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Prüfungen/Testate 1./2. Sem. / Testat
« on: February 04, 2008, 02:08:03 pm »
Aber die leben au no in der Vergangenheit
Aber danke dass de schauen warst
Aber danke dass de schauen warst
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1-Laut BGH: Recht auf Information geht vor Aussehen (Abwägung der Rechtsgüter).Ja verbieten darf er dir es nicht, aber das Ortsfeste anbringen der Sat-Schüssel an die Wände des Balkons oder an die Außenwände des Hauses ist in den meisten Fällen verboten. Das einzigste wasnicht verboten werden darf, ist, wenn du die Sat-Schüssel an das Geländer so anbringst, dass du keine Löcher ins Geländer machst und es wieder abnehmen kannst. Wenn du es aber an die Wand anbringen willst musst du den Vermieter fragen.
---> Der Vermieter darf Dir nicht per se den SAT-Spiegel verbieten
---Fürs einfache Glotzen reicht ein DVB-T Teil mit Stab-Antenne aus (Summe ca 50Euro)Solange du nur die öffentlich-rechtlichen Schauen willst, würd ich dir DVB_T raten, aber sobald du auch Pro7 und sowas sehen willst, ist DVB-T nicht das richtige, da diese noch nicht angeboten werden und die Privaten-Sender sich auch noch sträuben Geld zu investieren, da es zu teuer für sie sein soll. Genaueres findest du unter DVBT-Mitteldeutschland
DO, 1.DS, ZEU147