Bombentrichter
Archiv => Erstsemester-Unterstützung => Topic started by: Saimat on January 18, 2008, 08:05:26 pm
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Ich benötige zwecks Kindergeld irgendeine Bescheinigung, die aussagt, wie lange ich vorraussichtlich noch studiere. Gibt es dafür ein extra Formblatt, oder muss ich jedes Semester wieder eine Kopie des Studentenausweises schicken? Zweiteres wäre unpraktisch, weil die Geier ja sofort aufhören zu zahlen, wenn man nicht mindestens 3 Monate (fiktive Zahl, übertrieben) vorher beweist, dass man in 3 Monaten noch studiert.
Kann mir von euch jemand helfen? Eine vorherige Suche hat nichts ergeben.
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Imma-Bescheinigung sollte ausreichen.
und davon gibts genug auf deinem Semsterbogen.
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Die hat beim letzten Mal auch nur für 1 Semester gereicht. Dachte es gäbe noch eine bessere Möglichkeit.
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Bei mir reichte es, dass drauf stand Regelstudienzeit 10 Semester.
vielleicht mal drauf hinweisen ;)
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Nagut, also 2. Versuch mit Kommentar :).
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Die hat beim letzten Mal auch nur für 1 Semester gereicht. Dachte es gäbe noch eine bessere Möglichkeit.
Imma-Bescheinigung sollte ausreichen.
und davon gibts genug auf deinem Semsterbogen.
Das liegt daran, dass die meisten Firmen immer für jedes Semester die Bescheinigung wollen. Sei es die Krankenkasse, die Bank, welche dein Konto kostenlos führt, oder die Kindergeldstelle. Es könnte ja sein, dass du nach einem Semester aufhörst, aber für weitere 9 Semester Kindergeld schnorren willst. Also stell dich drauf ein, dass das Semester damit beginnt, alle Ämter anzu schreiben :)
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Immer diese Bürokratie. Als ob man nicht schon genug zu tun hätte. Im Nachhinein einmal das Abschlusszeugnis/Diplom vorzeigen würde doch auch reichen. Und wers nicht kann, der zahlt mit Zinsen zurück. Basta.
Aber was solls, sichern wir halt ein paar Arbeitsplätze.
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Das liegt daran, dass die meisten Firmen immer für jedes Semester die Bescheinigung wollen. Sei es die Krankenkasse, die Bank, welche dein Konto kostenlos führt, oder die Kindergeldstelle. Es könnte ja sein, dass du nach einem Semester aufhörst, aber für weitere 9 Semester Kindergeld schnorren willst. Also stell dich drauf ein, dass das Semester damit beginnt, alle Ämter anzu schreiben :)
Dazu mal eine Frage: Ich werde nach diesem Semester definitiv nicht weitermachen und möchte das Jahr für Praktika im In- und Ausland nutzen.
Wegen des Kindergeldes möchte ich aber weiterhin immatrikuliert bleiben, weil nicht gesagt ist, dass es weiterausbezahlt wird wenn ich mich nicht als arbeitssuchend melde(was ich ja nicht sein werde).
Ab wann würde die Exmatrikulation einsetzen? Die Klausuren dieses Semester werde ich vorraussichtlich nicht mehr mitschreiben.
VlG
doerit
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Ab wann würde die Exmatrikulation einsetzen? Die Klausuren dieses Semester werde ich vorraussichtlich nicht mehr mitschreiben.
Würde da spontan auf frühestens nach dem 4. Semester tippen. Musst dich aber schon rückmelden.
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bedenke aber die auswirkung bzgl. bafög, studiumwechsel, ... ;)