Author Topic: Oberverwaltungsgericht schränkt Zweitwohnungssteuer ein  (Read 6006 times)

Tobisteas

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Oberverwaltungsgericht schränkt Zweitwohnungssteuer ein
« on: February 19, 2008, 10:07:23 am »
Hallo an alle,

es gibt gute Neuigkeiten zum leidigen Thema der Zweitwohnungssteuer.

"Aktuelle Nachrichten - Dresden/Bautzen (ddp-lsc). Dresdner Studenten mit einem Zimmer bei den Eltern müssen für ihre Unterkunft am Studienort keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Die Steuer dürfe nur erhoben werden, wenn auch die zweite Wohnung dem Wohnungsbegriff der Sächsischen Bauordnung entspricht, teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf einen Beschluss vom 28.
Januar am Montag in Bautzen mit. Dies betreffe nicht Studenten, die im elterlichen Haushalt ihr «Kinderzimmer» behalten und am Studienort eine Zweitwohnung nutzen.

Das Gericht wies damit einen Antrag der Landeshauptstadt Dresden auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. Juli vergangenen Jahren (Az. 2 K 374/07) zurück. Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass die Zweitwohnungssteuersatzung Dresdens eindeutig formuliert sei. Ob der Student das «Kinderzimmer» bei den Eltern als Hauptwohnung und seine Studienwohnung als Zweitwohnung angemeldet habe, sei unerheblich.

Die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 13. Dezember 2007 konnte den Angaben zufolge in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar."

Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/15535605/Gericht+schräuenkt+Zweitwohnungssteuer+fuer+Dresdner

Grüße Tobisteas

Master3

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Oberverwaltungsgericht schränkt Zweitwohnungssteuer ein
« Reply #1 on: November 06, 2008, 08:25:59 pm »
Ich greife dieses Thema mal auf da mich gestern so ein Bescheid für 2008 erreicht hat.
Der Steuersatz von 10% greift ja nur auf die Kaltmiete, das habe ich heute auch überwiesen. Zwar steht auf der Stura Seite das man Widerspruch einlegen sollte, aber trotzdem kann das wieder zu Nachzahlungen führen wenn der erneute Prozess verloren wird.
Jedoch steht weiterhin ein Steuerbetrag daneben und ich weiß nicht was der bedeuten soll?

Jedenfalls will ich den nicht auch noch zahlen, dann wirds langsam lächerlich mit den Steuern in Dresden.

mermaid

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Oberverwaltungsgericht schränkt Zweitwohnungssteuer ein
« Reply #2 on: November 06, 2008, 08:29:52 pm »
am besten gehst du mal zur beratung von ulli:
Lehre & Studium (incl. Zweitwohnungssteuer)
Dienstag 15:00 - 17:00 Uhr
Ort: StuRa-Baracke (hinter dem HSZ)

Master3

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Oberverwaltungsgericht schränkt Zweitwohnungssteuer ein
« Reply #3 on: November 06, 2008, 09:10:18 pm »
Ja ne, es geht mir ja nur um die 2 Beträge die auf dem Zettel stehen.
Einmal der 10% Betrag von der Miete und dann einen zweifelhaften Stuerbetrag daneben.
Wer das kennt könnte sich gerne zu Wort melden.

Zudem werd ich wegen dem PK die nächste Zeit wohl eher nicht nach DD kommen können, jedenfalls in der Woche.

mermaid

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Oberverwaltungsgericht schränkt Zweitwohnungssteuer ein
« Reply #4 on: November 06, 2008, 09:48:07 pm »
also sie buche-n immer vierteljährlich ab und wenn du das erste mal bezahlst kommt natürlich noch ne summe dazu für die zeit seit der du angemeldet bist/ für dich die Steuer beginnt
vielleicht ist das der betrag

du kannst ulli auch ne email schreiben oder anrufen
E-Mails zur Zweitwohnungssteuer bitte an: zws@stura.tu-dresden.de
0351-46332042 und verbinden lassen

oder zur not eben bei der sachbearbeiterin von dir nachfragen