Author Topic: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?  (Read 10208 times)

Diablo

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Es gibt ja momentan ordentlich Diskussion über die Bewertung der Belege im Zusammenhang mit der Modulnote ME.
 
Definitiv fakt ist: die Prüfungsordnung wurde dahingehend geändert, das jetzt die Belege und Testatnote nur noch 1/5 der Gesamnote ME ausmacht und die Prüfung 4/5. Das wurde uns soweit bestetigt. Demnächst wird die Modulbeschreibung verändert, momentan steht noch die alte im Netz.
 
Meine Frage:
 
Inwiefern muß man die Belege bestehen bzw. kommt es nur auf den Schnitt der Belegnote an?
 
Dazu habe ich bisher nur wiedersprüchliche Aussagen gehört, von nur Belegnote zählt bis alle 3 Belege müssen bestanden sein. Fragt also mal bitte eure Übungsleiter danach.

nook1e

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also unsere übungsleiterin meinte das alle 3 belege bestanden werden müssen, aber intern ziemlich oft die regel gilt, dass 2 von 3 bestanden sein müssen. kommt also auf die kulanz der ÜL an, entweder 3 oder halt nur 2, sprich alle 3 zusammengerechnet=bestanden.

Litschki

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und was ist mit den Testaten?
Müssen die nicht zwingend bestanden sein?!

gefluegelschere

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Schön, dass ihr alle des Lesens mächtig seid.
Bildung der Endnote
Beleg
Leistungskontrollen
Schönes Restwochenende

Bommis

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Mir fällt da auch noch eine Frage zu ein: In dem Übungsplan ist die Rede von einem Testat in der Woche vom 09.06 - 13.06. Weiter unten gibt es aber auch noch eine Leistungskontrolle 2.  Aus den Hinweisen zur Bewertung im Fach Maschinenelemente ist ja zu entnehmen, dass 2 leistungskontrollen geschrieben werden. Aber worum handelt es sich dann bei dem Testat?
Einst fragte Gott die Steine: \"Wollt ihr U-Boot Kapitäne werden?\" Doch die Steine antworteten: \"Nein, wir sind nicht hart genug!\"

merlin3

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das 'testat' heißt, du sollst zu deinem Beleg (Kegelrad) in dieser Woche in der Übung eine Zeichnung oder Skizze vorlegen - Bei uns reicht eine Skizze, damit man sieht, man hat sich damit beschäftigt
Aber das würde ich mit deinem Übungsleiter absprechen, was er genau da sehen will - kann ja sein er fordert schon ein paar rechnungen, oder eine vorläufige Zeichnung..

Diablo

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Quote from: gefluegelschere
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genau, und da steht nirgends was davon das die Belege bestanden sein müssen. Ist also die Frage ob die Übungsleiter hier absichtlich Falschinformationen verbreiten...

Jule

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Quote from: gefluegelschere
Bildung der Endnote
Also ehrlich gesagt finde ich es nicht grad legitim, mitten im laufenden Bewertungssystem die Eckpunkte zu ändern. Mal schnell 1/3 auf 1/5 setzen, auf welcher Grundlage dürfen sie das denn?
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.]

Bommis

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Das kommt mir eigentlich auch nicht ganz koscher vor... aber ich nehme mal an, dass die Leute davon ausgehen, dass sich sowieso niemand beschweren wird.
Einst fragte Gott die Steine: \"Wollt ihr U-Boot Kapitäne werden?\" Doch die Steine antworteten: \"Nein, wir sind nicht hart genug!\"

starKI

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Weiß denn überhaupt jemand schon sicher, dass die Regelung schon für unseren Immatrikulationsjahrgang gilt? Ich habe da nämlich mal Gegenteiliges gehört (also erst ab IJ 2007). Ist aber nicht aus sicherer Quelle.

Ledan

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Unsere Übungsleiterin meinte, diese Regelung trifft für uns als IJ 2006 100% zu und somit wird unsere DPO geändert. Auf WT wirkt sich das auch aus. Es wäre mal interessant zu wissen, ob sich das auf die schon fertigen Noten auswirkt.

Litschi

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und was ist dann bitteschön mit Info2, ET und Physik?
zählt das auch nur noch 1/5 oder was?

Diablo

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Nein, da bleibt alles beim alten nach aktuellen Kenntnisstand. Frag mich nicht nach der Logik dahinter.
 
Aber nochmal die Frage: nach Unterlagen gibt es KEINE Pflicht die Belege zu bestehen, jedenfalls konnte ich bisher nirgends gegenteiliges finden. Andererseits gibts (offensichtliche) Falschaussagen von Übungsleitern das die Belege bestanden werden müssen, was wiederum früher wohl so war aber auf uns eigentlich nicht mehr zutrifft.
 
Im Endeffekt wird da wohl nur ein Gang zu prof. Schlecht was bringen um Klarheit zu bekommen.

Rumael

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Die Frage dich sich mir stellt, falls so wie von den Übungsleitern gesagt, die Belege bestanden werden müssen oder wenigstens 2 von 3... was ist wenn eben dies nicht der Fall ist? Welche Möglichkeiten gibt es denn die Belege und/oder Leistungskontrolle nachzuholen?

Wenn sie bestenden werden müssen, muss es da ja eine Möglichkeit geben? Im nächsten Jahr nochmal die neuen Belege machen und LK`s mitschreiben oder wie? Und dann müssten ja die alten Noten gelöscht werden.. also alles in allem sehr undurchsichtig!

Caipiranha

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Quote from: starKI
Weiß denn überhaupt jemand schon sicher, dass die Regelung schon für unseren Immatrikulationsjahrgang gilt?
So, damit ihr wisst, was auf euch zukommt, habe ich heute mal mit Prof. Klöden gesprochen und kann euch nun folgendes berichten:
  • Die geänderte DPO wird irgendwann dieses Jahr in Kraft treten, und ab diesem Zeitpunkt für alle Studenten die nach der DPO 06 studieren gültig sein!
  • Rückwirkend hat die Änderung keine Auswirkungen, d.h. wer z.B. Werkstofftechnik schon bestanden hat, bei dem ändert sich nichts mehr
  • Die Gewichtung der Nicht-Klausur-Leistungen wurde nur für ME und Werkstofftechnik geändert - Bei den anderen Fächern bleibt es wie gehabt.
Toni Steinke

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