Bombentrichter
Sonstiges => Laberecke => Topic started by: DIGIT on March 27, 2007, 04:33:56 pm
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Liebe friedliebende, wohlgesittete:w00t: Community
In der neuen DIN-EN VI ZR 101/06 (27.03.07) hat heute der BGH über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet entschieden.
z.B http://www.aufrecht.de/index.php?id=5245
Vielleicht kann wer im Dubbel oder Hoischen nachschauen und das in wenigen Worten (verständlich) zusammenfassen.
Viel ändert sich ja nicht, weil, ja ähm eben friedliebend und wohlgesittet...:whistling: