Bombentrichter
Archiv => 1./2. Semester => Prüfungen/Testate 1./2. Sem. => Topic started by: badewannenchemiker86 on August 05, 2007, 02:42:05 pm
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Was für einen Taschenrechner meinen die denn da? Is da der grafikfähige erlaubt?
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Kannst du mir mal verraten wie dich die antwort auf diese frage weiterbringt?
In keiner der beiden Klausuren musstest du irgendetwas ableiten, Funktionen darstellen oder Vektoren und Matrizen zusammenrechnen.
WIESO willst du für nen paar grundrechenarten (toleranzkette) da nen GTR mitnehmen?
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genau, ich müsste mir den erst noch von meiner Schwester organisieren oder irgendeinen fragen. Mir isses egal mit was ich rechne, bloß man kann ja den Aufwand minimieren verstehste? Außerdem kannste da noch mal alles kontrollieren, was du eingetippt hast.
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Biegemomen ist Kraft mal Hebelarm (billig)
Ansonsten steht bei ihm:
zugelassene Unterlagen: Arbeitshefte Gestaltungs- und Berechnungsunterlagen (Teil 1 und Teil 2), Taschenrechner, Zeichengeräte, ansonsten sind keine weiteren Unterlagen zugelassen.
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hallo,
hat jemand die Mitschriften von den Vorlesung 4->Gestaltung von Stützbauteilen
ich habe leider einigen Sachen verpasst
bitte helfen sie mir
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WIESO willst du für nen paar grundrechenarten (toleranzkette) da nen GTR mitnehmen?
Ganz einfach. Wenn du seit der 7. Klasse mit dem Taschenrechner rechnest, bist du mit dem schneller als mit so einem normale, weil du ihn einfach kennst.
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...genau, und manche haben nur noch den GTR.
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Weiß jemand ob man für die Prüfung Formeln auswendig lernen muss? Z.B. wie man Biegemoment berechnet etc?