Bombentrichter
Sonstiges => Jobs, Praktika und Auslandsstudium => Topic started by: herwig on February 09, 2007, 02:43:38 pm
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Mal eine Frage an die, die das Fachpraktikum schon hinter sich haben:
Ich hatte mich mal mit Dr Senf unterhalten, wie das mit der Interdisziplinären Projektarbeit ist, wenn das Praktikum sich hauptsächlich mit Produktion befasst, obwohl man eigentlich doch Antriebstechnik vertieft. Er sagte, das sei kein Problem, man sucht sich einfach einen passenden Betreuer an der TU, zur Not eben einen Produktionstechniker.
Ok, das ist klar soweit.
Aber, man muss sich das Praktikum ja auch beim Praktikantenamt anerkennen lassen. In der Praktikumsordnung heißt es dazu:
"Art der Tätigkeit: 13 Fachspezifische praktische Tätigkeit entsprechend der gewählten Studienrichtung im Studiengang"
und
"Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fachbezug zur gewählten Studienrichtung im Studiengang nach Tätigkeitsarten 12 oder 13 durchgeführt, [...] "
Ist dieser eindeutige Fachbezug nach euren Erfahrungen wirklich so strikt einzuhalten?
Herwig
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So weit ich weiß, ist das Wurst. Die Arbeit heißt ja auch "interdisziplinär". Ich habe auch gehört, dass man einfach mit einer Geheimhaltungsklausel herumfuchteln kann und dann geht dein gesamter Beleg niemanden vom Praktikantenamt etwas an. Die wollen nur, dass das zuständige Institut eine Note meldet.
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das P-Amt sieht meines Wissens keine einzige Seiten der Projektarbeit ... wenn das Institut brav de Note meldet geht alles seinen Gang ...
das mit der Geheimhaltungsklausel ging früher sicherlich mal ... aber heute wird Dir niemand eine Note geben, wenn er nicht in die Arbeit schauen darf - is leider so ...
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Besten Dank für die Antworten. Nachhaken muss ich trotzdem nochmal....
Also, wenn das Institut die Note der Interdisziplinären Projektarbeit gemeldet hat, ist damit dann auch gleichzeitig die Anerkennung des Fachpraktikums an sich gegessen? Die wollen dann nicht noch mal so einen Bericht sehen? Schön mit Tätigkeitsarten und dem ganzen Käse? Kann ich mir bei unserem Prüfungs-/Praktikumskartell gar nicht vorstellen :rolleyes:
Herwig
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nö ...
wenn Du die Praktikumsordnung richtig gelesen hast, wüsstst Du, dass unter 3.1.2 folgendes steht Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fachbezug zur gewählten Vertiefungsrichtung im Studiengang nach - 12 oder 13 durchgeführt, dann sind weiterhin 4 Tätigkeitsarten mit je 1 Woche Mindestdauer aus 5 bis 11 nachzuweisen.
heißt im Klartext ... IP = 16 Wochen ... die restlichen 4 Wochen darfst Du noch als Praktikumsbericht anfertigen ...
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Die Projektarbeit und der Tätigkeitsbericht sind zwei verschiedene Sachen.
Man muss einen Tätigkeitsbericht für alle 20 Wochen anfertigen.
Die Projektarbeit sollte man im Fachpraktikum machen, muss man aber nicht.
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Aber es ist doch möglich, dass man ein möglichst zusammenhängendes Thema hat im Praktikum, was weiß ich irgendeine Konstruktion oder so und das ist dann der kleine Beleg und gleichzeitig 16Wochen Fachpraktikum und dann muß man noch die 4 Wochen was anderes machen laut Praktikumsordnung oder?
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Ja, genau.
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Die Projektarbeit und der Tätigkeitsbericht sind zwei verschiedene Sachen.
Man muss einen Tätigkeitsbericht für alle 20 Wochen anfertigen.
Die Projektarbeit sollte man im Fachpraktikum machen, muss man aber nicht.
Nicht ganz. Man kann 20 Wochen Tätigkeitsbericht abgeben.
Wenn man aber den kleinen Beleg schreibt, muss man nur 4 Wochen einreichen.
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Wer sagt bzw. wo steht das?
Aus der Praktikumsordnung lese ich das nicht heraus.
Die 16 Wochen nach Tätigkeit 13 gehören zum Praktikum, also muss man doch einen Bericht für diese 16 Wochen schreiben, oder nicht?
Jaymz
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Nein, wenn man die Projektarbeit schreibt, ist zusätzlich noch ein Bericht über 4 Wochen abzugeben, laut Praktikumsordnung. Die Projektarbeit zählt als Fachbezogene Arbeit unter Punkt 13 und ersetzt den Bericht über 16 Wochen zu den einzelnen Themen.
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Oder anders gesagt, die posts von nyphis und scorcher stimmen.^^
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Die Praktikumsordnung gibt das wirklich nicht eindeutig wieder. Aber da ich das Praktikum schon länger hinter mir habe und es auch anerkannt bekommen habe wird es schon so sein.
Wir hatten uns damals auch nochmal im Praktikantenamt erkundigt.
Kann nur sein, dass sich die Ordnung inzwischen geändert hat.
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hmm, ok. Der Wortlaut der Praktikumsordnung hat sich diesbezüglich (wenn sie sich überhaupt darauf bezieht...) nicht geändert. Aber zur Sicherheit werde ich da wohl doch nochmal nachfragen müssen... Irgendwann...
hp
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Also ist es jetzt so, dass der kleine Beleg (interdisziplinäre...) nicht unbedingt sich mit etwas befassen muß, was zwangsläufig in die 1.Vertiefung paßt (z.b. Antriebe), wie ist das dann beim großen Beleg und bei der Diplomarbeit?
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Also ist es jetzt so, dass der kleine Beleg (interdisziplinäre...) nicht unbedingt sich mit etwas befassen muß, was zwangsläufig in die 1.Vertiefung paßt (z.b. Antriebe), wie ist das dann beim großen Beleg und bei der Diplomarbeit?
Eigentlich ist das Thema egal, Hauptsache an der Uni Unterschreibt dir einer, dass es als Großer Beleg oder Diplomarbeit gilt (ohne die wird dir deine Arbeit nicht anerkannt).
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Hab das Praktikum auch schon lange hinter mir. Die interdiszip. Projektarbeit hat nur mein betreuender Prof. gelesen und die Note an das PrüfungsAmt gemeldet.
Für das Paktikantenamt habe ich einen Bericht über die zusätzlichen 4 Wochen abgegeben + eine Bestätigung des Betriebes über 20 Wochen (16 Wochen Projektarbeit und dann jeweils eine Woche was anderes.) + eine Bestätigung des Prof/Institutes, dass die Projektarbeit so angenommen wurde.