgl. DPO §10.1.
Drittens: Es ist eigentlich so angedacht, dass ein Modul nicht ohne das Schreiben einer Prüfung bestanden wird. Das ist ja auch Unsinn (meine persönliche Meinung). Wer ein Praktikum mit besser als 2.0 besteht sollte auch in der Prüfung eine 4 schreiben. Ist dem nicht so, dann stimmt das Verhältnis Praktikum zu Prüfung nicht. Ein Praktikum sollte ein Notenbonus darstellen, kein Freifahrschein (wieder meine pers. Meinung). Das das Verhauen einer Prüfung auch ein Zeitersparnis sein kann, steht da auf einem ganz anderen Blatt.
Viertens: Wir wissen, dass das P-Amt leider nicht sattelfest in seinem eigenen Aufgabenfeld ist. Ich würde mich da immer noch einmal mit Mitstudenten unterhalten und eventuell selbst einmal die DPO zu Rate ziehen (die Modulbeschreibungen im MB sind da eindeutig im Gegensatz zu denen der CIWs zum Beispiel). Wer es nicht weiß, kann uns gern auch fragen. Entweder hier oder persönlich.
Um mal ein Gegenbeispiel anzuführen: Die CIWs im 4. Semester leisten derzeit in drei Fächern Praktika (teilweise drei pro Woche) mit erheblichen Aufwand neben dem normalen Studienbetrieb inkl. Belege ab. Diese sind alle mit Antestat zu bestehen und wenigstens in den chemischen Fächern ist zusätzlich Nacharbeit in Form eines meist 10seitigen Protokolls notwendig. Diese Noten (wie alle chem. Praktika in fünf Fächern bis zum Vordiplom) gehen im Gegensatz jedoch GARNICHT in das Vordiplom ein. Und das Spiel VIER GEWINNT ist zumindest in der Chemie nicht drin: Wer nicht genug weiß, kann noch einmal antreten! Also nicht meckern. Ihr habt wenigstens was von eurem Arbeitsaufwand!
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Ach ja...da war ja noch was:
Diejenigen, die die Prüfung gern wiederholen wollen, weil es ihnen um die Note geht und nicht ums reine Bestehen, haben Pech...man kann die Prüfung nicht wiederholen, wenn das Modul als bestanden gilt.
Ich finde es auch sehr unsinnig, dass man nur gut durchs Praktikum kommen muss, aber nicht durch die Klausur. Wenn ich die Klausur verhaue, heißt das doch ich habe ein Defizit in dem Fach..durchs Praktikum komm ich auch gut mit den entsprechenden Partnern.
Das gleiche gilt für alle anderen Fächer, in denen Module bestanden werden müssen, und nicht Einzelprüfungen. Dieses blöde gepokere: "hab ich das und das bestanden, brauch ich da und da nix machen"...Das hat doch einen Sinn, dass wir das alles lernen sollen, unsere Fakultät wird sich schon was dabei gedacht haben...und entweder ich lerne und kanns oder ich kanns eben nicht und sollte mir überlegen, ob Maschbau das Richtige ist.
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Hallo,
da gerade die Diskussion wegen ET so schön am Laufen ist, kann mir bestimmt einer auch mal eine frage beantworten.
Warum kann ich mich nicht für die ET-Prüfung (meine erste W) am 31.07.08 einschreiben?
Vielen Dank,
Gruß
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Weil du regulär einmal an der Prüfung teilnehmen musst, was du ja schon getan hast, wenn du jetzt deine 1.Widerholung schreiben willst. Dannach entscheidet deine Praktikumsnote ob du nochmal zur Prüfung antreten musst/darfst oder nicht, da nicht die Klausur bestanden werden muss, sondern das Modul ET, dass sich aus Praktikumsnote ud Klausurnote zusammensetzt. Solange das Prüfungsamt keine Praktikumsnote vorliegen hat, kann nicht entschieden werden ob das Modul als bestanden gilt und man kann sich demzufolge auch noch nicht für eine eventuelle Wiederhohlungsprüfung anmelden.
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aber was ist mit den leuten, die noch ein praktikum nach der einschreibefrist zu absolvieren haben?
noch als hinweis:
habe mit dr. hildebrandt telefoniert. die in der umrechnungstabelle (praktikumsunterlagen) angegebenen punkte und damit zu vergebenden zensuren sind Grenzwerte(!!) nach unten. D.h. wenn man eine 2,0 haben möchte, muss man im Schnitt MINDESTENS 15 Punkte erreichen. 14.8 wird also nich auf 15 aufgerundet, sondern ergibt dann eben eine 2,3!
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Ich finde es auch sehr unsinnig, dass man nur gut durchs Praktikum kommen muss, aber nicht durch die Klausur. Wenn ich die Klausur verhaue, heißt das doch ich habe ein Defizit in dem Fach..durchs Praktikum komm ich auch gut mit den entsprechenden Partnern.
Richtig. Das sehen der FSR und die meisten Profs genauso. Das Problem war, das irgend wer den Passus "Klausur muss bestanden werden, egal was man im Praktikum hat" in der DPO 06 einfach rausgekürzt hat und keiner hat es mitbekommen. Wir konnten allerdings erreichen, das in 2 der betreffenden 4 Fächer das Ganze per Änderungssatzung wieder hergestellt wird. Nun müssen wir halt bis zum Bachelor mit diesem Umstand leben.
