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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: February 17, 2013, 10:56:10 pm »
Ok. Was wären denn das für "wenige Ausnahmen"? ^^
Und in meiner Prüfungsordnung steht nachwievor:
Und in meiner Prüfungsordnung steht nachwievor:
Quote
"(1) Die Diplom-Vorprüfung soll spätestens bis zum Beginn des fünften (FS neunten) Semesters abgelegt werden. Eine nicht bestandene Diplom-Vorprüfung kann nur innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden.