Bombentrichter
Archiv => Fachschaftsrat => Topic started by: qwertzuiop on March 01, 2008, 11:04:39 am
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hallo lieber fsr,
ich habe gestern an der mathe-I prüfung teilgenommen und bin mir nicht sicher, ob ich bestanden haben könnte oder durchgefallen bin. nun war das allerdings schon meine 2. wiederholung - sprich der ultimativ letzte versuch.
meine frage ist nun:
soll ich mich jetzt selbst exmatrikulieren, in der "hoffnung", dass sich in ein paar wochen/monaten rausstellt, dass ich die prüfung tatsächlich in den sand gesetzt hab oder kann ich auf das ergebnis warten und mich im falle eines nichtbestehens dann immernoch selbst exmatrikulieren?
ach ja, gesetzt dem fall, ich habe nicht bestanden: wie ist das mit dem semesterbeitrag, wenn ich ein studium in einem neuen studiengang beginnen wollte (da müsste sich ja der studentenausweis entsprechend änder, den semesterbeitrag für das nächste semester in meinem jetzigen studiengang hab ich aber natürlich schon gezahlt - muss ich nochmal zahlen?), bzw. wenn ich gar nicht mehr studiere und ne lehre anfange (bekomme ich das geld dann zurück?)???
ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt, in dieser verzwickten lage und wünsche euch noch schöne ferien!
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Eine Möglichkeit der drohenden Zwangsexmatrikulation zu entgehen:
einfach mal bei den Mathe-Leuten nachfragen, ob sie dir das Ergebnis sagen können, bevor sie es ans Prüfungsamt melden. Dann kannst du dich exmatrikulieren, bevor es das Prüfungsamt tut.
Im Falle einer Exmatrikulation kannst du dir den Semesterbeitrag zurückzahlen lassen. Einfach mal bei StuRa anfragen.
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Solltest du die Prüfung nicht bestanden haben, wirst du nicht sofort zwangs-exmatrikuliert. Du bekommst erst einen Brief und dann erhälst du 4 Wochen zeit, bevor dur Zwangs-exmatrikuliert wirst. In dieser Zeit kannst du wechseln oder dich freiwillig exmatrikulieren lassen. solltest du wechseln, bekommst du einen komplett neuen Semesterbogen und musst den alten abgeben. Ob du das Geld zurück bekommst, wenn du aufhörst, kann ich dir nicht sagen.
mfg mind eraser
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ma ne Frage: was hatten das fürn Sinn ob ich mich selber Exmatrikuliere oder Zwangsgeext werde. Wenn ich ne 2. W nich bestanden habe, darf man doch das Fach an keine Uni mehr studieren oder wie läuft das?
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Wenn du dich exmatrikulierst, kannst du das Fach an einer andren Uni wieder studieren. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, kannst du das nicht.
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auch wieder mit den (bei uns üblichen) maximal 3 versuchen!? oder dann nur einer :blink:
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Ich würde sagen. sobald du eine Prüfung entgültig nicht bestanden hast ist es egal, wie du nun exmatrikuliert wirst, weil du nach der Prüfung geext wurdest. So würde ich das sehen.
Entgültig ist Entgültig. Und Rückwirkend exen geht nicht.
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wow,
vielen dank für die rege beteiligung - so viel interesse und hilfsbereitschaft hatte ich nich erwartet und vor allem nich so schnell...also danke nochma!
es sind einige sehr nützliche tipps dabei, ich denke ich schließ mich ma mit den mathe leuten kurz und geh so auf nummer sicher.
mfg
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erzähl uns mal wie das ist mit dem weiterstudieren, Maschinenbau, an einer anderen uni, wenn man nicht zwangs-geext wird...geht es wirklich, kann man Prüfungen von der TU-D mitnehmen? würde mich auch interessieren.
