Bombentrichter
Sonstiges => Laberecke => Topic started by: mietz2703 on June 24, 2014, 02:23:17 pm
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Hallo,
ich hab folgendes Problem, undzwar bin ich derzeit im 14. Semester und werde demnächst meine Diplomarbeit beginnen (schreibe an der Uni).
Die Bearbeitungszeit wird sich aber über das 14. Semester hinaus erstrecken. Welche Optionen zur Verlängerung des Studiums hätte ich denn noch? Könnte ich ein Urlaubssemester hinten dranhängen (hab bisher noch keins gebraucht)?
Danke schon mal.
Gruß Stefan
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Hallo Stefan,
ich befinde mich momentan in einem Urlaubssemster (Elternzeit) und schreibe dabei mein Diplom.
Ich kann dir allso sagen, dass dies möglich ist wenn du die formalen Anforderungen an die Gewährung eines Urlaubssemsters erfüllst.
Gruß!
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ich werde zum abschließen + verteidigen meiner DA möglicherweise auch noch ein urlaubssemester brauchen; ist der grund "Einreichten und Verteidigen der Diplomarbeit" ein anerkannter grund? bin auch schon 14. sem und hatte bisher keine urlaubssemester
weiterhin eine kurze frage zum ablauf des antrags auf urlaubssemester: angekreuzt wird "sonstige dem studium förderliche gründe" und beigefügt ein formloses schreiben mit oben genannter begründung. weiterhin soll der semesterbeitrag gleich mitüberwiesen werden. aber: woher weiß ich dass der antrag angenommen wird? ich überweise doch keinen semesterbeitrag wenn der antrag möglicherweise abgelehnt wird. werden urlaubsanträge quasi automatisch angenommen?
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Hallo,
laut TU Seite werden folgende Gründe für ein Urlaubssemester akzeptiert:
[LIST=1]
- eigene Krankheit des Studierenden, durch die er an der ordnungsgemäßen Durchführung seines Studiums während eines gesamten Semesters oder jedenfalls in einem Umfang gehindert ist, der einem vollständigen Ausfall des Studiums während des betroffenen Semesters gleich kommt; ausgeschlossen sind Erkankungen, die dauerhaft bestehen,
- gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit,
- Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr, sofern nicht bereits eine Beurlaubung nach Nr. 2 vorliegt,
- ein dem Studium dienendes Praktikum,
- Studienaufenthalt im Ausland.
http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubung/index_html#p5
Mich würde mal interessieren ob es da in Euren Fällen eine Ausnahme gibt?
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Eigenartig früher ist man einfach so davon gekommen. Haben die das wirklich geändert, die sind doch sonst immer so träge ??
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Sprich am besten mal mit Frau Friedrich darüber.