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Hallo,

mir sind bzgl. der Prüfungsordnung 2019 einige Dinge unklar, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich studiere aktuell im achten Semester Produktionstechnik nach PO2015 und bin durch Auslandsaufenthalt die nächsten zwei Semester im Urlaubssemester.
In der neuen Prüfungsordnung findet sich unter § 30 (5) : "Diese Prüfungsordnung gilt zum Wintersemester 2020/2021 für alle im DiplomstudiengangMaschinenbau immatrikulierten Studierenden."  

Dies würde mich also definitiv betreffen.

Soweit so gut, weiter geht es in (6): "Im Falle des Übertritts nach Absatz 3 oder Absatz 5 werden inklusive der Noten primär diebereits erbrachten Modulprüfungen und nachrangig auch einzelne Prüfungsleistungen auf derBasis von Äquivalenztabellen, die durch den Prüfungsausschuss festgelegt und fakultätsüblich bekannt gegeben werden, von Amts wegen übernommen."

Nun unterscheiden sich die Gewichtungen der Module teils deutlich nach dem Modulkatalog (ab S.456) deutlich, so sind z. B. die Module im achten Semester nur noch mit 6 anstatt 7LP gewichtet, die Module im 5ten Semester sind komplett anders (PO2012: 2*10, PO2019: 3*7), das Forschungsseminar gibt es nicht mehr und das Forschungspraktikum wurde von 11LP auf 16LP erhöht.

Nun habe ich einen Großteil der Module bereits geschrieben, wie geht es nun konkret dort weiter?
Was sagen die Äquivalenztabellen aus?
Werden die Module mit den Gewichtungen 1:1 übertragen, oder werden dann aus dem entsprechenden 7LP Modul eins mit 6LP?
Wie läuft das mit den Modulen, bei denen der Aufwand vergrößert wurde, wie bspw. das Forschungspraktikum? Muss das dann erneut geschrieben werden?!

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Falls das woanders besser aufgehoben ist bitte ich darum, es zu verschieben; ich gehe nur davon aus, dass es noch mehr Leute interessiert.

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