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auch wenn Du wegen einer 2.W selber ext, darfst Du das Fach nirgendwo wieder studieren ... ebenso wirst Du Probleme bekommen bei Fächern wo das gleiche Fach (in dem Du geext wurdest) angeboten wird (also z.B. Verfahrenstechnik hier an der TUD) ...
wenn Du Dich *jetzt* exmatrikulierst (also solange das Ergebnis nicht bekannt gegeben wurde) solltest Du wieder mit Maschinenbau anfangen können ... aber frag' da bitte nochmal bei Frau Friedrich nach (Studienberatung / ZEU 214) - die kann Dir das ganz genau sagen ...
das Geld für den Semesterbogen bekommst Du nur wieder, wenn Du Dich ext, bevor das neue Semester angefangen hat und Du den kompletten Bogen wieder abgibst ...
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also, was ich definitiv weiß, ist, dass es vorteile hat, wenn man sich selbst exmatrikuliert bevor es die uni tut. wie genau sich eine selbst-exmatrikulation im gegensatz zur zwangs-exmatrikulation nun auswirkt, kann ich (noch) nicht sagen.
das mit dem weiterstudieren des studienganges an einer anderen uni hab ich auch schon gehört...da müsste ich mich aber nochma informieren.
für die leute, die in einer ähnlichen lage stecken kann ich ja ma sagen, was ich tun werde:
1) ich sorge dafür, dass meine prüfung schnell korrigiert wird und ich mein ergebnis vorzeitig erhalte
2) im falle eines nichtbestehens beantrage ich eine 3. - mündliche - wiederholung beim prüfungsauschuss
3) wenn diese genehmigt wird pack ichs :-)
und wenn diese abgelehnt wird, ex ich mich selber...
ps: es könnte sein, dass zu diesem thema etwas in der prüfungsordnung steht, also für die, die an dem thema exmatrikulation und wiederholungsprüfungen etc interessiert sind...
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im falle eines nichtbestehens beantrage ich eine 3. - mündliche - wiederholung beim prüfungsauschuss
Das wird leider nichts. Eine 3.W gibt es definitiv nicht!
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ja...besonders zuversichtlich bin ich auch nich, aber es gibt diesbezüglich mehrere meinungen und manche sagen halt, dass es durchaus sinn macht, eine 3.w zu beantragen. ich mein, fragen kost ja nix...
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Mag sein, dass es da unterschiedliche Ansichten gibt, aber als ehemaliges Mitglied des Prüfungsausschusses kann ich dir verläßlich sagen, dass es keine 3.W gibt. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die 2.W annulieren zu lassen. Dazu sind allerdings 1. schwerwiegende Gründe erforderlich und 2. darf man nicht erst das Ergebniss der Prüfung abwarten.
Ach ja, ein weiteres Problem dabei ist, dass es meistens eine Weile dauert bis der Prüfungsausschuss tagt (ca. 2-3mal pro Jahr). D.h. dass es bis dahin wahrscheinlich zu spät sein wird sich selbst zu exen.
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im falle eines nichtbestehens beantrage ich eine 3. - mündliche - wiederholung beim prüfungsauschuss
wie Caipi schon sagt, gibt es keine 3. Wiederholungsprüfung ... darauf hat und Prof. Klöden (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) mehrmals hingewiesen ...
eine 3. Wiederholungsprüfung ist im SächsHG nicht vorgesehen (SächsHG §23 (3) (http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=101046178523&jlink=p23&jlink=31)) - nach dem SächsHG gibt es sogar 2. Wiederholungsprüfungen nur in Ausnahmefällen ... die Fakultät MW spielt in diesem Falle sehr für die Studenten! (bei den BWL'ern gibt's kaum 2.W's) ...
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tja, bin ich wohl am arsch...
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Ist ein Härtefallantrag keine Möglichkeit?
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Ist ein Härtefallantrag keine Möglichkeit?
Da wirst du einen Nachweis bringen müssen, dass bei der Prüfung was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Und das sollte sehr schwer werden...
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naja, ich könnte mir auch vorstellen, dass es evtl einen härtefall geben könnte, wenn man schwere gesundheitliche schwierigkeiten hätte oder ähnliches. aber mut machen würde ich dir auch nicht,,,
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Bei gesundheitlichen Problemen kann man die Prüfung ja vorher schon absagen.
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Ich würde mal folgendes meinen: es ist zwar bitter, wenn es für die PErson, die das Thema eröffnet hat, tatsächlich vorbei sein sollte, aber manchmal muss man den Dingen eben auch ins Auge schauen. Vor allem wird Mathe 2 ja auch nicht unbedingt einfacher und wenn es dann schon bei "nur" Mathe 1 hängt, ...