Aber wer meint sich unbedingt mit so einem Vordiplom für's Praktikum bewerben zu wollen, muss das mit sich selber ausmachen.
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noch als hinweis:
habe mit dr. hildebrandt telefoniert. die in der umrechnungstabelle (praktikumsunterlagen) angegebenen punkte und damit zu vergebenden zensuren sind Grenzwerte(!!) nach unten. D.h. wenn man eine 2,0 haben möchte, muss man im Schnitt MINDESTENS 15 Punkte erreichen. 14.8 wird also nich auf 15 aufgerundet, sondern ergibt dann eben eine 2,3!
WTF?!?!
Eh langsam gehn die mir aufs Schwein mit der ganzen *******
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Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn man ET schon geschrieben hat und nun widerholen muss kann man das nicht machen, weil die Praktikumsnoten noch nicht da sind?
Und deshalb darf ich die Widerholung dieses Semester nicht mehr schreiben? o_O
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Du hast es erfasst! Ich finde es auch so doof...am Ende habe ich im Praktikum ne 14,9 und darf kommendes Frühjahr noch mal zu ET ran und der Vordiplomsommertraum ist auch Geschichte, wegen 0,1 Punkt...nuja, ce la vie...
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Und was wenn ich mit den Unterlagen der bereits absolvierten Praktikas ins Prüfungsamt gehe und ihnen zeige das ich so dumm bin das ich garantiert keine 2.0 bekomme? :P
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Du kannst es ja gerne probieren, aber ich denke nicht das dass funktionieren wird, weil es bestimmt einige gibt, die dann mit ihren bestätigten Praktikumsnoten ins P-Amt gehen und den Streß werden sie dann nicht zulassen. Zumal mit gesagt wurde, dass das System, sprich Hisqis, eine Prügunsanmeldung erst zulässt, wenn die Noten dort drin stehen. Und wir wissen doch alle wie lange das dauern kann, auch wenn die Ergebnisse schon längst bei unserer Fakultät liegen.
Das Vordiplom ist bei einer fehlenden Vorleistung nicht gefährdet, soweit ich das mitbekommen habe. Solange es also nur ET ist, was dir fehlt, darfst du regulär ins Hauptstudium gehen, bekommst halt nur dein Zeugnis erst nach bestandener Klausur ausgestellt. Oder lieg ich da ganz falsch?
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Geht am Besten beim Prüfungsamt nachfragen. Ihr könnt auch schon einen Formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss mitnehmen und falls die Antwort negativ ist abgeben. Dann muss der Prüfungsausschuss darüber entscheiden.
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Ja, das heißt es! (langsam fühl ich mich wie ne LP mit Sprung, das steht da doch schon 3 mal)
Es ist doch aber wenigstens einen Versuch wert es beim Prüfungsausschuß zu probieren, wie Kessel schon bemerkt hat.
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Ich habe soebend eine Antwort auf die Kontroverse der Rundungsmodalitäten zum Elektrotechnikpraktikum von Dr. Hildebrand erhalten. Er hat mir sehr freundlich erklärt, dass die einzelnen Punktzahlen mit EXCEL ausgewertet werden und nach der Durchschnittsberechnung die Excel-Funktion RUNDEN (eine kaufmännische Rundungsfunktion) benutzt wird. Das heißt, wie mir versichert wurde, dass z.B. 14,7 auf 15 und 14,4 auf 14 gerundet werden. Im methodischen Grenzfalle "Komma 5" wird im ET-Praktikum, zu Gunsten des Studenten oder vielleicht auch der Einfachheit der Rundungsfunktion halber zu Gunsten des Studenten, auf die nächst höhere Punktzahl gerundet. Somit werden auch 14,5 auf 15 Punkte gerundet. Bei der Zuordnung Punktzahl -> Note wird einzig und allein die Tabelle aus den Praktikumsunterlagen benutzt!
[align=center]Bei Irrtümern und Fehlern
übernehme ich keine Haftung![/align]
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lustig, mir hat er vor 1 monat noch gesagt, dass das so nicht gerundet wird. aber was solls, so kommen wir auf jeden fall besser weg. :)
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Moin,
mal eine kleine Frage nebenbei. Die Note für das Praktikum vom Jahrgang 2006 stehen bei euch auch noch nicht im HISQIS, oder?
Gruß
Quickley
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jepp, ich warte auh noch drauf ...
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bei mir sind sie seit heute online, zeit ist es geworden :whistling:
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Ja, Tatsache ... endlich kann man das VD beantragen. Aber das war schon nen echt starkes Stück, dass die so lange gebraucht haben. Alle haben sich Mühe gegeben, die Prüfungen zeitnah zu kontrollieren und die letzte Prüfungsnote (TMB) kam noch in den Semesterferien. Aber für ET (wo die Noten seit Beginn der letzten Prüfungsperiode feststehen), braucht man drei Monate um die zu veröffentlichen :nudelholz: