Bombentrichter
Archiv => 3./4. Semester => Prüfungen/Testate 3./4. Sem. => Topic started by: L-viz on June 12, 2006, 06:45:31 pm
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Hey Ho
Bin grad dabei mir nen kopf zu machen was alles bei diesem Vordiplom schief gehen könnte und bin dabei auf ein paar Fragen gestoßen:
1. Muss ich wenn ich in diesem semester an einer Prüfung nicht teilnehme den rest aber bestehe so einen Antrag auf verlängerung des Grundstudiums schreiben oder kann ich mit einer offenen Leistung dann weitermachen? Und bis wann müsste der antrag geschrieben werden?
2. Hat noch jemand die Frist im Kopf bis wann wir uns im Prüfungsamt für die Vertiefungsrichtung einschreiben sollen?
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Also eine offene Leistung ghet wohl klar, mußt glaub bis Anfang Dezember beantragen bzw. wies jetzt im SS ist weiß ich net.
Grundsätzlich hast nach sächsischem Hochschulgesetz 8 Semester Zeit fürs Vordiplom auch wenn dir da jemand was anderes erzählt, Landesrecht über Unirecht.
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der Antrag muß erst im sechsten Semester gestellt werden.
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Habs mal weg gemacht, nicht das wir hier jemanden verwirren.
Das ist bei manchen Studienfächer der Fall aber nicht in MW...
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Originally posted by zerog@19.6.2006 - 7:31
Wenn man sich zu Prüfungen nicht einschreibt, werden die dann nicht trotzdem als Versuch gewertet? Weil man ja theoretisch alle nach dem 4 Semester abgelegt haben sollte?
Werden sie nicht. :flower:
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na die nicht mitgeschriebene zählt doch dann aber auch als eine die man mit ins vermeintlich 5te semester mitnimmt.und wenn man dann noch eine verbockt hat sich die sache dann doch auch wieder gegessen mit dem pünktlichen vordiplom oder?
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Das ist ja die Zwickmühle. in de rman dann steckt, wenn man so ein populäresfach schreibt wie Mathe dann kann man darauf hoffen im Frühjar direkt eine Extra Wiederhohlungsklausur teilnehmen zukönnen. Um dann mit Glück und Antrag doch pünktlich mit den 5ten Semester KLausuren anfangen zu können.
Mal sehen was da kommen mag, mir läufts den Rücken runter, und nicht nur weils so schwül ist.
So Long Gregor