Selbstverständlich sollte man auch jede Möglichkeit ausschöpfen, die sich bietet. Aber dann gesundheitliche Probleme anzuführen, obwohl man eigentlich kerngesund ist und letztendlich die Prüfung nicht geschafft hat, weil sie einfach zu schwer war, bzw. die Kenntnisse nicht ausreichend, wäre dann aber auch nicht richtig!
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Ist ein Härtefallantrag keine Möglichkeit?
Ja, ein Härtefall ist eine Möglichkeit zur Wiederholung der 2.W - Dieser wird allerdings normalerweise nur dann berücksichtigt, wenn der Antrag auf eine Annulierung möglichst kurzfristig nach der Prüfung und spätestens vor Bekanntgabe der Ergebnisse gestellt wird.
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mich mit erfundenen krankheiten aus der sache herauszuholen zieh ich gar nich in betracht. dabei wär auch nich wohl, denn mir is klar, dass ich allein die sache verbockt habe und nun die konsequenzen tragen muss - damit habe ich so gesehen auch gar keen problem, schließlich ging ja alles mit rechten dingen zu...
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Bei gesundheitlichen Problemen kann man die Prüfung ja vorher schon absagen.
argh, stümmt. sorry, das hatte ich für einen augenblick aus den augen verloren... jop, sowas macht man im allgemeinen...
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und wie ist der aktuelle stand, was das thema angeht??
gruesse
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Ich würde sagen. sobald du eine Prüfung entgültig nicht bestanden hast ist es egal, wie du nun exmatrikuliert wirst, weil du nach der Prüfung geext wurdest. So würde ich das sehen.
Entgültig ist Entgültig. Und Rückwirkend exen geht nicht.
Keine Ahnung ob es definitiv funktioniert:
Wenn es "nur" an Mathe scheitert, dann würde ich versuchen Mathe zu studieren - und letzlich mit den dort abgeleisteten (Grundlagen-)Prüfungen wieder durch Anerkennung in den Maschinenbau reinzukommen.
Könnte theoretisch prüfungstechnisch klappen. Bafög kann man wahrscheinlich abschreiben, keine Ahnung.
Und soooo unüberwindbar ist das Mathe-Studium auch nicht, wenn - wie in allen Dingen - zumindest "grundlegendes Interesse":blink: da ist.
Grüße
DIGIT
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wie gesagt, ich haette gerne ein feedback :)
was macht eine eigenexma für einen unterschied zu einer zwangsexmatrikulation?
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@DIGIT
das würde dann aber nicht mehr an der selben uni gehen, wenn ma einmal wegen mathe rausgeflogen ist bei mb? oder meinste dass man dann doch durch die anerkennung ins hauptstudium einsteigen könnte?
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jep @digit/somebody, dasss würde mich neben:
feedback ausgangsfred
&
was macht eine eigenexma für einen unterschied zu einer zwangsexmatrikulation?
auch interessieren
:laugh:
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jep @digit/somebody, dasss würde mich neben:
feedback ausgangsfred
&
was macht eine eigenexma für einen unterschied zu einer zwangsexmatrikulation?
auch interessieren
:laugh:
Jungs, ich kann per Definition kein Feedback geben - außer das Mathe eine tolle Sache ist.
Wenn man bei so einer Kinderkram-MB-Mathe Prüfung ein e.n.b hat, warum soll man dann nicht Mathe studieren dürfen?? So würde ich meine Argumente aufbauen.
Aber wie gesagt: Ohne wirklichem Interesse am Mathestudium sollte man die davon Finger lassen. Es ist machbar, aber der Zug fährt schon verdammt schnell!!
LG
DIGIT
lim->oo
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sry - dein feedback interessiert mich herzlich wenig :laugh:;)
vielmehr, was aus dem fredersteller geworden ist.
kann mir nun jemand den unterschied zwischen eigen und zwangsexmatrikulation erlaeutern - v.a. eventuelle resultierende vorteile?
vg
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Also soweit ich das verstanden habe ist es für den Prüfungsanspruch egal, ob man zwangsexmatrikuliert wurde oder dem selbst zuvorgekommen ist - er ist bei entsprechend viel Fehlversuchen halt weg. Da braucht bzw. kann man auch nicht weiter studieren, weil man ja sein Studium nicht komplett abschließen kann. Weder sofort, noch später - ist der Prüfungsanspruch weg, bleibt er das und das bundesweit für das entsprechende Fach, wodurch man quasi auch für den Studiengang bundesweit "gesperrt" ist.
Es könnte aber sein, dass man aufgrund seiner alten Diplom-Prüfungsordnung und der neuen Bachelor-Prüfungsordnung irgendwie doch wieder reinkommt. Je nach Formulierung. Wobei dem aber mittlerweile wahrscheinlich einheitlich vorgebeugt wurde.
Aber ohne Gewähr! Am Besten fragst du mal an der Quelle (Studienberatung) nach, dort kriegst du beste Auskunft.
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ronmen, ich würde dir raten deinen Zahnrädern ein bißchen Flankenspiel zu verpassen. Auf jeden Fall solltest du den Achsabstand vergrößern, da es bei dir zu Fußeingriffen kommt...
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Also soweit ich das verstanden habe ist es für den Prüfungsanspruch egal, ob man zwangsexmatrikuliert wurde oder dem selbst zuvorgekommen ist - er ist bei entsprechend viel Fehlversuchen halt weg. Da braucht bzw. kann man auch nicht weiter studieren, weil man ja sein Studium nicht komplett abschließen kann. Weder sofort, noch später - ist der Prüfungsanspruch weg, bleibt er das und das bundesweit für das entsprechende Fach, wodurch man quasi auch für den Studiengang bundesweit "gesperrt" ist.
Es könnte aber sein, dass man aufgrund seiner alten Diplom-Prüfungsordnung und der neuen Bachelor-Prüfungsordnung irgendwie doch wieder reinkommt. Je nach Formulierung. Wobei dem aber mittlerweile wahrscheinlich einheitlich vorgebeugt wurde.
Aber ohne Gewähr! Am Besten fragst du mal an der Quelle (Studienberatung) nach, dort kriegst du beste Auskunft.
tausend dank jule :flower:
ronmen, ich würde dir raten deinen Zahnrädern ein bißchen Flankenspiel zu verpassen. Auf jeden Fall solltest du den Achsabstand vergrößern, da es bei dir zu Fußeingriffen kommt...
joa - profilverschiebung und Unterschnitt sind die zauberwörter:laugh:
(beschwerden bitte an wiki)
Hat vlt jemand aus dem fachschaftsrat hier direkt noch ewas zum thema " was macht eine eigenexma für einen unterschied zu einer zwangsexmatrikulation?" beizutragen :)
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na nur das du bei einer Eigenexma deinen Studiengang weiter studieren kannst an einer anderen Universität, bei einer Zwangsexma darfst du das nicht (ich glaube dann nur an einer FH)
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na nur das du bei einer Eigenexma deinen Studiengang weiter studieren kannst an einer anderen Universität, bei einer Zwangsexma darfst du das nicht (ich glaube dann nur an einer FH)
kanns das jemand vestaetigen?
darf man da nie wieder in MB rein - also man koennte ja woanders sein grundstudium beenden etc. und zum hauptstudium moeglicherweise sich an der tud wieder immatrikulieren lassen ?
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Wenn du irgendwann alle Versuche verschossen hast, darfst du Deutschlandweit nicht mehr das inhaltlich gleiche studieren. Was inhaltlich das gleiche ist, weiß nicht nicht.
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Du darfst Deutschlandweit kein Studiengang studieren der das Fach beinhaltet (mit gleichen Inhalten natürlich nur) wo du geext wurdest (wenn das Mathe ist,dann demzufolge nirgendwo mehr MB;VT;WW;CIW, da diese Studiengänge alle das gleiche Mathe beinhalten).
Also wirst du Zwangsexmatrikuliert wars das für MB an einer Universität für dich, du kannst dann halt nur noch an ne FH gehen,da dort z.B Mathe leichter ist und andere Inhalte behandelt.
Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren
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Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren
Ich glaube ronmen will wissen ob es einen Unterschied macht, wenn man sich sofort nach Bekanntgabe des evtl. 3. Fehlversuches selbst exmatrikuliert (nicht davor) oder auf die Unterlagen der Zwangsexmatrikulation wartet. Ich denke mal, das macht praktisch keinen Unterschied. Knackpunkt ist ja der Prüfungsanspruch.
Aber bei solch überaus wichtigen Angelegenheiten solltest du Fach-Hilfe aufsuchen. Ist sehr viel effektiver und sicherer.
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Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren
Bei einer Eigenexma muss man die Voraussetzungen beachten!
-> Machst du eine Eigenexma, z.B. weil du zu dem Zeitpunkt kein Geld zum Studieren hast und erst mal genügend Geld verdienen willst, hast du kein Problem dich an der gleichen oder einer anderen Uni später wieder zu immatrikulieren, wenn du zum Zeitpunkt der Eigenexma nicht mit einer/ mehreren nicht bestandenen Prüfungen dastehst.
-> Eine Eigenexma verschiebt nicht den Termin um eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. Wenn du also z.B. Mathe nicht bestehst und dich exmatrikulierst hast du sie ein Jahr später endgültig nicht bestanden. Dann kannst du dich nicht mehr für den selben Studiengang an einer Uni immatrikulieren. (Man kann sich aber sehr wohl in einen anderen Studiengang einschreiben, der Mathe-Prüfungen vorsieht, wenn sie nicht genau die gleiche Prüfung darstellt - bei uns könnten sich die CIW-ler nicht mehr bei MB einschreiben, weil sie das gleiche Mathe haben, zu Elektrotechnik könnte man aber sehr wohl wechseln)
-> Hat man sich selbst geext, hat man keinen Prüfungsanspruch, d.h. du kannst keine 1./2. W antreten.
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Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry: Euren Angaben entnehme ich jetzt, dass ich mich an der TU-Dresden nicht für Verfahrenstechnik einschreiben kann. Habe ich das Richtig verstanden?
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Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry:
Wie geht das? Ihr habt doch noch gar keine Klausur geschrieben und Testate kann man so oft machen wie man will.
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Mathe I nach dem 2. Sem. ist eine Prüfung und kein Testat.
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Ich weißaber du bist doch Imma07, sprich du schreibst es jetzt erst?
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Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry: Euren Angaben entnehme ich jetzt, dass ich mich an der TU-Dresden nicht für Verfahrenstechnik einschreiben kann. Habe ich das Richtig verstanden?
:huh::blink::wacko: exmatrikuliert als imma jahrgangler 07 schreibt doch jetzt gerade erstmal die klausur -
bitte um aufklaerung ?
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hat jemand meinen beitrag gelöscht ? - (falls ja bitte eine pn mit begründung in meinen posteingang) -
dann noch einmal:
angenommen, man verreißt die 2.W in mathe im studiengang MB - wobei das die einzigste fehlleistung ist, die noch zum vordiplom fehlt - steigt in ET ein, schliesst dort äußerst erfolgreich sein mathe modul (wie auch immer) ab -
besteht sodann die moeglichkeit dass mathe in MB anerkannt wird und man somit im hauptstudium weiterstudieren kann.. ??
vg
ronmen
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hat jemand meinen beitrag gelöscht ? -
lt. mod-log wurd hier gar nix gelöscht.
vllt bist de einfach aufn falschen knopp gekommen ;)
und zum thema, vllt hat er ja einfach nur einen falschen klick bzgl. imma-jahrgang gemacht :shifty:
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Das Imma Jahr stimmt nicht ;) Sorry :P
Kann mir trotzdem jemand eine Antwort auf meine Frage geben??
Danke...
Beed
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Verfahrenstechnik kannst du dann nicht mehr studieren ist ja die gleiche Mathe-Veranstaltung...Elektrochtechnik ginge aber z.B. , da es leicht anders ist.
Was hast du denn verpennt die Prüfung oder die Einschreibung? Wenns nur die Einschreibung war ließe sich da denk ich mal schon noch was machen.
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hey da ihr alle mehr ahnung zu scheinen habt als ich, könnt ihr mir vllt auch helfen. folgendes Problem ist seit heute aufgetaucht.
Ich hatte ende 2. semester leider bei einem praktikum in physik pech und durfte eher gehen, hatte jedoch unter vorbehalt die physikprüfung mitgeschrieben,
im 3. semester hatte ich nicht dran gedacht es nach zu holen,
anfang 4. semester habe ich mir einen neuen termin (10.7.08,also diesen donnerstag) für die wiederholung des praktikums besorgt.
da im hisquis ein nb hinter der prüfung stand dachte ich, ich hätte in physik eine 5.
also wollte ich mich zur wiederholung anmelden.
heute war ich im P.amt um mich zu erkundigen, warum meine einschreibung für die physik-prüfung von herrn schroer(1W.) nicht vorhanden ist.
frau höfer sagte mir das ich die prüfung nicht schreiben dürfte, da mir das praktikum fehle.
die note der vorbehaltenen prüfung könnte sie erst eintragen wenn das praktikum vollständig ist.
a)wenn das praktikum zurückgerechnet wird, also ins 2. semster, droht mir jetzt die exmatrikulation weil ich die prüfung nicht innerhalb eines jahres nachgeholt habe?.
b)ist die prüfung(aus dem 2. semester) denn gültig oder nicht, da sie ja unter vorbehalt geschrieben wurde?
könntet ihr mir mit verweisen in die prüfungsordnung antworten?
danke für die hilfe.
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ich denke, es sollte sich alles zu deinen gunsten klären
-das praktikum sollte für dieses semester als abgeschlossen gelten
-hast du erfahren, ob die prüfung bestanden ist oder nicht? - bei bestanden ist das modul für dich abgeschlossen, ansonsten musst du die prüfung noch mal schreiben, wenn du im praktikum insgesamt keine 2 geschafft hast - evtl. Einschreibung mittels Antrag auf Einschreibung (adressiert an den Prüfungsausschuss) - in abhängigkeit davon, ob die prüfung überhaupt zählt
geh bitte zur studienberatung, Fr. Friedrich, gleich neben dem P-Amt und erläutere ihr dein problem - sie kann dir bestimmt helfen
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so heute habe ich mal wieder türklinken geputzt. frau friedrich hat mich direkt wieder ins p.amt geschickt und frau höfner konnte mir aucnicht helfen.
folgendes: habe das praktikum vom letzten donnerstag bestanden (nun mein physikpraktikum komplett), habe aber keine 2,0 im durchschnitt aller praktikas und somit das modul insgesamt nicht bestanden, denn die prüfung habe ich leider nicht bestanden.
so nun mein problem: da meine praktikumsnote noch nicht vorhanden ist, kann ich mich nicht zur 1. wiederholung anmelden,da ich offiziell das gesamte modul noch nicht beendet habe und damit nicht berechtigt bin die prüfung nachzuholen. ist vergleichbar mit elektrotechnik.
so nun meine frage, droht mir die exmatrikulation? weil ich ja die prüfung in einem jahr wiederholen muss, aber es nicht kann. bzw. gilt es ab dann wenn ich das modul nicht bestanden habe. frau friedrich konnte mir da auch nix genaues sagen.
mfg latoure
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Warst du bei Prof Klöden?
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Ich schätze mal, wenn man bei ET jetzt mit der Bestätigung der Praktikumsnote einen formlosen Antrag im PA für die Prüfundsteilnahme stellen kann, müsste das in Physik kein Prob sein. Wie Foo schon sagte, versuch es bei Prof. Klöden und lass dir erstmal deine Praktikumsnote von den Physikern schriftlich bestätigen.
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okay werde ich erstmal machen.
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du solltest kein problem haben: die frist für die wiederholung beginnt mit dem erstmaligen nicht-bestehen des moduls. das modul hast du jetzt, wo du deinen praktikumsteil abgeschlossen hast, erstmals nicht bestanden. du kannst also im nächsten semester deine wiederholungsprüfung antreten.
vergleichbar ist das mit dem Info-Modul: da kann man Info I im Fall des nicht-bestehens erst wiederholen, wenn man es mit Info II nicht ausgleichen kann - wobei man ja nicht gezwungen wird Info II nach dem 2. Semester zu schreiben
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dankeschön, das ist ja erstmal beruhigend.