Bombentrichter
Archiv => Fragen an den Prüfungsausschuss => Topic started by: DrKiller on September 23, 2018, 04:06:05 pm
-
Hallo,
ich komme nun ins 5. Semester (Maschinenbau) und habe noch ein paar Prüfungen offen.
In der alten PO war es ja so geregelt, dass man maximal eine Prüfung offen haben und trotzdem das Hauptstudium anfangen konnte.
Diesen Punkt habe ich leider in der aktuellen PO nicht mehr gefunden.
Wie wird das aktuell geregelt, darf ich auch mit mehreren offenen Prüfungen das Hauptstudium antreten, wenn ich das Grundstudium verlängern lasse?
Vielen Dank schon mal!
-
Ich antworte mal mit einer Mitteilung des Prüfungsamtes zu einem ähnlichen Anliegen:
[FONT="]Sehr geehrter X,[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]im Gegensatz zu dem Vordiplom ist das Zwischenzeugnis laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz keine „Grenze“ mehr, an welcher Sie bei Nichterreichen bzw. früher nur mit einer offenen Leistung Ihr Studium im Hauptstudium fortsetzen dürfen. Das Zwischenzeugnis innerhalb Ihrer Prüfungsordnung ist lediglich die erste Ausweisung eines Studienabschnittes und einer Zwischennote. Weiterhin gibt es in Ihrer Prüfungsordnung keine Zulassungsbeschränkung für das Diplomverfahren und rein theoretisch könnte zu jedem Zeitpunkt die Diplomarbeit begonnen werden.
…[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
[FONT="]Ivonne-Herzog-Schaudick[/FONT]
-
Ich bedanke mich! :)